Das Bauministerium hat die drei Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerechter Umbau und Genossenschaftliches Wohnen wieder freigegeben. Ab dem 20. Februar können bei der KfW erneut Anträge gestellt werden.
KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden.
Kreditsummen zwischen 100.000 und 150.000 Euro möglich.
Zinsverbilligte KfW-Kredite mit einem Endkundenzinssatz von 2,1 Prozent.
Für 2024 stehen 762 Millionen Euro zur Verfügung.
Programm Altersgerechter Umbau
Zuschüsse für barrierefreie Gestaltung des Zuhauses.
150 Millionen Euro für 2024 verfügbar.
Zuschüsse in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten.
Maximale Förderung: 2.500 Euro bis 6.250 Euro.
Programm Genossenschaftliches Wohnen
Förderung des Kaufs von Genossenschaftsanteilen.
15 Millionen Euro für 2024 verfügbar.
Kritik und Forderungen
Kritik an der Höhe der Fördermittel.
Forderung nach konsistenter und verlässlicher Wohnungsbaupolitik.
Forderung nach Mittelaufstockung im Bundestag.
Forderung nach Umsetzung des Planungsbeschleunigungspakts.
Forderung nach Aufhebung der Blockade des Wachstumschancengesetzes.
Fazit
Die Wiederaufnahme der Förderprogramme ist ein positives Signal für Bauherren und Wohnungssuchende. Es bleibt abzuwarten, ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.