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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Together For Tomorrow DE000DWST4T7

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geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS Together For Tomorrow
ISIN Nr.: DE000DWST4T7

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

DWS Together For Tomorrow strebt als Ziel der Anlagepolitik die Erwirtschaftung eines überdurchschnittlichen Wertzuwachses und zugleich eine angemessene jährliche Ausschüttung an. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds global in Aktien. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds*.

DWS Together For Tomorrow verzeichnete im Geschäftsjahr zum 30. September 2023 einen Wertzuwachs von 7,4% je Anteil (in Euro, nach BVI-Methode).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden unter anderem in der Unsicherheit über den zukünftigen Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der US-Zentralbank (Fed), gerade auch angesichts hartnäckiger Inflation einerseits und aufkommender Rezession andererseits, sowie in dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine gesehen.

Der Fonds investierte in Unternehmen, die einen positiven Beitrag zur Erreichung mindestens eines der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals) leisten und von gegenwärtigen oder künftigen geopolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends und Themen profitieren. Zusätzlich wurden bei der Auswahl der Anlagen neben dem finanziellen Erfolg auch ökologische und soziale Aspekte und Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt. Der Anlagefokus lag regional auf Aktien aus den USA und Europa.

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der – durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer „Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.

Auf Sektorebene ergab sich ein gemischtes Bild. Der Energiesektor zählte wie im vergangenen Berichtszeitraum wieder mit zu den stärksten Sektoren, der vom steigenden Ölpreis und der Sorge der Energieversorgung in Europa profitierte. Außerdem konnten sich Kommunikationsdienstleistungen, besonders Internet-orientierte Geschäftsmodelle, Technologieunternehmen sowie Industriewerte überproportional entwickeln. Dagegen verzeichneten Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, nicht-zyklischer Konsum und Gesundheit weniger starke Gewinnzunahmen. Sektoren wie Versorger und Immobilienwerte verzeichneten sogar Werteinbußen im Berichtszeitraum.

Die Positionierung bei Technologiewerten und Kommunikationsdienstleistern trug positiv zur Wertentwicklung bei, während die Positionierung bei Finanzwerten und Energieaktien von Nachteil war. Erfreulich entwickelten sich im Portfolio besonders Eli Lilly, ein Pharmaunternehmen mit Fokus auf Diabetes-Produkten, Applied Materials, ein Halbleiterausrüster aus den USA, sowie Fair Isaac, ein Anbieter von Kredit-Scores. Dagegen zahlte sich die Positionierung bei Aktien aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie bei Krankenversicherungen nicht aus.

DWS Together For Tomorrow
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE000DWST4T7 7,4% -0,3%1)

1) Aufgelegt am 15.3.2022

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Informationstechnologie 1.177.019,44 23,47
Gesundheitswesen 866.849,62 17,28
Finanzsektor 646.048,79 12,88
Industrien 499.445,45 9,96
Dauerhafte Konsumgüter 466.020,36 9,29
Hauptverbrauchsgüter 421.110,09 8,39
Kommunikationsdienste 353.660,47 7,05
Grundstoffe 159.548,59 3,18
Versorger 79.808,26 1,59
Sonstige 45.807,16 0,91
Summe Aktien: 4.715.318,23 94,00
2. Bankguthaben 302.701,36 6,03
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.539,02 0,09
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -6.094,80 -0,12
III. Fondsvermögen 5.016.463,81 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 4.715.318,23 94,00
Aktien
Canadian Imperial Bank of Commerce (CA1360691010) Stück 570 CAD 52,7400 21.064,22 0,42
Kinaxis (CA49448Q1090) Stück 200 200 CAD 148,5400 20.816,31 0,41
Allianz (DE0008404005) Stück 240 EUR 226,5000 54.360,00 1,08
BPER Banca (IT0000066123) Stück 16.940 EUR 2,9270 49.583,38 0,99
Deutsche Telekom Reg. (DE0005557508) Stück 5.600 1.100 EUR 20,0600 112.336,00 2,24
HelloFresh (DE000A161408) Stück 710 EUR 28,3700 20.142,70 0,40
ING Groep (NL0011821202) Stück 5.680 5.680 EUR 12,6140 71.647,52 1,43
L’Oreal (FR0000120321) Stück 150 EUR 398,0500 59.707,50 1,19
Schneider Electric (FR0000121972) Stück 680 70 EUR 157,8600 107.344,80 2,14
SCOR (FR0010411983) Stück 1.680 1.680 EUR 29,4600 49.492,80 0,99
Smurfit Kappa (IE00B1RR8406) Stück 2.580 380 EUR 31,6600 81.682,80 1,63
Solaria Energia Y Medio Ambiente (ES0165386014) Stück 2.500 EUR 14,6850 36.712,50 0,73
UPM Kymmene Corp. Bear. (FI0009005987) Stück 1.320 EUR 32,2200 42.530,40 0,85
Wolters Kluwer (NL0000395903) Stück 520 130 EUR 115,7000 60.164,00 1,20
Informa (GB00BMJ6DW54) Stück 4.400 1.700 GBP 7,5600 38.362,36 0,76
Intertek Group (GB0031638363) Stück 820 820 GBP 41,3900 39.141,74 0,78
AIA Group (HK0000069689) Stück 2.400 HKD 63,8500 18.447,31 0,37
BYD Co. Cl.H (CNE100000296) Stück 2.500 1.000 HKD 242,0000 72.831,02 1,45
Daifuku Co. (JP3497400006) Stück 2.200 2.200 JPY 2.829,5000 39.357,00 0,78
Daikin Industries (JP3481800005) Stück 300 JPY 23.475,0000 44.526,29 0,89
NTT Data Group Corp. (JP3165700000) Stück 2.400 JPY 2.004,5000 30.416,34 0,61
Recruit Holdings Co. (JP3970300004) Stück 1.000 JPY 4.609,0000 29.140,45 0,58
Shimano (JP3358000002) Stück 300 100 JPY 20.165,0000 38.248,03 0,76
Sony Group Corp. (JP3435000009) Stück 700 200 JPY 12.240,0000 54.171,28 1,08
DNB Bank (NO0010161896) Stück 1.350 1.350 NOK 216,4000 25.956,58 0,52
Mowi (NO0003054108) Stück 2.800 700 NOK 189,9000 47.243,21 0,94
Norsk Hydro (NO0005052605) Stück 5.950 NOK 66,8400 35.335,39 0,70
AbbVie (US00287Y1091) Stück 550 110 USD 152,2500 78.923,19 1,57
Adobe (US00724F1012) Stück 100 30 USD 504,6700 47.565,50 0,95
Advanced Micro Devices (US0079031078) Stück 450 450 USD 102,7600 43.583,41 0,87
Agilent Technologies (US00846U1016) Stück 500 60 USD 112,0000 52.780,40 1,05
Akamai Technologies (US00971T1016) Stück 410 USD 107,0400 41.363,24 0,82
Alphabet Cl.A (US02079K3059) Stück 1.400 200 USD 132,3100 174.584,35 3,48
Amazon.com (US0231351067) Stück 400 USD 125,9800 47.494,82 0,95
American Water Works Co. (US0304201033) Stück 370 USD 123,5800 43.095,76 0,86
Amgen (US0311621009) Stück 150 140 USD 270,8200 38.287,46 0,76
Apellis Pharmaceuticals (US03753U1060) Stück 110 110 USD 39,6700 4.112,82 0,08
Apple (US0378331005) Stück 1.130 200 USD 170,6900 181.790,48 3,62
Applied Materials (US0382221051) Stück 840 USD 138,2200 109.429,59 2,18
Aptiv (JE00B783TY65) Stück 610 USD 99,1400 56.998,49 1,14
Ardelyx (US0396971071) Stück 2.500 2.500 USD 4,0400 9.519,32 0,19
argenx ADR (US04016X1019) Stück 70 30 USD 485,9600 32.061,45 0,64
Array Technologies (US04271T1007) Stück 1.630 1.070 USD 23,2000 35.641,85 0,71
Automatic Data Processing (US0530151036) Stück 370 USD 243,3100 84.848,92 1,69
Bank of America Corp. (US0605051046) Stück 2.650 USD 27,5600 68.835,06 1,37
Biomarin Pharmaceutical (US09061G1013) Stück 120 120 USD 89,2500 10.094,25 0,20
Bristol-Myers Squibb Co. (US1101221083) Stück 1.650 USD 58,1400 90.415,65 1,80
Centene (US15135B1017) Stück 1.610 USD 69,2600 105.097,64 2,10
Cisco Systems (US17275R1023) Stück 1.090 1.090 USD 53,8800 55.352,69 1,10
Colgate-Palmolive Co. (US1941621039) Stück 1.240 USD 71,3100 83.340,62 1,66
Danaher Corp. (US2358511028) Stück 200 USD 247,1900 46.595,66 0,93
Darling Ingredients (US2372661015) Stück 1.730 200 USD 52,2300 85.162,96 1,70
Digital Realty Trust (US2538681030) Stück 410 USD 118,5400 45.807,16 0,91
Eli Lilly and Company (US5324571083) Stück 240 70 USD 544,4500 123.155,51 2,46
Enphase Energy (US29355A1079) Stück 200 100 USD 120,0200 22.623,94 0,45
Fair Isaac Corp. (US3032501047) Stück 30 70 USD 886,8400 25.075,59 0,50
Fortinet (US34959E1091) Stück 640 640 USD 58,6000 35.347,79 0,70
GoDaddy Cl. A (US3802371076) Stück 220 220 USD 73,8800 15.319,13 0,31
HDFC Bank ADR (US40415F1012) Stück 850 200 USD 59,1300 47.370,88 0,94
Intuit (US4612021034) Stück 80 USD 512,2400 38.623,19 0,77
Marsh & McLennan Cos. (US5717481023) Stück 890 USD 193,4000 162.229,97 3,23
Medtronic (IE00BTN1Y115) Stück 950 100 USD 78,6900 70.457,59 1,40
Merck & Co. (US58933Y1055) Stück 850 USD 104,3000 83.557,96 1,67
Microsoft Corp. (US5949181045) Stück 680 USD 313,6400 201.013,38 4,01
Netflix (US64110L1061) Stück 80 USD 376,3600 28.377,76 0,57
Neurocrine Biosciences (US64125C1099) Stück 100 USD 115,1600 10.853,91 0,22
NVIDIA Corp. (US67066G1040) Stück 260 100 USD 430,8900 105.590,39 2,10
PayPal Holdings (US70450Y1038) Stück 550 USD 58,1800 30.159,28 0,60
Pfizer (US7170811035) Stück 600 600 USD 32,0900 18.147,03 0,36
Sarepta Therapeutics (US8036071004) Stück 80 80 USD 123,5900 9.318,76 0,19
Synopsys (US8716071076) Stück 100 40 USD 460,7100 43.422,24 0,87
TE Connectivity Reg (CH0102993182) Stück 430 USD 123,8100 50.177,47 1,00
Tesla (US88160R1014) Stück 200 40 USD 246,3800 46.442,98 0,93
Texas Instruments (US8825081040) Stück 300 USD 159,0900 44.983,03 0,90
The Hartford Financial Services Group (US4165151048) Stück 690 120 USD 72,1200 46.901,79 0,93
The Home Depot (US4370761029) Stück 300 20 USD 303,4900 85.812,44 1,71
The Procter & Gamble (US7427181091) Stück 910 USD 146,3400 125.513,10 2,50
TopBuild (US89055F1030) Stück 270 80 USD 251,5800 64.021,30 1,28
Vertex Pharmaceuticals (US92532F1003) Stück 110 USD 352,5000 36.545,71 0,73
VMware Cl. A (US9285634021) Stück 410 USD 166,9800 64.525,73 1,29
W.W. Grainger (US3848021040) Stück 90 50 30 USD 698,8500 59.280,40 1,18
Sonstige Beteiligungswertpapiere
Roche Holding Profitsh. (CH0012032048) Stück 180 180 CHF 251,6500 46.925,31 0,94
Summe Wertpapiervermögen 4.715.318,23 94,00
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 302.701,36 6,03
Bankguthaben 302.701,36 6,03
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 173.631,56 % 100 173.631,56 3,46
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 48.985,83 % 100 48.985,83 0,98
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Kanadische Dollar CAD 15.762,25 % 100 11.044,56 0,22
Schweizer Franken CHF 9.833,76 % 100 10.187,26 0,20
Britische Pfund GBP 10.120,69 % 100 11.671,88 0,23
Hongkong Dollar HKD 85.669,27 % 100 10.313,03 0,21
Japanische Yen JPY 1.721.511,00 % 100 10.884,27 0,22
US Dollar USD 27.567,93 % 100 25.982,97 0,52
Sonstige Vermögensgegenstände 4.539,02 0,09
Zinsansprüche EUR 524,24 % 100 524,24 0,01
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche EUR 3.536,57 % 100 3.536,57 0,07
Quellensteueransprüche EUR 478,21 % 100 478,21 0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -6.094,80 -0,12
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -6.094,80 % 100 -6.094,80 -0,12
Fondsvermögen 5.016.463,81 100,00
Anteilwert 99,64
Umlaufende Anteile 50.348,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Kanadische Dollar CAD 1,427150 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Hongkong Dollar HKD 8,306900 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
Norwegische Kronen NOK 11,254950 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück bzw.
Whg. in 1.000
Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Orsted (DK0060094928) Stück 340
Alfen (NL0012817175) Stück 500
bioMerieux (FR0013280286) Stück 440
LEG Immobilien (DE000LEG1110) Stück 550
Signify (NL0011821392) Stück 2.040
Vivendi (FR0000127771) Stück 3.100
Asahi Kasei Corp. (JP3111200006) Stück 3.900
Tomra Systems (NO0012470089) Stück 1.980
First Solar (US3364331070) Stück 230
Horizon Therapeutics (IE00BQPVQZ61) Stück 270
Illumina (US4523271090) Stück 90
Micron Technology (US5951121038) Stück 750
PNC Financial Services Group (US6934751057) Stück 300
Prudential Financial (US7443201022) Stück 870
Tenable Holdings (US88025T1025) Stück 570
Verizon Communications (US92343V1044) Stück 1.040
Zebra Technologies Corp. A (US9892071054) Stück 70
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Koninklijke DSM (NL0000009827) Stück 260

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 2.736,86
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 76.014,89
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 5.107,33
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -410,54
5. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -16.120,56
Summe der Erträge EUR 67.327,98
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -184,32
2. Verwaltungsvergütung EUR -72.999,37
davon:
Kostenpauschale EUR -72.999,37
3. Sonstige Aufwendungen EUR -3,34
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -3,34
Summe der Aufwendungen EUR -73.187,03
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR -5.859,05
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 86.385,25
2. Realisierte Verluste EUR -237.680,19
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -151.294,94
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -157.153,99
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 315.223,69
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 185.929,30
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 501.152,99
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 343.999,00

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 4.661.403,85
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -2.511,85
2. Mittelzufluss (netto) EUR 13.572,51
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 13.768,93
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -196,42
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 0,30
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 343.999,00
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 315.223,69
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 185.929,30
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 5.016.463,81

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -157.153,99 -3,12
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 159.671,39 3,17
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 2.517,40 0,05

1) Auf Grund des negativen ordentlichen Nettoertrages und der realisierten Verluste war eine Zuführung aus dem Sondervermögen notwendig.

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 5.016.463,81 99,64
2022 4.661.403,85 92,84
2021
2020

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

MSCI All Country World Index, in EUR

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 97,397
größter potenzieller Risikobetrag % 109,909
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 104,681

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 99,64

Umlaufende Anteile: 50.348,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,50% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 1,50% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS Together for Tomorrow keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 921,55. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS Together For Tomorrow
Unternehmenskennung (LEI-Code): 2549002MLQ2W50BN9K20
ISIN: DE000DWST4T7
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 32,88 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,
(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer
Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,
(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,
(7) Kontroverse Waffen.
(8) SDG-Bewertung im Hinblick auf die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS Together For Tomorrow
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und
Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe
Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt ist 0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt ist. 0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen
32,88% des Portfoliovermögens
SDG-Bewertung Indikator für den Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von
Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert
des investierten Unternehmens und multipliziert mit
den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des
Unternehmens.
629,18 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-
Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt.
Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch
seinen Unternehmenswert einschließlich liquider
Mittel (EVIC) normalisiert.
138,86 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität
Scope 1+2+3
453,30 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im
Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
4,75 % des Portfoliovermögens
PAII – 07. Aktivitäten, die sich negativ auf die biologische Vielfalt empfindlicher Gebiete auswirken Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen
mit Standorten/​Betrieben in oder in der Nähe von
biodiversitätssensiblen Gebieten, wenn die Aktivitäten
dieser Beteiligungsunternehmen diese Gebiete
negativ beeinflussen
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 08. Emissionen in Wasser In Oberflächengewässer eingeleitete Abwässer (in
Tonnen) als Folge von Industrie- oder
Produktionstätigkeiten.
0 Tonnen /​ Million EUR
PAII – 09. Anteil gefährlicher Abfälle Tonnen gefährlicher Abfälle und radioaktiver Abfälle,
die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
0,09 Tonnen /​ Million EUR
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in
Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
verwickelt waren
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen
Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen,
Streumunition, chemische und biologische Waffen)
0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen
berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu
einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt,
weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das
Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere
oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“
abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der
Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder
Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden
infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter
Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund
von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2
Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem
der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-
Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise
folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen
Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der
Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend
beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser
Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder
mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not
Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten
Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen
Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und
Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen
positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz,
Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein
positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung
bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im
Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als
nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als
nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem
ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler
Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu
einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine
erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und
konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die
verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirkten (Nr.7);
• Emissionen in Wasser (Nr. 8);
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (Nr. 9);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten
Investitionen des
Finanzprodukts entfiel:
für den Zeitraum vom
01. Oktober 2022 bis
zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Microsoft Corp. J – Information und Kommunikation 3,8 % Vereinigte Staaten
Apple C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,3 % Vereinigte Staaten
Marsh & McLennan Cos. K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
3,0 % Vereinigte Staaten
Alphabet Cl.A M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,8 % Vereinigte Staaten
The Procter & Gamble C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,6 % Vereinigte Staaten
Centene Q – Gesundheits- und Sozialwesen 2,3 % Vereinigte Staaten
Eli Lilly and Company C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,2 % Vereinigte Staaten
Bristol-Myers Squibb Co. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
2,2 % Vereinigte Staaten
Deutsche Telekom Reg. J – Information und Kommunikation 2,2 % Deutschland
Schneider Electric M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
2,0 % Frankreich
Darling Ingredients E – Wasserversorgung, Abwasser – und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
2,0 % Vereinigte Staaten
Applied Materials C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,9 % Vereinigte Staaten
AbbVie C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,9 % Vereinigte Staaten
Colgate-Palmolive Co. C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,8 % Vereinigte Staaten
The Home Depot G – Handel; Instandhaltung und Reperatur
von Kraftfahrzeugen
1,7 % Vereinigte Staaten

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 94,24% des
Portfoliovermögens.
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 94,24% in Vermögensgegenstände an, die den ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 32,88% wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

5,76% der Vermögensgegenstände des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, die durch
die ESG-Datenbank nicht bewertet wurden oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung
vorlag oder die eine SDG-Bewertung von D hatten (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote
wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige
Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die
Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende
Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität
umfassen die Kriterien
für fossiles Gas die
Begrenzung der
Emissionen und die
Umstellung auf voll
erneuerbare Energie
oder CO2-arme
Kraftstoffe bis Ende
2035. Die Kriterien für
Kernenergie
beinhalten umfassende
Sicherheits- und
Abfallentsorgungsvorsc
hriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
A Land und Forstwirtschaft, Fischerei 0,9 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 39,0 %
E Wasserversorgung, Abwasser – und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 2,6 %
F Baugewerbe/​Bau 1,3 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 3,1 %
J Information und Kommunikation 16,7 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12,9 %
L Grundstücks-und Wohnungswesen 0,9 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 13,5 %
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 0,4 %
Q Gesundheits- und Sozialwesen 2,1 %
NA Sonstige 6,7 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 4,75 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 32,88% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eineTrennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 32,88% des Wertesdes Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen 5,76% der Vermögensgegenstände des Fonds, die durch die ESG-Datenbank nicht bewertet wurden oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag oder die eine SDG-Bewertung von D hatten. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen
Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Anlagen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie.
Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt wurde. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht Weitere Details der Anlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden.ESG-Bewertungsmethodik
Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer
Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs
möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung
darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien
(Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein
Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht
geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden,
auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten
beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen
einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von
Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen
weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet.
Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten,
wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder
mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United
Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten
unterschieden.
Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESG-Qualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESG-Faktoren so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.
Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen
„best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die
Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im
Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich
schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an
ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel,
natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das
Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und
Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das
Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die
ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESG-Qualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der
Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die
Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder
Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand,
Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen
Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und
Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das heißt Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im
Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie
und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genannten
Umsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die
Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.
Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• SDG Bewertung
Der Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) wurde anhand einer
SDG-Bewertungsskala gemessen, die auf einer internen SDG-Anlagemethodik basierte. Emittenten
wurden anhand ihres positiven und negativen Beitrags zu den SDGs ausgewählt und bewertet.
Darüber hinaus wurden nach der SDG-Anlagemethodik Risiken ermittelt und SDG-Bewertungen
entsprechend angepasst.
Die Gesellschaft berücksichtigte die Ergebnisse der SDG-Anlagemethodik und investierte in
Emittenten, die eine der drei höchsten Bewertungen (A bis C, wobei „A“ die höchste Bewertung und
„C“ die niedrigste Bewertung ist) auf der SDG-Bewertungsskala erreicht hatten.
Emittenten, die eine SDG-Bewertung von E oder F hatten, sind ausgeschlossen worden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt waren. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich
zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in
Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

•Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der
ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom
House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller
wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer
Waffen galten (hierbei wurden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur
entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus hat die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs gemessen. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei
der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage
als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt wurde.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wird durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies gilt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von
Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne
Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen sind.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet

www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS Together For Tomorrow (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de000dwst4t7-dws-together-for-tomorrow/​)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS Together For Tomorrow – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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