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Invesdor INV AG-Pflichtwandlungsmitteilung gem. § 9.4 der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2022/2025
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Invesdor INV AG-Pflichtwandlungsmitteilung gem. § 9.4 der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2022/2025

IO-Images (CC0), Pixabay

Invesdor INV AG

Berlin

Pflichtwandlungsmitteilung
gem. § 9.4 der Anleihebedingungen
der Wandelschuldverschreibung 2022/​2025

(ISIN DE000A30VSF9)

Die Invesdor INV AG („Emittentin“) hat die qualifiziert nachrangige Wandelschuldverschreibung 2022/​2025 („Schuldverschreibung“) mit einem Zinssatz von 8,0 % pro Jahr auf ihren Nennbetrag begeben. Diese ist eingeteilt in Stück 13.158 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 250,00. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen begann am 1. August 2022 und endet am 31. Juli 2025.

Das Pflichtwandlungsereignis gem. § 9.2.2 der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibung („Anleihebedingungen“) ist am 22. Januar 2024 eingetreten. Bei der Emittentin wurde eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Ausgabe neuer Aktien durchgeführt, in deren Rahmen der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von mehr als EUR 3.000.000,00 zugeflossen ist.

Dies vorausgeschickt macht die Emittentin hiermit gem. § 9.4 der Anleihebedingungen bekannt, dass die Pflichtwandlung sämtlicher Schuldverschreibungen durchzuführen ist. Die Emittentin fordert sämtliche Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen zur Wandlung sämtlicher von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen gem. § 9 der Anleihebedingungen auf.

Zur Durchführung der Pflichtwandlung muss die Wandlung erklärt werden und die Schuldverschreibungen müssen am zehnten Geschäftstag nach dem Tag, an dem diese Pflichtwandlungsmitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, und den folgenden fünf Geschäftstagen der Wandlungsstelle übergeben werden. Aufgrund der in den Anleihebedingungen erteilten Ermächtigungen sind die Wandlungsstelle, die registerführende Stelle und die Verwahrstelle zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen und Vornahme aller erforderlichen Handlungen ermächtigt. Die Anleihegläubiger müssen selbst nichts veranlassen.

 

Berlin, im Januar 2024

Invesdor INV AG

Der Vorstand

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