Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen Verstoßes gegen das Handelsverbot
Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2023 |
Kategorien:
Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen einen ehemaligen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch Vornahme von Eigengeschäften während des aufrechten Handelsverbotes eine Geldstrafe von EUR 18.400.- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.