Bekanntmachung: FMA untersagt natürlicher Person die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente
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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen eine Geschäftspartnerin einer Emittentin einen Untersagungsbescheid nach § 22d Abs 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz iVm § 94 und § 3 Abs. 2 Z 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) wegen des Verdachts der unerlaubten Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente erlassen hat. Es wurde Kunden zur Auflösung von Finanzanlagen und Investition in Finanzinstrumente geraten. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.