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Mogelpackungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentralen haben im ersten Halbjahr 2023 so viele Fälle von „Shrinkflation“ gemeldet wie noch nie. Bis Mitte August wurden 75 verschiedene Produkte gemeldet, bei denen die Verpackung verkleinert und in einigen Fällen gleichzeitig der Preis erhöht wurde. Ein Beispiel ist eine Mundspülung von Johnson & Johnson, die als „Mogelpackung des Monats September“ bezeichnet wurde und zu einer Umsatzsteigerung von 34 Prozent führte.

Diese Praxis ist inzwischen weit verbreitet, insbesondere bei Süßigkeiten, Snacks und Markenprodukten im Supermarkt. Händler und Hersteller arbeiten oft zusammen, um die Preise stabil zu halten und den Eindruck von konstanten Preisen zu vermitteln. Verbraucher haben jedoch bisher keine rechtliche Handhabe gegen „Shrinkflation“. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich dagegen zu schützen:

Seien Sie aufmerksam bei neuen Etiketten, die auf eine „neue Rezeptur“ oder Verbesserungen hinweisen können. Überprüfen Sie das Etikett, um festzustellen, ob weniger Inhalt vorhanden ist.

Vergleichen Sie die Kilopreise, die auf jedem Produktetikett angegeben werden müssen. Dies erleichtert den Vergleich der Preise unabhängig von der Verpackungsgröße.

Kaufen Sie möglichst wenig verarbeitete Lebensmittel, da Grundnahrungsmittel weniger häufig von „Shrinkflation“ betroffen sind. Kombinierte Produkte sind anfälliger für diese Praxis.

Trotz der Verbreitung von „Shrinkflation“ können Verbraucher durch Aufmerksamkeit und Vergleiche immer noch die besten Entscheidungen für ihren Einkauf treffen.

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