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FINMA-Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern: KRYPTO FM Ltd. – IFS Global Asset Management – Fin Broker 365 – Bawerk Trading & Investment (Switzerland) AG – Altrean Trade Fx Limited

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Momentmal / Pixabay
Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Besonders gewarnt wird vor Anbietern, gegen die die FINMA bereits eine Verfügung erlassen hat und die aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt haben: Publikationen nach Art. 34 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für die Warnliste nicht der Anspruch besteht, abschliessend und tagesaktuell zu sein. Kurz: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die erforderliche Bewilligung ausüben, die (noch) nicht in der Warnliste der FINMA aufgeführt sind.

 

Name KRYPTO FM Ltd.
Sitz
Adresse Brunnacherstrasse 119, Zürich, CH 8044
Internet https://www.krypto-fm.com/
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

 

Name IFS Global Asset Management
Sitz
Adresse 575 Madison Ave, New York, NY 10022
Internet www.ifsvv.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

 

Name Fin Broker 365
Sitz
Adresse Av. des Morgines 12, 1213 Lancy
Internet www.finbroker365.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

 

Name Bawerk Trading & Investment (Switzerland) AG
Sitz
Adresse Baslerstrasse 60, 8048 Zürich
Beethovenstrasse 21, 8002 Zürich
Internet www.bti-ic.com
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

 

Name Altrean Trade Fx Limited
Sitz
Adresse
Internet http://www.altreantrade-fx.com/
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag
Bemerkungen

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