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Staatsanwaltschaft Leipzig

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Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Pfeifer, Sebastian
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

R013 VRs 165 Js 14587/​19

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 165 Js 14587/​19, gegen Pfeifer, Sebastian -geboren am 25.09.1984- wegen Betrugs (u.a.), ist durch Urteil des Landgerichts Leipzig vom 20.04.2020 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt am 31.07.2018 verkaufte der Angestellte über die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen eine Kamera Rolleiflex zum Preis von 287,00 EUR einschließlich Versandkosten an Qinglong Liu (Alias: Quinglong Liu) und täuschte dabei vor, willens und in der Lage zu sein, den angebotenen Gegenstand zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwies der Geschädigte am 02.08.2018 den Kaufpreis auf das von dem Angeklagten angegebene Konto bei der Sparkasse Leipzig. Entsprechend seiner vorgefassten Absicht lieferte der Angeklagte die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 287,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 28.02.2023

gez. Reichelt
Dipl.-Rechtspfleger (FH)

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