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Anordnung der BaFin: Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main muss Mängel in Geldwäscheprävention beseitigen

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Die Finanzaufsicht BaFin hat Mängel in der Geldwäscheprävention der Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt festgestellt. Am 4. Januar 2023 ordnete die BaFin daher an, dass das Institut innerhalb von sechs Monaten angemessene und geeignete Maßnahmen ergreift, um die Mängel zu beseitigen (siehe Infokasten).

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hatte sich gezeigt, dass das Institut die Pflichten des Geldwäschegesetzes nicht ausreichend beachtet hat. Defizite wurden beispielsweise in der Risikoanalyse und im EDV-Monitoring festgestellt, welche negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Institut haben.

Die Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main muss der BaFin einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen und ihr laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.

Der Bescheid ist seit dem 10. Februar 2023 bestandskräftig (siehe Infokasten).

Zum Hintergrund:

Die Unternehmen des Finanzsektors sind verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur ihre Reputation und Zahlungsfähigkeit bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden.

Die Pflichten, die die Unternehmen zur Prävention Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen, sind im Geldwäschegesetz (GwG) geregelt. Das GwG verpflichtet die Unternehmen zum Beispiel dazu, für Transparenz in seinen ihren Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen zu sorgen. Sie müssen außerdem ein wirksames Risikomanagement implementieren, wozu auch die Risikoanalyse (§ 5 GwG) und interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) gehören.

Die Unternehmen sind ferner verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie auch den Verdacht darauf der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

 

Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 4. Januar 2023 gegenüber der Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main angeordnet, Mängel zu beseitigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

Dazu hat das Institut angemessene Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, durch die sichergestellt ist, dass das Institut durchgängig seinen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen wird.

Zum Stand in der Mängelbeseitigung hat die Bank of China Limited Zweigniederlassung Frankfurt am Main der Aufsicht laufend gegenüber zu berichten.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 GwG.

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 57 GwG.

Der Bescheid ist seit dem 10. Februar 2023 bestandskräftig.

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