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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

1650 VRs 939/​22
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Sven Olischer
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 27.06.2022, Az: 4 Ds 1650 Js 939/​22, rechtskräftig seit 12.07.2022
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 11.069,75 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus der angeordneten Einziehung ein Entschädigungsanspruch gegen den Einziehungsbeteiligten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbeteiligte eröffnete am 10.01.2022 online das Konto bei der N 26 Bank mit der IBAN DE62 1001 1001 2620 2064 45. Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 10.01.2022 bis 20.01.2022 insgesamt sechs Gutschriften in Höhe von insgesamt 1690,71 Euro ein, die aus gewerbsmäßigen Betrugstaten stammen. Bisher wurden 21,90 Euro ab verfügt.

Datum Betrag Absender Betreff
16.01.2021 40,00 Euro J. Corral Perez
16.01.2021 5,00 Euro J. Corral Perez
18.01.2021 517,94 Euro Wolfgang Mell 6SQG4J W.Mell Bestellung 15-01-2022
18.01.2021 420,04 Euro Beatrice Hoff 1NBHSX
18.01.2021 357,34 Euro Muhammed Tosun JVVCTB
18.01.2021 350,39 Euro HHDR Systems Logistik und Lagerung GmbH 5UHBDO

Des Weiteren eröffnete der obengenannte Einziehungsbeteiligter online das Konto bei der Sparkasse Hochfranken mit der IBAN DE57 7805 0000 0222 8886 87.

Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 02.02.2022 bis zum 07.02.2022 Überweisungen in Höhe von insgesamt 10.400,00 € ein, die aus gewerbsmäßigen Betrugstaten stammen.
Es wurden 970,00 Euro durch eine Überweisung ab verfügt.

Es erfolgten folgende Gutschriften:

Datum Betrag Absender Verwendungszweck
02.02.2022 1.000,00 € Tilo Goehler Anzhlg Minibagger NT10 Schnellwechs
03.02.2022 1.300,00 € Erdugan Ersoy 2008331588 Gravurmaschine
03.02.2022 3.000,00 € Florian Hayd 2005810503
03.02.2022 2.000,00 € Monika Gaßner RE 2003986206 BMW Winterräder Anzei
04.02.2022 1.900,00 € Stephanie Rohrmann 2008485395
07.02.2022 1.200,00 € Enes Kalkan 1991376527

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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