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Handelsplattform mitcryptos.de: BaFin ermittelt gegen die Betreiber

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AbsolutVision (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Online-Handelsplattform mitcryptos.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Das Unternehmen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern auch gegen Zahlung einer „Komission“ Unterstützung bei der Rückführung von Geldern anbietet, die diese bei anderen ebenfalls nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen verloren haben, gibt im Schriftverkehr als Sitz „Nicolaiweg 40, 59555 Lippstadt, Germany“ an. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website mitcryptos.de, auf der die Betreiber keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz machen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

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