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Diese Rechtsanwältin können wir Anlegern nicht empfehlen: Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp in Berlin

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00luvicecream (CC0), Pixabay

Frau Rechtsanwältin Dr. Schmidt-Morsbach kennen wir vor allem aus der Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft UDI, einer nicht nur dubiosen Interessengemeinschaft, sondern aus unserer Sicht auch eine Interessengemeinschaft, die mit ihrem unseriösen Handeln möglicherweise rechtliche Schritte von Seiten der Justiz zu erwarten hat.

Jene Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp und Partner in Berlin will sie nun vertreten auf der Gläubigerversammlung bei einer der UDI Gesellschaften am 6. September 2022. Natürlich will sich die Rechtsanwältin dann dort, dann auch mit ihrer Stimme, wenn Sie ihr Ihre Vollmacht zur Vertretung auf der Gläubigerversammlung gaben, in den Gläubigerausschuss wählen lassen.

Aus unserer Sicht wäre das keine gute Lösung für Anleger, eben aus dem besagten Vorgang mit der Interessengemeinschaft UDI. Was da unsere Kritik war und ist, können sie in diversen Artikeln auf unserem Blogs nachlesen. Ich bin überzeugt davon, dass sie dann Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach genau so sehen werden wie wir.

Was uns auch nachdenklich bei der Interessengemeinschaft UDI macht, ist, dass diese Ihren Sitz in der Kanzlei von Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach hat. Ein Schelm wer da Böses denkt.

FireShot Capture 199 – Impressum – Interessensgemeinschaft geschädigter UDI-Anleger – www.ig-udi.de

Da herum zu jammern, dass die Anleger von Anwälten mit Schreiben bombardiert werden, klingt irgendwie nach dem Sprichwort, „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“. Vielleicht kennt Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach dieses Sprichwort nicht. Ach ja, die IG UDI hatte die Anleger angeschrieben und Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach darin wohl empfohlen, wo ist da der Unterschied Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach?

Sie kommen bei uns auf die „nicht zum Empfehlen-Liste“.

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