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Staatsanwaltschaft Berlin

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Staatsanwaltschaft Berlin

Az.: 247 AR 564/​21 Vz/​Einz.

Durch das Amtsgericht Tiergarten (279 DS) 247 Js 195/​21 (21 (16/​22) ist am 28.03.2022 gegen Stefan Ludewig eine selbständige Einziehungsentscheidung ergangen, die folgenden Sachverhalt zugrunde hat:

Der Betroffene ist seit dem 08.05.2021 Inhaber des Kontos DE89 1001 1001 2621 6621 23 bei der N26 Bank GmbH. Dieses Konto wurde in der Zeit vom 08.05.2021 bis 22.05.2021 von unbekannt gebliebenen Tätern für den Empfang von Erlösen aus Warenbetrugstaten über die Internet-Fakeshops “www.elektropanda.de“, “www.kaffeetrauma.com“ sowie über Ebay-Kleinanzeigen benutzt.

Diese Konto nutzten die unbekannten Täter bei der Begehung von Betrugstaten, bei denen sie nach Bestellung der Waren durch private Kunden diese Waren nicht auslieferten.

Der Beschluss ist seit dem 12.04.2022 rechtskräftig. In dieser Entscheidung wurde die Einziehung folgender Gegenstände ausgesprochen: 7.515,49 Euro Wertersatz.

Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.

Dieser Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO:

Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin binnen der o. g. Frist angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​Herausgabe an die (den) Verletzte(n) nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe b. d. Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111j Abs. 5, 4591 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.

Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung des/​der Verletzten.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/​der Verletzten (z. Bsp. bei Erbschaft) an seine/​ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum Aktenzeichen 247 AR 564/​21 Vz/​Einz schriftlich in Verbindung setzen.

 

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