Staatsanwaltschaft Hof
1550 VRs 15655/21
Einziehungsbeteiligter | Fiona Berol |
Entscheidung | Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 14.03.2022, Az.: 16 Ds 1550 Js 15655/21 |
Einziehungsanordnung | Selbstständige Einziehung des Wertes von Taterträgen (§§ 76a, 73 c StGB) in Höhe von 1.158,66 € |
Nach der genannten Entscheidung könnte d. Verletzten aus d. der Einziehungsentscheidung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem Konto der Einziehungsbeteiligten gingen im Zeitraum 16.09.2021 bis 04.11.2021 Gelder ein, welche aus bislang nicht näher bekannten gewerbsmäßigen Betrugstaten bisher unbekannter Dritter Täter stammten.
Dabei gingen Gelder von Geschädigten wie folgt auf das vorgenannte Konto ein:
Zahlungseingang | Geschädigte(r) | Betrag in Euro |
16.09.2021 | Roques Patrice | 20,00 |
20.09.2021 | Roques Patrice | 40,00 |
20.09.2021 | Roques Patrice | 102,00 |
21.09.2021 | Roques Patrice | 2,00 |
08.10.2021 | Bogdan Iordachi | 500,00 |
11.10.2021 | Domenic Niehaus | 460,00 |
11.10.2021 | Andy Totime | 50,00 |
12.10.2021 | Afito Gloria Atchou | 480,00 |
15.10.2021 | Mazateau Marylene | 695,00 |
18.10.2021 | Afito Gloria Atchou | 300,00 |
19.10.2021 | Gabriel Louis Digneau | 700,00 |
19.10.2021 | Mazateau Marylene | 250,00 |
27.10.2021 | Edith Andree Arlette Soubabere | 1.000,00 |
29.10.2021 | Rolf Grazioli | 1.616,32 |
01.11.2021 | Rolf Grazioli | 928,01 |
03.11.2021 | Mazateau Marylene | 388,00 |
04.11.2021 | Rolf Grazioli | 1.022,40 |
Die dort eingegangen Beträge wurden sodann auf andere Konten transferiert. Durch Sperrung des Kontos konnte daher lediglich ein Betrag in Höhe von 1.158,66 EUR angehalten und gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung im Bundesanzeiger unter Angabe des Aktenzeichens 1550 VRs 15655/21 hier an.
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Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
gez. Müller
Rechtspflegerin