Start Allgemein MiCA und DORA: BaFin zu Fortschritten bei den Trilogverhandlungen

MiCA und DORA: BaFin zu Fortschritten bei den Trilogverhandlungen

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Die BaFin begrüßt, dass der Rat der Europäischen Union (Rat) mit der Europäischen Kommision und Vertrerinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments vorläufige Einigungen über die Vorschläge für die Verordnungen zu Märkten für Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA) und zur digitalen operationellen Resilienz (Digital Operational Resilience Act – DORA) erzielt hat (siehe BaFinJournal Januar 2022).

DORA-Kompromiss

Am 10. Mai 2022 hatten sich der Vorsitz des Rats und das Europäische Parlament vorläufig auf einen Entwurf zu DORA geeinigt. Nun haben auch der Rat – über den Ausschuss der ständigen Vertreter – und der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments diesem Kompromiss zugestimmt. Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Herbst über DORA abstimmen. Die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden wie die BaFin bereiten sich nun auf die Umsetzung von DORA vor.

Insgesamt soll DORA zu einer soliden und angemessenen Cyber-Sicherheit im Finanzsektor und zur Stärkung der Resilienz der Finanzunternehmen gegen Bedrohungen beitragen, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien entstehen.

Vorläufige politische Einigung zu MiCA

Bei den Trilogverhandlungen zu MiCA war am 30. Juni 2022 eine vorläufige politische Einigung erzielt worden. Bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann, müssen der Rat und das EU-Parlament die vorläufige Einigung billigen. Auch hier werden nun – vergleichbar mit der Entscheidungsfindung zu DORA – die politischen Ab- und Zustimmungsprozesse eingeleitet.

Die MiCA-Verordnung hat das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen. Dieser soll es ermöglichen, Innovationen zu fördern und das Potenzial von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes zu nutzen.

Hintergrund

Die Legislativvorschläge zu MiCA und DORA hatte die EU-Kommission im zweiten Halbjahr 2020 im Rahmen des Digital Finance Packages veröffentlicht (siehe BaFinJournal Oktober 2020). Das Digital Finance Package umfasst eine Strategie für ein digitales Finanzwesen, eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie die beiden Legislativvorschläge. Die damalige deutsche Ratspräsidentschaft hatte die Verhandlungen eingeleitet. Nach Abschluss der förmlichen Annahmeverfahren in Rat und Parlament werden DORA und MiCA im Amtsblatt der Europäischen Union als Rechtsakt veröffentlicht.

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