Start Allgemein Sind Sie auch Nichtbesitzer von poppy und balloony Automaten?

Sind Sie auch Nichtbesitzer von poppy und balloony Automaten?

250
OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Das, was wir vor Monaten schon vorhergesagt haben, tritt nun in ersten Fällen bereits ein. Erste investierte Kunden verklagen die Vermittler, die ihnen die Automaten verkauft haben und die Chancen dabei dann auch erfolgreich zu sein, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sind nicht gering.

Jedem Vermittler ist natürlich bewusst, das Geschäftsmodell auf Plausibilität zu prüfen und natürlich auch darauf zu achten, dass die erworbenen Automaten dann ausgeliefert werden, damit der investierte Automatenbesitzer dann auch die in Aussicht gestellte Rendite tatsächlich bekommen kann.

Hier gab es bei so manchem Vermittler, so Rechtsanwalt Jens Reime, erhebliche Defizite: Kontrolle gleich Null, Prüfung auf Plausibilität nicht nachweisbar.

Das bedeutet dann aber eben auch, Haftung gegenüber dem Anleger. Investierte Anleger, vor allem die Anleger die keine Automaten bekommen haben, sollten den Weg, den Vermittler in die Haftung zu nehmen, jetzt gehen, so Rechtsanwalt Reime, denn hier könnte in der Konsequenz dann auch gelten, „wer zuerst kommt, malt zuerst“.

Wird ein Vermittler möglicherweise mehrfach zu Schadensersatz gegenüber dem Anleger verurteilt, dann könnte es wirtschaftlich eng werden für den Vermittler.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein