Start Allgemein Cryptshare AG – Bilanziell überschuldet

Cryptshare AG – Bilanziell überschuldet

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MichaelWuensch (CC0), Pixabay

Cryptshare AG

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021

Bilanz

Aktiva

30.9.2021
EUR
30.9.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.963.584,00 3.958.869,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.685.336,00 3.060.047,00
II. Sachanlagen 278.248,00 340.495,00
III. Finanzanlagen 0,00 558.327,51
B. Umlaufvermögen 1.559.166,28 1.584.308,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 946.130,84 850.464,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -185,00 1.315,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 613.035,44 733.843,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 81.163,69 29.722,80
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.943.488,90
Aktiva 9.547.402,87 5.572.900,35

Passiva

30.9.2021
EUR
30.9.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 652.874,99
I. Gezeichnetes Kapital 105.000,00 105.000,00
II. Kapitalrücklage 575.600,00 575.600,00
III. Bilanzverlust 6.624.088,90 27.725,01
davon Verlustvortrag 27.725,01 28.169,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.943.488,90
B. Rückstellungen 128.502,54 163.162,30
C. Verbindlichkeiten 2.206.414,59 1.717.223,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 589.193,15 535.418,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.617.221,44 1.181.804,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.212.485,74 2.362.670,57
E. Passive latente Steuern 0,00 676.969,00
Passiva 9.547.402,87 5.572.900,35

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Cryptshare AG hat ihren Sitz in Freiburg im Breisgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nr. HRB 6144 eingetragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Folgende Bilanzpositionen wurden in Bezug auf den Vortragswert in laufender Rechnung angepasst:

Entwicklungskosten für Software

Die korrigierten und die ab dem 01.10.2020 zu Grunde gelegten Ansatz und Bewertungsgrundsätze sind in der folgenden Tabelle synoptisch dargestellt.

Korrigierter Sachverhalt bis 30.09.2020 01.10.2020/​30.09.2021
1. Ansatz (Gegenstand der Aktivierung) 131 Einzelmaßnahmen, i.W. Versionsänderungen mit eigener Laufzeit von 5 Jahren 9 Softwareprodukte, davon 1 selbstgenutzt, mit einer Laufzeit von 10 Jahren; Versionsänderungen werden als Nachaktivierung behandelt
2. Bewertung (Umfang der Kosten) Einbezug von stark ermessensbehafteten Kostenelementen mangels technischer Möglichkeiten der Kostenerfassung, die eine Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung nicht zulassen Einbezug der Herstellungskosten gem.§ 255 Abs. 2a HGB, die ausschließlich auf die Entwicklungsphase entfallen

Aus der Umsetzung der dargestellten Änderungen reduzierte sich der Saldo des zugeordneten Buchungskontos per 01.10.2020 von 3.060.043 EUR um 1.123.793 EUR auf 1.936.253 EUR. Der Aufwand aus der Korrektur wurde als periodenfremder und außergewöhnlicher Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Lizenzeinnahmen aus der Überlassung von Nutzungsrechten an der entwickelten Software wurden in den Vorjahren bis einschließlich 30.09.2020 zu 70% im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Lizenzentgelte (der regelmäßig mit dem Beginn der Vertragsdauer von 36
Monaten zusammenfällt) als Umsatzerlös behandelt und der Ertrag realisiert. Die verbleibenden 30% der Lizenzeinnahmen wurden über die Laufzeit gleichmäßig abgegrenzt und verteilt. Die noch zu verteilenden Einnahmen werden bilanziell über die Zuführung und Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergebniswirksam.

Eine vollständige oder anteilige Ertragsrealisation aus der Einräumung von zeitlich befristeten Nutzungsrechten an einem immateriellen Vermögensgegenstand ist gem. DRS 24 Tz. 65 zulässig, sofern es sich bei dem eingeräumten Nutzungsrecht um ein exklusives Nutzungsrecht handelt und das wirtschaftliche Eigentum auf den Lizenznehmer übergeht.

Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden sehen kein exklusives Nutzungsrecht für die überlassene Software vor. Das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den laufzeitabhängigen Lizenzen verbleibt demnach beim Lizenzgeber und der Erlös ist folglich über die Laufzeit des Lizenzvertrages gleichmäßig zu verteilen. Eine vollständige oder anteilige Ertragsrealisation im Zeitpunkt der Einräumung des Nutzungsrechts ist nicht zulässig. Das Standard Vertragsformular sieht weiterhin neben der Verpflichtung zur zeitlichen Überlassung der Software keine weitere Hauptpflicht seitens Cryptshare AG vor, die eine sachliche Trennung verschiedener Komponenten ermöglicht. Eine anteilige und auf Komponenten basierende Ertragsrealisation scheidet somit ebenfalls aus.

Die bereits in den Vorjahren ergebniswirksam vereinnahmten Lizenzentgelte wurden – im Fall der zum 01.10.2020 noch aktiven Verträge – nach Maßgabe einer über die Laufzeit gleichmäßigen Auflösung neu verteilt und der Saldo des passiven Rechnungsabgrenzungspostens neu ermittelt.

Der korrigierte Saldo des passiven Rechnungsabgrenzungspostens beträgt per 01.10.2020 6.802.391,64 EUR. Gegenüber dem im Jahresabschluss zum 30.09.2020 ausgewiesenen Saldo in Höhe von 2.336.735,16 EUR ergibt sich eine Zuführung in Höhe von
4.465.656,48 EUR, die als periodenfremder und außergewöhnlicher Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurde.

Weitere Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Auf eine Korrektur der Vorjahresabschlüsse wurde aufgrund der bereits im Zeitablauf eingetretenen Heilung der Mängel nach § 256 Abs. 6 AktG und im Hinblick auf den Jahresabschluss zum 30.09.2020 aufgrund der Tatsache, dass die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 30.09.2021, in dem die Unrichtigkeiten in laufender Rechnung korrigiert werden, kurzfristig zu erwarten ist, verzichtet. Den Adressaten werden die durch die Änderung bedingten Informationen nicht wesentlich später bekannt als im Fall einer Rückwärtsänderung.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen wurden weitestgehend in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind mit Ausnahme der auf die angepassten Bilanzpositionen anwendbaren Ansatzmethoden (siehe Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss) beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen – mit Ausnahme der Wertansätze des passiven Rechnungsabgrenzungspostens und der aktivierten Softwareentwicklungskosten – mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Nach Auffassung der Geschäftsleitung liegt aber keine tatsächliche Überschuldung vor, da eine positive Fortbestehensprognose vorliegt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind – mit Ausnahme der Bewertung der aktivierten Softwareentwicklungskosten – beibehalten worden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 6 % und 33 % Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert von 251,00 EUR bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

Die Leistungsforderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 256a HGB bewertet.

Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
– bis zu einem Jahr beträgt 701.808,23 EUR
– von über einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 780.217,44 EUR
– von mehr als fünf Jahren beträgt 730.000,00 EUR.

Es bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 249.406,00 EUR.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

sonstige finanzielle Verpflichtungen Betrag/​EUR
aus Miet- und Leasingverträgen 249.406,00
aus Altersversorgung                    0,00
aus weiteren finanziellen Verpflichtungen 0,00
Summe 249.406,00
davon
gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00

Verpflichtungen aus Softwarenutzungs- und Lizenzverträgen wurden bei der Ermittlung dieses Betrages aufgrund der regelmäßig sehr kurzen Kündigungsfrist (1 Monat bis 24 Monate) und der hohen Anzahl an geringen Beträgen mit divergierenden Zeiträumen nicht einbezogen. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Softwarenutzungs- und Lizenzverträgen betrugen im Geschäftsjahr 64.875,65 EUR.

ANGABEN ZUR G.U.V.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB in Höhe von 579.145,28 EUR vorgenommen.

Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Außergewöhnliche Aufwendungen sind in Höhe von 5.803.987,14 EUR entstanden, die in Höhe von 5.589.449,48 EUR in Zusammenhang mit der Korrektur der Vortragswerte zum 01.10.2020 und in Höhe von 214.537,66 EUR mit der Abschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen.

SONSTIGE ANGABEN

Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ergibt sich ein Gesamtbetrag an ausschüttungsgesperrten Beträgen in Höhe von 1.685.332,00 EUR.

Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 69,5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Freiburg im Breisgau, 14. Januar 2022

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Dominik Lehr Vorstand Mark Forrest Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2022 festgestellt.

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