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Staatsanwaltschaft Bochum

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Bochum

651 Js 238/​19 V – 02.12.2021

Vollstreckungsverfahren gegen Rico Oberender
Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Betruges u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Mit Urteil vom 20.04.2021 hat das Landgericht Bochum – II-16 Ns 102/​20 – hinsichtlich Rico Oberender die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.138,00 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

 

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