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Staatsanwaltschaft Hamburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hamburg

1222 Js 87 /​ 21 (8307) V

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 1222 Js 87 /​ 21 (8307) V hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durch Strafbefehl vom 05.05.2021 (Geschäfts-Nr. 940-225/​21) die Einziehung des schwarzen Crossbikes des Herstellers Bicycles, Model Oregon, mit der Rahmennummer CA081220 auf der linken Federgabel im Wert von mindestens 1000,00 EUR angeordnet.
Die Entscheidung ist seit dem 03.07.2021 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

Mit freundlichem Gruß

 

Rechtspflegerin

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