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Lebensversicherung

Amber_Avalona (CC0), Pixabay

Die Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses die Zahlung einer Leistung vorsieht.

Dies können zum Beispiel der Todesfall der versicherten Person oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts wie des 65. Geburtstages sein. Zwei Formen der Lebensversicherung sind in Deutschland weit verbreitet: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung sichert ausschließlich das Leben der versicherten Person ab. Stirbt diese während der Vertragslaufzeit, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Leistung. Dies ist besonders bei Familien wichtig, damit im Todesfall die Situation nicht durch finanzielle Sorgen zusätzlich belastet wird.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert die Risikolebensversicherung mit einem Sparvertrag. Dies bedeutet, dass die vertragliche vereinbarte Leistung nicht nur beim Tod der versicherten Person ausbezahlt wird, sondern auch, wenn diese ein bestimmtes Alter erreicht. Damit ist die Kapitallebensversicherung Risikovorsorge und Instrument der Altersvorsorge zugleich. Denkbar ist sie zum Beispiel in klassischer Form mit einem Garantiezins auf den Sparanteil, aber auch als fondsgebundene Lebensversicherung.

Bei der Kapitallebensversicherung gibt es verschiedene Kritikpunkte. Zum einen gehört sie nicht zu den flexiblen und transparenten Produkten, insbesondere bei den erzielten Überschüssen. Aufgrund der zum Teil sehr langen Laufzeit existiert das Risiko, dass externe Änderungen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder andere) dazu führen, dass eine Kapitallebensversicherung nicht länger fortgeführt werden kann. Dann erhält der Verbraucher den Rückkaufswert ausbezahlt, der insbesondere in den ersten Jahren zum Teil deutlich kleiner ist als die gezahlten Beiträge. Zum anderen ist die Versicherung ein eher teures Produkt. Vom gezahlten Beitrag wird nur ein bestimmter Teil gespart, der andere Teil wird für Kosten benötigt. Hier sind insbesondere die Abschlusskosten zu nennen, die zu Beginn des Vertrages zu entrichten sind und für die geringen Rückkaufswerte in den ersten Jahren sorgen.

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