Start Verbraucherschutz TERRAGON AG – Bestätigung über das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes

TERRAGON AG – Bestätigung über das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes

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Wertpapier | © pictavio (CC0), Pixabay

TERRAGON AG

München

BESTÄTIGUNG

des Vorstandes

gemäß § 6.7 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes zur Inhaberschuldverschreibung 2019-2024 vom 02.05.2019 über das Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 6.1 der Bedingungen.

Der Vorstand der TERRAGON AG, München (nachfolgend die „Gesellschaft“) bestätigt gem. § 6.7 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes vom 02.05.2019, dass zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 nach Kenntnis der Emittentin kein Kündigungsgrund nach § 6.1 vorliegt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 8.1 der Anleihebedingungen des Wertpapierprospektes.

Berlin, den 24. Juni 2021

Dr. Michael Held
Vorsitzender des Vorstandes
Jörg Gunne
Vorstand

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