Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –

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Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Zweigstelle Pforzheim
Strafvollstreckungsabteilung

R730 VRs 820 Js 8312/​18

Vollstreckungsverfahren gegen

Serkan Güldal

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Verurteilte Person Serkan Güldal
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 07.07.2020, Az: 8 Ds 820 Js 8312/​18, rechtskräftig seit 07.07.2020
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 1.712,00 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Verletzter aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die oben genannte Person verkaufte über verschiedene Internetplattformen Waren und täuschte dabei den Käufern gegenüber vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Im Vertrauen hierauf zahlten die Käufer jeweils den Kaufpreis über die „Freunde“- Funktion von Paypal auf das von der oben genannten Person angegebene PayPal-Konto. Die Waren wurden jeweils nach Erhalt des Kaufpreises jedoch nicht an die Käufer geliefert. Diesen entstand dadurch jeweils ein Schaden in Höhe des Kaufpreises.

Im Einzelnen handelte es sich um folgende Taten:

Datum Kaufsache Kaufpreis Plattform
1. 21.03.2018 Damenuhr 65,00 EUR unbekannt
2. 21.03.2018 Michel Kors Uhr 60,00 EUR Shpock
3. 30.03.2018 iPhone 6 120,00 EUR unbekannt
4. 30.03.2018 iPhone 125,00 EUR unbekannt
5. 31.03.2018 iPhone 6 177,00 EUR Facebook
6. 31.03.2018 iPhone 6S 170,00 EUR Facebook
7. 04.04.2018 Hugo-Boss Uhr 80,00 EUR unbekannt
8. 09.04.2018 Armani Uhr 70,00 EUR Facebook
9. 14.04.2018 Nike-Schuhe 75,00 EUR Shpock
10. 14.04.2018 Nike Air Max 270 82,00 EUR Shpock
11. 15.04.2018 Nike Air Max 270 80,00 EUR Shpock
12. 15.04.2018 Nike Air Max 270 78,00 EUR Shpock
13. 15.04.2018 Nike Air Max 270 75,00 EUR Shpock
14. 16.04.2018 Nike Air Max 270 65,00 EUR Shpock
15. 17.04.2018 Nike Air Max 270 75,00 EUR unbekannt
16. 17.04.2018 Nike Air Max 270 85,00 EUR Shpock
17. 18.04.2018 Nike Air Max 270 85,00 EUR unbekannt
18. 19.04.2018 Schuhe 85,00 EUR unbekannt
19. 06.05.2018 Nike Air Max 270 60,00 EUR Shpock

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 700,00 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab, und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mayer
Rechtspflegerin

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