In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln ist am 06.04.2021, um 12:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 06.04.2021