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Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf – 22.02.2021 (hib 213/2021)

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/26834) zum Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern vorgelegt.

Ziel des Übereinkommens ist es, die auf Assimilierung abzielende Ausrichtung der früheren internationalen Normen, insbesondere das IAO-Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen von 1957, abzulösen und die Bestrebungen dieser Völker anzuerkennen, Kontrolle über ihre Einrichtungen, ihre Lebensweise und ihre wirtschaftliche Entwicklung auszuüben sowie ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln. Das Übereinkommen ist am 5. September 1991 in Kraft getreten.

Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der IAO geschaffen werden.

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