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Sparta AG

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SPARTA AG

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die SPARTA AG, Hamburg, („Bieterin„) hat am 1. September 2020 die Angebotsunterlage für ihr Übernahmeangebot („Übernahmeangebot„) an die Aktionäre der 4basebio AG, Heidelberg, („Zielgesellschaft„) zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der 4basebio AG (ISIN DE000A2YN801 /​ WKN A2YN80) („4basebio-Aktien„) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 2,00 Euro je Aktie der Zielgesellschaft veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter

https://sparta.de/spv2/investoren/4basebio/

abrufbar. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endete am 29. September 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG begann am 7. Oktober 2020, 00:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) und endete am 20. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Am 2. Februar 2021 erwarb die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person, außerhalb des Angebotsverfahrens vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG außerhalb der Börse insgesamt 2.000 Aktien (Stammaktien) der Zielgesellschaft – dies entspricht einem Anteil von rund 0,004% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft – zum Preis von 1,84 Euro je Aktie. Die geschuldete Gegenleistung gegenüber Inhabern von Aktien, die das Angebot angenommen haben, ändert sich dadurch nicht, sie bleibt bei 2,00 Euro je Aktie.

Die in dieser Bekanntmachung genannte Beteiligungsquote wurde auf Basis der von der Zielgesellschaft zuletzt nach § 41 WpHG veröffentlichten Gesamtzahl der Stimmrechte in Höhe von 51.733.386 berechnet.

Zwischenzeitlich wurde das Grundkapital der Zielgesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 9 zu 1 von EUR 51.733.386,00 um EUR 45.985.232,00 auf EUR 5.748.154,00 herabgesetzt. Dies war zum Zeitpunkt des meldepflichtigen Geschäfts noch nicht wertpapiertechnisch umgesetzt.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der 4basebio AG (im Folgenden die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wurde ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wurde nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wurde weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die SPARTA AG, Hamburg, behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://sparta.de/spv2/investoren/4basebio/
im Internet am: 03.02.2021.

 

Heidelberg, den 3. Februar 2021

SPARTA AG

 

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