Start Verbraucherschutz Kommanditgesellschaft Außenalster Immobiliengesellschaft mbH & Co. – Insolvent

Kommanditgesellschaft Außenalster Immobiliengesellschaft mbH & Co. – Insolvent

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geralt (CC0), Pixabay

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 80648 eingetragenen Kommanditgesellschaft Außenalster Immobiliengesellschaft mbH & Co., Deichstraße 9, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 34505 eingetragene Außenalster Immobiliengesellschaft mbH, Deichstraße 9, 20459 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Lorch, ist am 18.12.2020, um 12:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 272/20
Amtsgericht Hamburg, 18.12.2020

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