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Staatsanwaltschaft Hamburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hamburg

3303 Js 201/19 (8013) V

Im Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg, Az. 3303 Js 201/19 (8013) V, gegen den Verurteilten Kacper Marek W. wegen Diebstahl in drei Fällen im Zusammenhang mit den am 05.06.2019 verübten Diebstählen im Geschäft „Hugo Boss“, Neuer Wall 19, 20354 Hamburg, im Geschäft „Jack Wolfskin“, Mönkebergstraße 31, 20095 Hamburg, und im Geschäft „Stadium“, Mönkebergstraße 27, 20095 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg durch Strafbefehl vom 24.10.2019 (Geschäfts-Nr. 249-331/19) die Einziehung der Gegenstände in Form eines Küchenmessers, Armbanduhren und Parfüm angeordnet.

Die Entscheidung ist seit dem 23.11.2019 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zum oben genannten Aktenzeichen formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

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