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Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft – Miese, Miese, Miese-Bilanz

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geralt (CC0), Pixabay

Der in der Bilanz ausgewiesene Bilanzverlust beträgt immer noch -5.877.514,40. Keine Ruhmesbilanz für ein Bankhaus.

Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktivseite

EUR EUR EUR Vorjahr
EUR
Barreserve
a) Kassenbestand 309.292,65 337.956,05
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 54.468.977,16 54.778.269,81 55.992.263,58
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 54.468.977,16
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 5.528.100,44 8.182.856,46
b) andere Forderungen 666.820,06 6.194.920,50 1.342.247,29
Forderungen an Kunden 249.271.726,82 234.151.647,24
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 57.086.733,17 63.034.855,02
Kommunalkredite: 47.273.186,36 51.182.019,82
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.568.724,10 1.568.724,10
darunter an Finanzdienstleistungsinstitute 1.333.724,10 1.333.724,10
Immaterielle Anlagewerte 0,00 71,00
Sachanlagen 353.696,65 423.666,50
Sonstige Vermögensgegenstände 484.074,20 1.476.595,86
Rechnungsabgrenzungsposten 137.754,48 127.577,90
Summe der Aktiva 312.789.166,56 304.937.330,08

Passivseite

EUR EUR EUR Vorjahr
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 78.854,77 85.987,83
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.066.696,84
1.145.551,61 1.321.661,47
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 4.094.067,37 4.080.721,71
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 519.776,98 4.613.844,35 574.529,42
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 88.424.699,98 88.213.061,68
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 180.322.767,80 268.747.467,78 273.361.312,13 175.812.459,71
Sonstige Verbindlichkeiten 555.297,35 531.144,46
Rechnungsabgrenzungsposten 4.212,43 8.208,83
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 200.000,00 0,00
sonstige Rückstellungen 1.123.972,76 1.323.972,76 911.730,66
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00
b) Kapitalrücklage 37.276.334,68 33.785.714,61
d) Bilanzverlust -5.877.514,40 36.398.820,28 -6.721.614,40
Summe der Passiva 312.789.166,56 303.603.605,98
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 214.160,67 360.970,11
Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 14.423.068,06 14.580.793,53

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft

EUR EUR EUR Vorjahr
EUR
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.104.821,65 6.200.465,06
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00 6.104.821,65 0,00
Zinsaufwendungen -866.620,66 -964.459,19
Provisionserträge 4.266.282,26 4.050.182,02
Provisionsaufwendungen -771.899,16 -936.014,73
Sonstige betriebliche Erträge 178.083,42 352.213,10
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -3.458.952,15 -3.471.764,08
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -561.320,00 -4.020.272,15 -533.356,73
darunter: für Altersversorgung -104.474,94 -102.813,89
b) andere Verwaltungsaufwendungen -3.193.598,54 -7.213.870,69 -3.002.424,26
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -112.246,93 -110.200,93
Sonstige betriebliche Aufwendungen -12.305,60 -76.828,32
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft -526.708,06 -1.020.940,32
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbunden Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren -537,23 -43.962,40
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 1.044.999,00 442.909,22
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -200.000,00 0,00
Sonstige Steuern, soweit nicht unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen -899,00 27.090,78
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 844.100,00 470.000,00
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -6.721.614,40 -7.191.614,40
Bilanzverlust -5.877.514,40 -6.721.614,40

3. Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer 733385 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG).

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft hielt am Bilanzstichtag die Mehrheit am Grundkapital der elf Leasing GmbH, Essen, und wäre vorbehaltlich der befreienden Wirkung gemäß § 291 HGB aufgrund der Regelungen in § 290 HGB zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses verpflichtet. Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft wird als 98%ige Tochtergesellschaft in den befreienden Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht der BB Beteiligungs GmbH, Essen, einbezogen, die nach deutschem Recht unter Beachtung der Vorschriften für Kreditinstitute aufgestellt ist. Eine Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger. In Anwendung des § 291 HGB ist die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft von der Aufstellung eines eigenen Konzernlageberichts befreit.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Barreserve

Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag – sofern Zinscharakter vorliegt – in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Angekaufte Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert.

Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.

Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente (Collar) im Nichthandelsbestand wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Bewertungseinheiten abgeschlossen. Die erforderlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB.

Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt, sofern diese der Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen. Dazu wird bei Fälligkeit der einzelnen Teiloptionen der auf diese entfallende Prämienanteil erfolgswirksam ausgebucht. Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsvereinbarungen zur Absicherung von zinstragenden Geschäften werden zeitanteilig abgegrenzt.

Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Zinsrisiken sowie zum Ausgleich gegenläufiger Zinszahlungsströme wurde eine Micro-Bewertungseinheiten gebildet.

Die nachfolgende Tabelle weist das Volumen des in Bewertungseinheiten eingezogenen Grundgeschäftes, aufgegliedert nach Risikoarten und Arten von Bewertungseinheiten aus:

Angaben zu Bewertungseinheiten gemäß § 285 Nr. 23a HGB

Grundgeschäfte Buchwert/Volumina (in TEUR)
abgesicherte Risikoart Micro-Hedges Portfolio-Hedges Macro-Hedges Summe
schwebende Geschäfte
abgesichertes Risiko
– Zinsrisiko 330 0 0 330
Summe schwebende Geschäfte 330 0 0 330
Gesamtsumme 330 0 0 330

Bei der gebildeten Bewertungseinheit handelt es sich um einen perfekten Micro-Hedge. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument stimmen jeweils in allen relevanten Ausstattungsmerkmalen überein. Daher fallen die gegenläufigen Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko zeitkongruent an und gleichen sich vollständig aus. Der Gesamtbetrag der sich ausgleichenden Wertänderungen aus allen Bewertungseinheiten beläuft sich auf TEUR 4,6.

Aufgrund der übereinstimmenden relevanten Ausstattungsmerkmale erwarten wir auch künftig für die festgelegte Dauer der Sicherungsbeziehung einen wirksamen Ausgleich der Zahlungsstromrisiken.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, welche unter den anderen Rückstellungen auszuweisen ist.

Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2019 war keine Rückstellung zu bilden.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Nicht als werthaltig angesehene nachträgliche Anschaffungskosten wurden abgeschrieben.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.

Aktive latente Steuern

Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasipermanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen.

Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D).

Der Aktivüberhang beruht im Wesentlichen auf noch nicht verrechenbare Verlustvorträge für die Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 28 % zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind ausschließlich Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet.

Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Fremdwährungsposten, die nicht besonders gedeckt sind und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben sowie weder dem Handelsbestand zugeordnet noch bezüglich des Währungsrisikos in eine Bewertungseinheit i. S. d. § 254 HGB einbezogen sind, bestehen nicht.

Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen

Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

C. Entwicklung des Anlagevermögens 2019

Zugänge (a) Zuschreibungen (b) Umbuchungen (a) Abgänge (b)
Anschaffungs- / Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres im Geschäftsjahr Anschaffungs- / Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.939 0 (a) 0 (a) 25.939
0 (b) 0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
Sachanlagen a) Grundstücke und Gebäude 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 895.417 42.206 (a) 0 (a) 937.623
0 (b) 0 (b)
Summe a 921.356 42.206 (a) 0 (a) 963.562
0 (b) 0 (b)
Abschreibungen zu Beginn des Geschäftsjahres (gesamt) Abschreibungen Geschäftsjahr (a) Zuschreibungen Geschäftsjahr (b)
EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a)
0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.868 71 (a)
0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 (a)
0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a)
0 (b)
Sachanlagen a) Grundstücke und Gebäude 0 0 (a)
0 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 471.751 112.176 (a)
0 (b)
Summe a 497.619 112.247 (a)
0 (b)
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Zugängen (a) Zuschreibungen (b)
EUR
Umbuchungen (a) Abgängen (b)
EUR
Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres (gesamt)
EUR
Buchwerte Bilanzstichtag
EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 (a) 0 (a) 25.939 0
0 (b) 0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
Sachanlagen a) Grundstücke und Gebäude 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 (a) 0 (a) 583.927 353.697
0 (b) 0 (b)
Summe a 0 (a) 0 (a) 609.866 353.697
0 (b) 0 (b)
Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres
EUR
Veränderungen (saldiert)
EUR
Buchwerte am Bilanzstichtag
EUR
Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0
Beteiligungen 0 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.568.724 0 1.568.724
Summe b 1.568.724 0 1.568.724
Summe a und b 2.490.080 1.922.421

D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kunden

In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 78.836.115 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen

In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:

Forderungen an
verbundene Unternehmen Beteiligungsunternehmen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Forderungen an Kunden (A 4) 1.341.096 1.369.799 0 0

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2019 wie folgt:

Anteil am Gesellschaftskapital
%
Eigenkapital der Gesellschaft Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses
Name und Sitz Jahr TEUR Jahr TEUR
a) elf Leasing GmbH, Essen 76,30 2018 698 2018 -459
b) flc solutions GmbH, Neustadt an der Weinstraße 100,00 2018 127 2018 41

Mit den oben genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis.

Die elf Leasing GmbH wird in den befreienden Konzernabschluss (§291 HGB) der BB Beteiligungs GmbH, Essen einbezogen.

Für die flc solutions GmbH wurde auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) verzichtet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Im Aktivposten „Sachanlagen“ sind ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von EUR 353.697 enthalten, welche im Rahmen eigener Tätigkeiten genutzt werden.

Sonstige Vermögensgegenstände

In dem Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegenstände“ (A 14) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

31.12.2019
EUR
Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Kapitalertragsteueranmeldung 220.907
Forderungen aus Miete und Nebenkosten an elf Leasing GmbH 106.554

Fremdwährungsposten

In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.531.039 enthalten.

Restlaufzeitspiegel für Forderungen

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

bis 3 Monate
EUR
mehr als 3 Monate bis ein Jahr
EUR
mehr als ein Jahr bis 5 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b) (ohne Bausparguthaben) 200.000 467.875 0 0
Forderungen an Kunden (A 4) 16.469.156 38.636.007 95.576.080 19.753.931

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

bis 3 Monate
EUR
mehr als 3 Monate bis ein Jahr
EUR
mehr als ein Jahr bis 5 Jahre
EUR
mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) 20.420 56.680 506.637 482.960
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) 0 0 0 519.777
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) 28.336.255 66.165.763 85.508.724 0

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Sonstige Verbindlichkeiten

Im Bilanzposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

31.12.2019
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer 228.444
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Lohnsteuer 65.372
Verbindlichkeiten aus unbezahlten Rechnungen 199.780

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 4.212 (Vorjahr EUR 8.209) enthalten.

Passive latente Steuern

Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Passive Steuerlatenzen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen

In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:

Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen Beteiligungsunternehmen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) 3.604.935 2.655.446 0 0

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt TEUR 5.000 und besteht aus 5 Mio. Stückaktien zum rechnerischen Nennbetrag von 1 EUR. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.

Am 30. April 2015 wurde im Gesellschaftsblatt veröffentlicht, dass die BB Beteiligungs GmbH, Essen, unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft hält.

Die Kapitalrücklage (P 12c) hat sich wie folgt entwickelt:

Kapitalrücklage
EUR
Stand 01.01.2019 33.785.715
Einstellungen 3.490.620
Stand 31.12.2019 37.276.335

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

Die im Posten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten.

Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sowie unwiderruflichen Kreditzusagen sind breit gestreut.

Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt.

Durch Übertragung von Vermögensgegenstände gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:

Passivposten Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) 1.066.697

Fremdwährungsposten

In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.531.039 enthalten.

Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Termingeschäfte mit Collars des Nichthandelsbestands.

Die Collars dienen ausschließlich der Absicherung des Zinsänderungsrisikos und wurden als perfekter Micro-Hedge im Rahmen von Kundengeschäften abgeschlossen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben („clean prices“). Die Adressenrisiken sind als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften angegeben.

(Angaben in TEUR): Nominalbetrag Restlaufzeit beizulegender Zeitwert Adressenrisiko
<= 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Summe
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
– Zinsoptionen – Käufe 0 330 0 330 -12 2
– Zinsoptionen – Verkäufe 0 330 0 330 17 18

Die für erworbene Optionsrechte des Nichthandelsbestands gezahlten Prämien (Buchwert EUR 2.397) werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen (A 13) ausgewiesen. Die für die verkauften Optionen des Nichthandelsbestands erhaltenen Prämien in Höhe von EUR 2.397 werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten (P 5) ausgewiesen.

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 226.040 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 13.540 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten.

Provisionserträge

Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen im Rahmen des Effektenkommissionsgeschäftes, des Vermögensberatungsgeschäftes, der Depotverwaltung sowie der Vermögensverwaltung nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und konnten gegenüber dem Vorjahr erneut erhöht werden und machen 59,8 % der Dienstleistungserträge aus.

Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 63.244 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 38.780 enthalten.

F. Sonstige Angaben

Vorstand und Aufsichtsrat

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 10.616 gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen keine Forderungen.

Herr Norbert Kistermann ist Mitglied des Aufsichtsrates bei der FORTIS Real Estate Investment AG, 10623 Berlin. Darüber hinaus bestehen keine weiteren angabepflichtigen Mandate bei Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrates.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind ausschließlich unter marktüblichen Bedingungen zustande gekommen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Mietverpflichtungen für die Geschäftsräume Stuttgart (Laufzeit bis 30.09.2022) und Essen (Laufzeit bis 30.11.2020 und 01.01.2027) in Höhe von insgesamt EUR 548.379,75 pro Jahr.

Personalstatistik

Die Zahl der 2019 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Prokuristen 4 0
Sonstige kaufmännische Mitarbeiter 27 14
31 14

Besondere Offenlegungspflichten

Die Offenlegung erfolgt gem. Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Rahmen der Offenlegung der BB Beteiligungs GmbH, Essen als Konzernmutter.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf

Kistermann, Norbert, – Vorsitzender – , Mitglied des Vorstands Ressort Markt

Brugger, Stefan, Mitglied des Vorstands Ressort Marktfolge

Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf

Angerstein, Joachim, – Vorsitzender – , Abteilungsleiter der opta data Abrechnungs GmbH und Geschäftsführer der BB Beteiligungs GmbH

Steinbach, Mark, – stellvertretender Vorsitzender – , Mitglied der Geschäftsführung der opta data Abrechnungs GmbH

Fischer, Andreas, Mitglied der Geschäftsführung der opta data Abrechnungs GmbH

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) wie folgt eingetreten:

Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zu Beginn 2020 und seine unkontrollierte Ausbreitung lassen grundsätzlich auch Belastungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Bankhaus Bauer AG erwarten. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bankhaus Bauer AG niederschlagen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund voraussichtlicher wirtschaftlicher Auswirkungen auf Unternehmenskunden infolge von Kurzarbeit sowie Produktions- und Handelseinschränkungen könnten sich erhebliche negative Folgen für die Ertragslage der Bankhaus Bauer AG, bedingt durch eine möglicherweise zusätzliche Risikovorsorge im Kreditgeschäft, ergeben. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und wird intensiv beobachtet.

Die Kapitalrendite aus Nettogewinn und Bilanzsumme betrug zum Geschäftsjahr 2019 0,33%

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 844.100,00 – unter Einbeziehung eines Verlustvortrages von EUR 6.721.614,40 (Bilanzverlust von EUR -5.877.514,40) – auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Stuttgart, 24. April 2020

Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft

Norbert Kistermann, Vorsitzender des Vorstands

Stefan Brugger, Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft, Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft, Stuttgart (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014, im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlicher sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden bestimmt:

a) Sachverhalt und Problemstellung

Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 249,3 Mio. EUR. Dies entspricht 79,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 14,4 Mio. EUR.

Innerhalb des Postens nehmen die Finanzierungen von Objektaufteilungen und ähnliche Immobilienfinanzierungen mit 22,1 % des Forderungsbestandes eine bedeutende Rolle ein. Durch die Gesellschaft werden regelmäßig Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen erworben, die zum Bilanzstichtag einen Anteil von 36,4 % der Forderungen aufweisen

Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen insbesondere für die genannten Finanzierungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Gesellschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird.

Wir haben uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse insbesondere in den Bereichen Risikofrüherkennung und Risikovorsorge überzeugt. Hierbei stellten wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Gesellschaft ab.

Im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen haben wir den Datenbestand der Gesellschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet.

Hierauf aufbauend unterzogen wir ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und – soweit erforderlich – der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung. Wir haben risikobasiert neben den Ratingeinstufungen und der Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen insbesondere die Gesamtzusage und die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung und Bewegung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten.

Der Lagebericht enthält Ausführungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren des Risikomanagements.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Gesellschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:

– Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfung nach § 89 WpHG

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Ritter.

 

Neu-lsenburg, 27. Mai 2020

AWADO GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Alexandra Pfeil, Wirtschaftsprüferin

Frank Ritter, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft agiert als mittelständisches, unabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen am Standort Deutschland. Traditionell legt sie ihren Betreuungsschwerpunkt auf vermögende Privat- und Geschäftskunden sowie auf Firmenkunden, mit einem besonderen Augenmerk auf die Bereiche Vermögensverwaltung / Asset Management, Immobilienzwischenfinanzierung, Leasing sowie Factoring. Als Universalbank betreibt die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft jedoch grundsätzlich sämtliche Bankgeschäfte. Das Finanzinstitut wurde 1931 gegründet und agiert aus seinem Firmensitz in Stuttgart sowie seiner Niederlassung in Essen bundesweit.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Konjunkturelle Entwicklung

2019 war ein weiteres Jahr, in welchem die internationale Politik, sowohl europäisch als auch transkontinental, zu permanenter Berichterstattung Anlass gab, dies mit teils sehr weitreichenden Veränderungsszenarien auch für die deutsche Wirtschaft. Staatenbündnisse und strategische Partnerschaften, obgleich vertraglich verhandelt oder als Konföderation angelegt, bilden längst keine Planungsverlässlichkeit mehr, aber permanenten Anlass vieles in Frage zu stellen. Europa hat in 2019 keinen erkennbaren konzertierten Schritt nach vorne gemacht, eine Phalanx der bedeutendsten Länder Frankreich und Deutschland ist unverändert nicht zu erkennen. Dagegen arbeitete England kontinuierlich an seinem Brexit, der dann folglich auch zum 01. Februar 2020 Umsetzung erfahren hat. Die großen politischen Blöcke USA, China und Russland arbeiten stringent an der Umsetzung ihrer globalen Strategien während sich Europa in unzähligen Abstimmungen und Details verirrt, seine Grenzen auch im fünften Jahr nach der ersten Migrationswelle noch nicht ausreichend geschützt bekommt und den Staatenbund in allererster Linie durch Umverteilung zusammenzuhalten versucht. So geschah und geschieht es weiterhin auch in den einzelnen Ländern. Wahlerfolge werden durch kurzsichtige Sozialpolitik zu sichern versucht, statt tatsächliche Zukunftssicherung zu betreiben, national wie europäisch. Das letzte Reformpaket Deutschlands ist die Agenda 2010, über welche bereits in Geschichtsbüchern zu lesen ist. Die Umweltschutzbewegung fand in 2019 mit der erst 16-jährigen schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg ein neues, globales Gesicht. Sie löste eine internationale „Friday for Future“-Demonstrationswelle aus, bei der Schüler landesübergreifend freitags die Schule schwänzen, um für ein besseres Klima zu demonstrieren. Der Einfluss ist weitreichend. Die Politik setzt sich infolgedessen ehrgeizige Klimaziele, die ergo für die Wirtschaft massive Belastungen bedeuten. Deutschland als bedeutendste Volkswirtschaft in Europa ist aufgrund seines Energiebedarfs sowie mit seiner Schlüsselindustrie in Form der Automobilproduktion massiv betroffen. Ein europäisch einheitliches Vorgehen wird zudem auch erst mit Zugeständnissen an anderen Stellen erkauft werden müssen. Destabilisierende Tendenzen, gegen welche sich die Europäische Union zu verteidigen hat, gibt es derweil bereits genügend und sie werden offensichtlicher. Zu lange wurde sich auf vermeintliche Bündnispartner verlassen. Indes schein selbst die Grundversorgung in weiten Teilen Europas, so auch in Deutschland, den nationalen Kontrollen zu entgleiten. Die Energieversorgung Europas sieht sich zunehmend dem Druck kontrahierender Lager ausgesetzt. Die fortschreitende Eskalation zwischen den USA und Russland zeigt, mit welcher Macht amerikanisches Flüssiggas als Ersatz für russisches Erdgas Europa aufoktroyiert werden soll. Mit angedrohten Sanktionen im Zuge des Baues der Ostseepipeline Nordstream 2 wird deutlich, in welche Hegemoniestreitigkeiten Europa und vor allem Deutschland gerät. Hilflos wirkt auch das Agieren des europäischen Bündnisses im Krieg um Syrien. Während kämpfende Interessensgruppen eine humanitäre Katastrophe auslösen, machen Europa, insbesondere Deutschland die Auswirkungen zu seinem Problem. Europa kompensiert außenpolitische Schwäche erneut mit Geld, um von Flüchtlingsströmen verschont zu bleiben, die im Grunde ein funktionierender europäischer Außengrenzschutz regeln müsste. Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben, Kinder wachsen in verdreckten und überfüllten Lagern auf und dienen als Droh- und Verhandlungsmasse – auch dafür steht das Jahr 2019.

Trotz dieser politischen Rahmenbedingungen sowie bestehender Rezessionsängste in Deutschland konnte nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes auch in 2019 das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden. Mit einer Entwicklung von gerade einmal 0,6% liegt Deutschland in Europa nur noch vor Italien, dessen Prognose lediglich 0,2% beträgt. Der Europäische Durchschnitt mit einem Zuwachs von 1,2% zeigt unmissverständlich den Zustand der Deutschen Wirtschaft auf. Positive Stimmung hingegen gab es an den Aktienmärkten. Die Hausse hat in 2019 dazu geführt, dass Indizes neue Höchstkurse erreichen konnten. Der Dow Jones erklomm zu Beginn der zweiten Jahreshälfte mit 28.645,26 Punkten ein neues Allzeithoch. Der Deutsche Aktienindex DAX hingegen hat mit 13.249,00 Punkten eine neue Höchstmarke knapp verpasst. Der NASDAQ sowie der Stoxx Europe 600 wiederum konnten zum Ende des Jahres 2019 ebenfalls ihre bisherigen Höchstmarken übertreffen und beendeten in 2019 den Handel gegenüber den Schlusskursen des Vorjahres mit einem Plus von 40,9% bzw. 23,8%. Die Investitionsbereitschaft ist ungebrochen und wird sich auch in absehbarer Zeit vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen fortsetzen. Überdies legten Kreditinstitute vermehrt die Scheu ab, negative Renditen der Notenbanken an ihre Kunden durchzureichen, so dass institutionelle und gewerbliche Investoren auch bei nicht optimalen Fundamentaldaten ihre Anlagenotwendigkeit an den Märkten entsprachen sowie vor dem Hintergrund sicherer Investments Staatsanleihen mit deutlich negativen Renditen nachfragten. Der ungebrochene Investitionsbedarf hat sich in 2019 auch auf den Immobilienmarkt niedergeschlagen. Insbesondere in sogenannten Hotspots war die Kaufbereitschaft der Investoren stabil, so dass im lebhaften Wettbewerb und bei günstigsten Realkreditkonditionen hohe Kaufpreise akzeptiert wurden. Kreditinstitute standen und stehen dabei zunehmend in einem sich verschärfenden Wettbewerb. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld, steigende Eigenkapitalanforderungen und eine sich permanent drehende Spirale verschärfender aufsichtsrechtlicher Vorgaben münden trotz notwendiger Kostenrestriktionen unmittelbar in den Aufbau zusätzlicher Verwaltungsressourcen. Unterstützt von ihren jeweiligen Verbänden, konnten die öffentlich-rechtlichen Institute sowie die Genossenschaftsbanken im aktuellen Umfeld solide bestehen. Getragen wurde dies auch durch anhaltende verbundinterne Konzentrationsprozesse, auch zugunsten einer fortschreitenden Digitalisierung. Bei den Privatbanken ist ein politisch ins Spiel gebrachter Zusammenschluss von Deutscher Bank und Commerzbank auf Grund skizzierter negativer Auswirkungen auf den Standort Deutschland ausgesetzt worden. Nennenswerte Zusammenschlüsse privater Banken waren selbst auf europäischer Ebene nahezu kaum zu verzeichnen.

Die verschiedenen Branchen, in denen die Bank mit ihren Produkten aktiv ist, haben sich in 2019 stabil gehalten oder weiter gut entwickelt. Das Factoringgeschäft im Gesundheitsmarkt profitierte von einer anhaltend guten Dienstleistungsnachfrage, das im Handelsforderungsbereich von einer grundsätzlich gut laufenden Konjunktur. Der Immobilienmarkt wurde weiter begünstigt von einem sehr niedrigen Zinsumfeld und tendenzieller Flucht in Sachwerte bei aufkommenden Inflationsängsten. Die Leasingbranche schaut nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Leasing Unternehmen e.V. (BDL) ebenfalls auf ein grundsätzlich erfolgreiches Jahr 2019. Trotz bestehender Verzerrungen innerhalb einzelner Assetklassen betrug der Leasing-Neugeschäftszuwachs im Mobilien-Leasing 9% gegenüber dem Vorjahr. Auch bei der Leasingquote konnte ein neues Allzeithoch erreicht werden.

Geschäftsverlauf

Berichtsjahr 2018 Entwicklung Entwicklung
Bilanzsumme TEUR 312.789 TEUR 303.604 TEUR 9.185 3,0%
Außerbilanzielle Geschäfte * TEUR 14.637 TEUR 14.942 -TEUR 305 -2,0%
Forderungen ggü. Kunden TEUR 249.272 TEUR 234.152 TEUR 15.120 6,5%
Verbindlichkeiten ggü. Kunden TEUR 273.361 TEUR 268.681 TEUR 4.680 1,7%

*) Posten unter dem Bilanzstrich: Eventualverbindlichkeiten, andere Verpflichtungen und Derivate.

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft konnte auch im Geschäftsjahr 2019 den Wachstumskurs der letzten Jahre, die Steigerung der Kundengeschäfte insgesamt, fortsetzen. Die in der Jahresplanung der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft vorgesehene weitere Diversifizierung der Refinanzierung von Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen der bankeigenen Leasinggesellschaft, der elf Leasing GmbH, konnte umgesetzt werden. Diesbezüglich wurde nach 2018 im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut ein Forderungspaket von im Bestand der Bank befindlichen Leasing- und Mietkaufforderungen an einen Investor veräußert. Unter Berücksichtigung dieser Transaktion sowie laufendender Forderungsankäufe, Tilgungen sowie wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung zurückübertragener Forderungen, konnte der Forderungsbestand gegenüber dem Vorjahr dennoch spürbar ausgeweitet werden. Der Forderungsbestand der Immobilienfinanzierungen insgesamt hat sich erwartungsgemäß leicht reduziert. Vor dem Hintergrund einer stabilen Nachfrage der Immobilien-Zwischenfinanzierung, konnten jedoch die vorgesehenen Neugeschäftszuführungen vollumfänglich realisiert werden. Über das von der bankeigenen Tochtergesellschaft flc solutions GmbH entwickelte EDV-System für den automatisierten Ankauf von Handelsforderungen ist gegenüber dem Vorjahr ein leicht rückläufiges Geschäftsvolumen verarbeitet worden. Neben den Bonitätsanforderungen der Bankhaus Bauer AG ist diese Entwicklung auch damit zu begründen, dass Handelspartner ihre geplanten Umsatzerwartungen am Markt nicht realisieren konnten. Die kundengeschäftliche Entwicklung der Bankhaus Bauer AG insgesamt deckt sich grundsätzlich mit den prognostizierten Zielen. Das vorgesehene Wachstum im bilanziellen sowie außerbilanziellen Kundengeschäft konnte auch im Geschäftsjahr 2019 weitgehend erreicht werden. Wenngleich durch ein weiter rückläufiges Zinsniveau an den Geld- und Kapitalmärkten sich die Rahmenbedingungen für das Kundenkreditgeschäft zunehmend anspruchsvoller darstellten, konnte die Bankhaus Bauer AG dennoch ihre geplanten Margen- und Bonitätsvorgaben umsetzen. Im Wertpapierkundengeschäft konnte die Bankhaus Bauer AG im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls profitieren. Basierend auf der positiven Entwicklung der Aktienmärkte, konnte das bankeigene Assetmanagement die Performance der Wertpapierdepots in der Vermögensverwaltung zusätzlich spürbar gesteigert werden.

Ertragslage

Die Ertragslage der Bankhaus Bauer AG spiegelt die positive kundengeschäftliche Fortentwicklung wider. Das Geschäftsjahr 2019 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 844 abgeschlossen werden, die Zielvorgabe wurde damit vollständig erfüllt. Das Zinsergebnis in Höhe von TEUR 5.238 erreichte trotz rückläufiger Marktzinsen nahezu exakt den Vorjahreswert. Der gegenüber dem Vorjahr reduzierte Zinsertrag konnte durch einen rückläufigen Zinsaufwand kompensiert werden. Das Provisionsergebnis ist mit einer Steigerung von 12% auf aktuell TEUR 3.494 angewachsen. Diese Entwicklung resultiert weitestgehend aus Geschäftsaktivitäten im Privatkundengeschäft. Bei hervorragenden Bedingungen an den relevanten Aktienmärkten konnte die Bankhaus Bauer AG im Berichtsjahr im Wettbewerb um vermögende Kunden mit seinem Assetmanagement sowie seiner Beratung punkten. Das verwaltete Volumen ist im Vergleich zum Vorjahr überproportional gestiegen. Auf Grundlage dessen konnten die Erträge dieses Segments um 55% gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Immobilien-Zwischenfinanzierungsgeschäft konnte das Ertragsniveau der Provisionserträge des Vorjahres nahezu gehalten und die Planzahl übertroffen werden. Die Verwaltungsaufwendungen stellen sich ohne nennenswerte Veränderung gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 dar. Das Risikoergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich. Positiv wirkte sich aus, dass das im Geschäftsjahr 2019 zur Diversifizierung veräußerte Teilportfolio von Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen lediglich ein Drittel des Volumens des Vorjahres erreichte. Zudem hat sich das Marktzinsniveau positiv auf den Veräußerungspreis ausgewirkt. Insgesamt beläuft sich der Risikoaufwand für das Kreditgeschäft auf rd. TEUR 527. Hiervon entfallen auf eine freiwillige Risikovorsorge TEUR 496. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit kletterte gegenüber dem Vorjahr um TEUR 602 auf TEUR 1.045. Der geplante Jahresüberschuss wurde damit erneut erreicht.

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Bankhaus Bauer AG sind die Cost-Income-Ratio, als Indiz für einen effizienten Ressourceneinsatz sowie die Erzielung eines nachhaltigen Betriebsergebnisses vor Steuern (einschließlich freiwilliger Vorsorgereserven), welches in 2019 mit TEUR 1.045 gemessen an der Planung 125% betrug (Vorjahr: 94%). Die Cost-Income Ratio erreichte zum Bilanzstichtag mit rd. 83% den Plankorridor. Aus Risikoaspekten werden ergänzend die Limitauslastung im Rahmen der Risikotragfähigkeit sowie selektierte aufsichtsrechtliche Kennziffern für die Liquidität und Solvabilität herangezogen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme konnte gegenüber dem Vorjahr um 3% auf EUR 313 Mio. ausgeweitet werden. Die Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen sind trotz einer erneut erfolgten Diversifizierung der Refinanzierung der elf Leasing GmbH auf rd. EUR 94,8 Mio. (Vorjahr: EUR 60 Mio.) angewachsen. Die Forderungen der Immobilien-Zwischenfinanzierung sind trotz eines rollierenden Portfolios mit rund EUR 72 Mio. annähernd konstant geblieben. Der Bestand der angekauften Forderungen gegenüber den Gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von insgesamt EUR 43,9 Mio. ist auf Nettobasis im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um EUR 6,6 Mio. leicht angewachsen. Der Ankauf von Handelsforderungen hingegen hat sich um EUR 2 Mio. auf EUR 6 Mio. leicht reduziert. Die Refinanzierung des Kundenkreditgeschäftes erfolgte weiterhin nahezu ausschließlich über Kundeneinlagen. Diese erhöhten sich um EUR 4 Mio. auf EUR 273 Mio. und werden vorwiegend über Termineinlagen institutioneller Einleger bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2019 haben die Gesellschafter der Bankhaus Bauer AG zwei weitere Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 3,5 Mio. vorgenommen. Mithin beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2019 EUR 36 Mio. (Vj. EUR 32 Mio.) und beinhaltet die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2019 durch Thesaurierung des Bilanzgewinns bzw. Reduzierung des Verlustvortrages um EUR 0,8 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.).

Die Vermögenslage der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft ist geordnet. Die Liquiditätslage war während des gesamten Geschäftsjahres komfortabel bemessen. Die Mindestkennziffer der Liquidity Coverage Ratio (LCR) in Höhe von 100% wurde im Berichtsjahr kontinuierlich sehr deutlich überschritten.

PERSONAL- UND SOZIALBERICHT

Zum Bilanzstichtag waren bei der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft 48 Mitarbeiter (Vorjahr 44) beschäftigt. Bei drei Mitarbeitern handelt es sich um befristete Einstellungen von Studenten oder Doktoranden. Grundsätzlich werden die Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit zu marktgerechten Konditionen vergütet. Die Vorgabe der Institutsvergütungsverordnung wurden eingehalten. Nahezu alle Mitarbeiter erhielten neben einer Fixvergütung auch einen leistungsorientierten variablen Vergütungsanteil in Form eines Zielbonus.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Im Rahmen ihrer risikostrategischen Überlegungen stellt die Bank auf das Ziel einer kontinuierlichen Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Bankhaus Bauer AG im Hinblick auf den Schutz der Gläubiger vor Verlusten einerseits und im Hinblick auf die Fortführung des Instituts unter Einhaltung der aufsichtlichen Vorgaben andererseits ab. Hierzu hat die Bank eine barwertige Betrachtung und somit die ökonomische Perspektive als Steuerungskreis umgesetzt, d. h. die Risiken und Risikodeckungspotentiale werden unter der Prämisse betrachtet, dass beim Eintritt aller als wesentlich eingestuften Risiken sämtliche Gläubiger vollständig befriedigt werden können, auch wenn die Bank aufgrund der Nichteinhaltung aufsichtlicher Normen gegebenenfalls nicht fortgeführt werden könnte. Neben der ökonomischen Perspektive wird – ebenfalls steuerungsrelevant – die Risikotragfähigkeitsrechnung unter Fortführungsaspekten in einer normativen Perspektive aufgestellt.

In der normativen Perspektive sind die aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere bezüglich von Kennziffern mit Bezug zu den aufsichtlichen Eigenmitteln, zu beachten. Plangeschäfte werden hierbei in die Betrachtung miteinbezogen und potentielle Veränderungen der Eigenmittelauslastung durch adverse Szenarien berücksichtigt.

Die vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat festgelegte Geschäftsstrategie und Risikostrategie geben die Leitlinien für das Risikomanagement der Bank vor. Das Risikomanagement ist entsprechend der Komplexität des Risikogehalts und der betriebenen Bankgeschäfte ausgestaltet und umfasst Maßnahmen der Risikoidentifizierung, Risikomessung, Risikosteuerung und Risikokontrolle sowie für ein angemessenes Berichtswesen. Zielsetzung des Risikomanagements ist eine strategiegerechte Gestaltung von Geschäftsaktivitäten, deren Ertragschancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, so dass deren abgeleiteten kalkulatorischen Risiken die bereitgestellte Risikodeckungsmasse nicht übersteigen und damit die Risikotragfähigkeit gewährleistet ist. Wesentliche Grundlage ist hierbei die von der Bank erstellte Risikoinventur, mittels derer die Wesentlichkeitseinstufung aller Risikoarten abgeleitet und Ertrags- und Risikokonzentrationen identifiziert werden. Im Rahmen der turnusmäßig erstellten Risikoinventur wurden unverändert das Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und das operationelle Risiko als wesentliche Risikoarten abgeleitet. Zudem wurden losgrößenbezogene Risikokonzentrationen im Adressenausfallrisiko aus dem Kundenkreditgeschäft insgesamt sowie Ertragskonzentrationen im Zusammenhang mit der gewerblichen Immobilienzwischenfinanzierung und im Private Banking identifiziert.

Mit Hilfe von aufsichtlichen und bankintern festgelegten risikobezogenen Kennzahlen in Verbindung mit einem auf die wesentlichen Risiken abgestellten Limitsystem plant und steuert die Bank die Entwicklung des Instituts. nach risikoorientierten Leistungsindikatoren:

Im Rahmen der Risikosteuerung wird in der ökonomischen Perspektive eine Gesamtlimitauslastung über alle limitierten Risikoarten in Höhe von bis zu 75% und unter Berücksichtigung des geplanten Geschäftsvolumenwachstums des Berichtsjahres angestrebt. Zu den vierteljährlichen Berichtsstichtagen des Jahres 2019 wurde der vorgenannte Zielwert bei der Bank zu keinem Stichtag überschritten.

Hinsichtlich der Eigenmittelquote gemäß Vorgaben der CRR hat sich die Bank für das Jahr 2019 intern die Einhaltung einer Mindestquote von 15,25% zum Ziel gesetzt. Der vorgenannte Zielwert wurde zu den jeweiligen Berichtsstichtagen stets überschritten und betrug zum 31.12.2019 19,1 %.

Mit Blick auf die Liquidität ist unter anderem die Entwicklung der sogenannten Liquidity Coverage Ratio (LCR) eine wesentliche Steuerungsgröße. Zur Ermittlung dieser Kennzahl werden hochliquide Aktiva ins Verhältnis zu den entsprechend der aufsichtlichen Vorgaben abgeleiteten Zahlungsmittelabflüssen abzüglich der Zahlungsmittelzuflüsse gesetzt. Bankintern soll die LCR-Kennziffer auf Institutsebene eine Auslastung von 120% nicht unterschreiten, was im Berichtsjahr durchgängig eingehalten wurde.

In dem Risikomanagement- und Limitierungsprozess werden neben den vorgenannten wesentlichen Risiken auch die Betrachtung von mit ihnen verbundenen Risikokonzentrationen mittels Festlegung von Toleranzschwellen berücksichtigt. Die Festlegung und Allokation der Limite auf die einzelnen Risikobereiche im Rahmen der institutsspezifischen Risikoneigung obliegt dem Vorstand der Bank in nachfolgender Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Die Risikoüberwachung und -kommunikation ist in dem vom Vorstand verabschiedeten Risikohandbuch festgelegt. Dem Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Limitauslastung der wesentlichen Risiken berichtet. Diese Unterrichtung wird ergänzt um weitere Strukturinformationen zu den wesentlichen Risiken u.a. unter Konzentrationsaspekten sowie um ausgewählte Informationen zu den im Rahmen der Risikoinventur identifizierten unwesentlichen Risiken. Der Aufsichtsrat wird in die vierteljährliche Risikoberichterstattung eingebunden.

Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen soll die Zuverlässigkeit der für die Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen erforderlichen Bemessungsgrundlagen sichergestellt werden. Im Sinne des bankbezogenen internen Kontrollsystems und der Qualitätssicherung erfolgen neben den systemseitigen und manuellen Kontrollen in den operativen Prozessabläufen zusätzliche Kontrollen durch portfoliobezogene Analysen des Risikocontrolling einerseits und Kontrollen durch themenspezifische Funktionen, wie z.B. durch den Datenschutzbeauftragten oder den Compliance-Beauftragten nach WpHG, sowie prozessunabhängige Prüfungen durch die Innenrevision andererseits.

Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Geschäftsschwerpunkte der Bank ergeben. Kreditseitig lag auch in 2019 der Schwerpunkt auf dem Ankauf von Forderungen, insbesondere in Form von Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen der Tochtergesellschaft elf Leasing GmbH und Forderungen gegenüber Gesetzlichen Krankenkassen, sowie im Bereich des direkt zugesagten Kreditgeschäftes auf den gewerblichen Immobilienzwischenfinanzierungen. Die Eigenanlagen sind unverändert risikoarm ausgerichtet und dienen insbesondere der Liquiditätsvorhaltung bzw. der Liquiditätssteuerung. Im Passiv- bzw. Dienstleistungsgeschäft liegt der Fokus auf den Private-Banking-Aktivitäten mit den außerbilanziellen Wertpapiergeschäften in der Beratung und insbesondere der Verwaltung von Vermögen im Kundenauftrag. Hierbei konnte im Berichtsjahr die Zahl und das Volumen an Vermögensverwaltungsmandaten gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden.

Die Risikosituation der Bank wird somit weiterhin durch die Risiken aus dem originären Kundengeschäft geprägt, insbesondere durch das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft. Der von der Bank eingerichtete Risikosteuerungskreis beinhaltet in der ökonomischen Perspektive eine barwertige Risikotragfähigkeitskonzeption und ist losgelöst von bilanziellen Vorgaben. Bei der Berechnung des barwertigen Risikodeckungspotentials werden zu dem jeweiligen Berichtsstichtag alle Geschäfte und Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten mit ihrem Barwert oder Marktpreis bewertet bzw., sofern kein entsprechender Markt-/Barwert ermittelbar ist, mit dem Buchwert angesetzt. Die Summe hieraus ergibt das Reinvermögen der Bank, das auch als Marktwert des Eigenkapitals interpretiert werden kann. Von diesem Reinvermögen werden mit dem kontrahierten Geschäft (Bestandsgeschäft) verbundene barwertige Risiko- und Verwaltungskosten in Abzug gebracht. Das auf diese Weise korrigierte Reinvermögen der Bank wird in einem weiteren Schritt ergänzt um die potenzielle Vermögenswertänderung innerhalb des Risikobetrachtungshorizonts der folgenden 12 Monate. Diese Vermögenswertänderung ist im Wesentlichen geprägt durch die nicht der Bestandsverwaltung zugeordneten Betriebs- und Overheadkosten. Nach Abzug eines zusätzlichen Risikopuffers aufgrund von Planungsunsicherheiten, insbesondere bezüglich der Kostenansätze, ergibt sich das der Bank zur Verfügung stehende Risikodeckungspotential. Aus diesem Deckungspotential wird anschließend die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse der Bank zur Allokation auf die vorgenannten wesentlichen Risiken in Form von Risikolimiten abgeleitet. Im Rahmen der angeführten Stichtagsbetrachtung spielen Ertragsbestandteile und kalkulatorische Risikokosten aus dem für die folgenden 12 Monate geplanten Neugeschäft entsprechend den aufsichtlichen Vorgaben keine Rolle, gleichwohl werden die aus der entsprechenden Geschäftsplanung abgeleiteten planerischen Risikokosten aus dem Neugeschäft bei Festlegung der Risikolimite mitberücksichtigt. Diesen Limiten werden die jeweils ermittelten Risikowerte in Form von unerwarteten Verlusten gegenübergestellt, da die erwarteten Verluste bereits bei der Ableitung des Risikodeckungspotentials abgezogen wurden. Hierzu werden die Risikowerte im Wesentlichen auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9% und unter Zugrundelegung einer Haltedauer von einem Jahr ermittelt. Die Risikotragfähigkeit der Bank in der ökonomischen Perspektive gilt als gegeben, wenn die Summe der Risikowerte aus den wesentlichen Risiken geringer ist als die insgesamt bereitgestellte Risikodeckungsmasse.

Neben der ökonomischen Risikobetrachtung und -steuerung erfolgt auch eine Risikobetrachtung und Analyse der Risikosituation der Bank unter der normativen Perspektive. Hierbei wird das Risikokalkül auf die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen, abgestellt. Die normative Betrachtung setzt zum Berichtsstichtag auf die Ende 2019 vorgenommene Mehrjahres-Planung der Bank auf und stellt für die drei Folgejahre die Entwicklung der aufsichtlichen Eigenmittelentwicklung sowie der Auslastung der Eigenmittel sowohl im Planszenario der Bank als auch im Rahmen eines adversen Szenarios dar. Bei der unterstellten adversen Entwicklung wird hierbei für die als wesentlich eingestuften Risiken der Eintritt schlagend werdender Risiken sowie zusätzlich eine Ertragsschwankung im Dienstleistungsgeschäft unterstellt, die über den Betrachtungszeitraum von 3 Jahren zu einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von mehr als 20% der zum Berichtsstichtag verfügbaren Eigenmittel führen. Die Methoden bezüglich der entsprechenden Risikokalkulationen lehnen sich an den in der barwertigen Risikosteuerung verwendeten Methoden an.

Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko ist die potentielle negative Folge von Leistungsstörungen oder Verlustrisiken, die durch Ausfall oder durch Bonitätsveränderungen von Geschäftspartnern induziert werden. Auch das Risiko aus der Veränderung von Sicherheitswerten durch Bonitätsveränderungen bei persönlichen Sicherheiten oder durch negative Marktwertänderungen bei Sachsicherheiten gehört zum Adressrisiko. Zudem sind in dieser Hinsicht auch Risikokonzentrationen zu beachten, sei es in Form von einzeladressenbezogenen Risikokonzentrationen (z. B. hoher Blankoanteil) oder in Form portfoliobezogener Konzentrationsrisiken (z.B. Branchenstruktur oder Größenklassenstrukturen). Das Adressenausfallrisiko untergliedert sich in das Bonitätsrisiko Kunden, das Emittentenrisiko, das Kontrahentenrisiko, das Spreadrisiko, das Beteiligungsrisiko und das Länderrisiko. Im Rahmen der turnusmäßigen Risikoinventur wurde innerhalb des Adressenausfallrisikos das Bonitätsrisiko aus dem Kundengeschäft als ein wesentliches Risiko abgeleitet. Aufgrund der Struktur der Eigenanlagen, insbesondere hinsichtlich der Kontrahenten und der Laufzeiten, werden das Emittenten- und Kontrahentenrisiko sowie das Spread- und Beteiligungsrisiko weiterhin als unwesentlich eingestuft, ebenso wie das Länderrisiko aufgrund der schwerpunktmäßigen Ausrichtung des Kreditgeschäfts auf inländische Kunden. Somit ist derzeit ausschließlich das Adressenausfallrisiko aus dem Kundenkreditportfolio über eine zugeordnete Risikodeckungsmasse zu limitieren. Die geschäftspolitische Ausrichtung des Kundenkreditgeschäfts ist in der Geschäfts- und der Risikostrategie der Bank definiert. Diese beinhalten die Schwerpunkte und die Ziele dieser Geschäftsaktivitäten, die in der Geschäftsplanung weiter konkretisiert werden, sowie die diesbezüglichen Maßnahmen hinsichtlich Risikosteuerung, -messung und -überwachung. Zur Berechnung des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft nutzt die Bank ein Kreditportfoliomodell, das auf dem etablierten CredtRisk+-Modell basiert und die über unterschiedliche, geschäftsfeld-spezifische Ratingverfahren ermittelten 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten – gemappt auf die VR-Masterskala – der Kreditnehmer verwendet. Auf dieser Basis werden mittels des vorgenannten Kreditportfoliomodells sowohl der expected loss als auch der unexpected loss (Credit Value at Risk) für die Adressenausfallrisiken abgeleitet. Hinsichtlich der bei Kreditneugewährung bzw. im Rahmen der laufenden Kreditbearbeitung vorzunehmenden Risikoklassenzuordnung der Kreditnehmer werden in Abhängigkeit von der Kunden- oder der Finanzierungsart, dem Produkt oder dem Engagementvolumen unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Diese umfassen insbesondere das durch das Rechenzentrum bereitgestellte VR-Ratingverfahren, das Ratingmodul für gewerbliche Immobilienfinanzierung der CredaRate Solutions GmbH sowie im Rahmen des Forderungsankaufs – volumenabhängig – die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Creditreform GmbH und bei ausländischen Debitoren ein Euler Hermes Grading. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Verfahren erfolgt auf Basis der jeweils ermittelten bzw. bereitgestellten 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten in die VR-Ratingklassensystematik. Aufgrund des Betrachtungszeitraums über die jeweils folgenden 12 Monate wird bei der Risikokalkulation den potentiellen Migrationsrisiken durch eine Erhöhung der wie dargelegt ermittelten 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten um durchgängig 35% Rechnung getragen soweit nicht bereits eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100% vorliegt. Neben der auf diese Weise hochskalierten Ausfallwahrscheinlichkeit ist das zugrunde liegende Exposure jedes Kreditnehmers der weitere Parameter für die Ermittlung der kalkulatorischen Risikowerte. Das Exposure je Kunde setzt sich aus der Summe der diskontierten zukünftigen Zahlungen abzüglich bestehender Sicherheiten unter Berücksichtigung offener Zusagen sowie Kreditkartenlimiten zusammen. Bezüglich der Quantifizierung und Limitierung des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft wird seitens der Bank in der ökonomischen Betrachtungsweise ein Konfidenzniveau von 99,9% bei einer unterstellten Haltedauer von 12 Monaten zugrunde gelegt. Auf dieser Basis ermittelt sich zum Bilanzstichtag ein gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenes kalkulatorisches Adressenausfallrisiko in Höhe von TEUR 9.266 (Vorjahresultimo TEUR 9.089). Im vorgenannten Adressrisikowert ist ein potenzieller Regulierungsbetrag aus der Warenkreditversicherung für angekaufte Handelsforderungen in Höhe von TEUR 430 (Vorjahr TEUR 837) risikomindernd berücksichtigt.

In der normativen Risikobetrachtung erfolgt die Berücksichtigung des Adressenausfallrisikos einerseits in Form des in der mehrjährigen Geschäftsplanung eingerechneten Wertberichtigungs- bzw. Abschreibungsbedarfs im Kundenkreditgeschäft. Zum anderen erfolgt die Simulation einer zusätzlichen Ergebnisbelastung und einer damit verbundenen Minderung der anrechenbaren Eigenmitteln in Form eines adversen Szenarios mit einer durchgängigen Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit bei gleichzeitigem Rückgang der ansetzbaren Sicherheitswerte.

Mit Blick auf die Kreditportfoliostruktur, stellt – unter Ausklammerung des Kreditvolumens aus den angekauften Forderungen, d.h. im Kreditgeschäft mit unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Bank – die angerechnete grundpfandrechtliche Absicherung mit rund 2/3 des Kundenkreditvolumens den Großteil der Sicherheitenwerte dar. Bei den angekauften Forderungen dominieren die mit Blick auf die Absicherung die sicherungsübereigneten Leasinggegenstände die Sicherheitenstruktur. Insgesamt hat sich der kalkulatorische Risikowert des gesamten Kreditportfolios im Berichtsjahr im Vergleich zum Anstieg des Risikovolumens unterproportional ausgeweitet, was insbesondere auf ein gegenüber dem Stand zum Vorjahresende niedrigeres Blankovolumen in den Risikoklassen mit Ausfallwahrscheinlichkeiten zwischen 6% und 9% zurückzuführen ist.

Die Ausweitung des Kundenkreditvolumens (Kreditzusage bzw. gegebenenfalls die höhere Kreditinanspruchnahme) war insbesondere durch den Anstieg der angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen begründet, deren Anteil am Gesamtkreditportfolio sich innerhalb Jahresfrist von 21,7% auf 33,1% erhöhte. Hierbei ist zu beachten, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut die Ausplatzierung eines Teilportfolios an angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen realisiert wurde, so dass der effektive Zuwachs aus dem Originärgeschäft faktisch noch höher ausfällt. Ebenso ausgebaut werden konnten die angekauften Forderungen gegenüber öffentlichen Stellen, während sich das Risikovolumen aus den gewerblichen Immobilienzwischenfinanzierungen sowie des sonstigen Kundenkreditgeschäfts sowohl absolut auch relativ zum Gesamtkreditvolumen zurückbildeten. Der Anteil der Immobilienzwischenfinanzierung am Gesamtkreditvolumen reduzierte sich von rd. 29% auf rd. 25% zum Berichtsstichtag, der Anteil des gesamten übrigen Kundengeschäfts von 31% auf rd. 22%.

Der Blankoanteil des Kreditportfolios verringerte sich im abgelaufenen Jahr – unter Herausrechnung des sehr risikoarmen Factoringgeschäfts mit öffentlichen Stellen und der durch Warenkreditversicherungen unterlegten Forderungen – von 21,9% auf 16,5%. Bezüglich des direkten Kundenkreditgeschäfts, d.h. unter Herausrechnung sämtlicher angekaufter Forderungen, sind rd. 67% mit anrechenbaren Grundschuldsicherheiten unterlegt (Vorjahresstichtag rd. 61%) sowie weitere rd. 14% (Vorjahr rd. 15%) durch sonstige Sicherheiten. Bei den angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen werden rd. 87% (Vorjahr rd. 85%) an Sicherheitswerten in Form der sicherungsübereigneten Leasingobjekte und der potentiellen Mehrwertsteuerrückerstattungsansprüche angerechnet.

Hinsichtlich der Kapitalbindungsfristen werden die neu angekauften Leasingforderungen durch mittel-bis langfristige Laufzeiten geprägt, während das übrige Kreditneugeschäft im Berichtsjahr kurz- bis mittelfristige Bindungsfristen aufweist. Langfristkredite bietet die Bank im Direktgeschäft nur noch in ausgewählten Fällen an oder vermittelt diese weiter. Somit werden die längeren Laufzeiten aus den Leasingforderungen durch den weiteren Abbau vormals abgeschlossener Langfristkredite bei gleichzeitiger Laufzeitverringerung nicht unwesentlich kompensiert, so dass sich die rechnerische zinsbindungsbezogene Duration der Kundenkredite nur leicht erhöht hat.

Mit Blick auf die Risikoklassenstruktur zeigt sich ein absoluter sowie relativer Rückgang der Kundenkredite, die einer Risikoklasse mit erhöhten latenten Risiken, d.h. die eine kalkulatorische 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 4% oder mehr aufweisen, zugeordnet wurden. Zum Berichtsstichtag waren rd. 25% des Kundenkreditvolumens (Vorjahr rd. 30%) mit einem rechnerischen Blankovolumen von EUR 14,4 Mio. (Vorjahr EUR 23,3 Mio.) dieser Risikokategorie zugeordnet. Im direkten Kundenkreditgeschäft wurden im Geschäftsjahr 2019 bei vier Kreditengagements interne Rückzahlungsstundungen im Umfang von insgesamt EUR 5,6 Mio. vorgenommen. Hierbei handelt es sich größtenteils um Immobilienzwischenfinanzierungen, deren finale Ablösungen durch Drittbanken bzw. Verkäufe sich verzögert haben. Bis zum Bilanzstichtag sind hiervon EUR 4,9 Mio. zurückgeführt worden, bei zwei Engagements im Umfang von EUR 0,7 Mio. stehen die Rückführungen noch aus. Beide Engagements sind durch werthaltige Grundpfandrechte abgesichert. Die Stundungen erfolgten zu den ursprünglich vereinbarten oder teilweisen höheren Zinssätzen. Eine Barwertminderung war somit mit diesen Stundungen nicht verbunden. Soweit Zins- und Tilgungszahlungen nicht fristgerecht erfolgen, werden die nicht abgesprochenen Rückstände entsprechend ausgewiesen. Unabhängig hiervon wurden bei einzelnen gewerblichen Immobilienzwischenfinanzierungen in Abhängigkeit des Projektverlaufs bei Auslauf der tendenziell kurzen Vertragslaufzeiten externe Prolongationen vorgenommen und vertraglich vereinbart.

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Kreditbesicherung unzureichend sind sowie andere Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen, bildet die Bank eine Risikovorsorge für akute Risiken. Entsprechende akute Risiken im Kundenkreditgeschäft nach einer etwaig vorzunehmenden Aktualisierung der Sicherheitswerte sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Der Bestand an Einzelwertberichtigungen im direkten Kundenkreditgeschäft hat sich im Berichtsjahr durch Auflösung von in Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen weiter abgebaut. Ebenso reduziert hat sich der Risikovorsorgebestand bei den angekauften, breit diversifizierten Retailforderungen in Form von kleinteiligen Konsumentenkrediten, einerseits durch Nettoauflösungen und andererseits durch Verbrauch der Wertberichtigungen. Nettozuführungen waren dagegen im Geschäftsfeld angekaufter Handelsforderungen notwendig. Wertkorrekturen bezüglich der angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen waren im Einzelfall nicht erforderlich. Insgesamt verringerte sich somit der Bestand an Einzelwertberichtigungen gegenüber dem Vorjahresstichtag nochmals von TEUR 240 auf TEUR 236. Direktabschreibungen erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr im Umfang von unter TEUR 1. Pauschalwertberichtigungen und Reserven nach § 340f HGB werden nach anerkannten Verfahren ermittelt und betragen zum Berichtsstichtag insgesamt TEUR 734. Insgesamt waren somit einzelfallbezogene Wertberichtigungsaspekte im Kreditgeschäft von untergeordneter Bedeutung und die entsprechende Ergebnisposition ist geprägt durch die Zuführungen zu den freiwilligen portfoliobezogenen Reserven bzw. zu den ungebundenen Reserven nach § 340f HGB.

Aufgrund der Ausweitung des Bestands an angekauften klein- bis mittelgroßen Leasing- und Mietkaufforderungen und gleichzeitiger Reduzierung der gewerblichen Immobilienfinanzierungen mit größeren Einzelvolumina hat sich der Portfolioanteil von Kreditengagements in Höhe von EUR 1,5 Mio. oder mehr am Portfolio gegenüber dem Vorjahresstichtag verringert. Hinsichtlich der geographischen Verteilung der Kreditnehmer liegt der Schwerpunkt unter Ausklammerung der angekauften Forderungen gegenüber öffentlichen Stellen mit einem Anteil von insgesamt rd. 47% weiterhin in Baden-Württemberg und Berlin / Brandenburg. Durch die Ausweitung der angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen hat sich deren Anteil jedoch gegenüber dem Stichtag des Vorjahres zu Gunsten der Region Niedersachsen verringert. Bezogen auf die geographische Lage der als Sicherheit dienenden Immobilien dominieren weiterhin die Regionen Baden-Württemberg und Berlin / Brandenburg mit einem Anteil von insgesamt mehr als 70%.

Die Eigenanlagen der Bank dienen unverändert ausschließlich dem Ausgleich des Passivüberhangs aus Kundeneinlagen und Eigenkapital sowie der Steuerung der Liquiditätsrisiken. Sie beschränken sich auf Anlagen bei inländischen Kreditinstituten bzw. der Bundesbank. Länderrisiken sind von äußerst geringer Bedeutung.

Marktpreisrisiko

Unter dem Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass aufgrund nicht vollständig geschlossener Positionen das tatsächliche Ergebnis aufgrund der Veränderung des jeweiligen Marktpreises vom erwarteten Ergebnis abweicht. Es wirkt sowohl auf bilanzielle als auch außerbilanzielle Geschäfte. Das Marktpreisrisiko kann sich in der handelsrechtlichen Sicht sowohl im ordentlichen Ergebnis als auch im Bewertungsergebnis widerspiegeln. Zudem können sich nicht zu bilanzierende barwertige Vermögensminderungen ergeben. Vor dem Hintergrund der Konzentration auf das Kundengeschäft und auf das Management der hieraus resultierenden Risiken hat sich die Bank als Institut mit Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang i.S. des Art. 94 CRR eingestuft, so dass Marktpreisrisiken aus kurzfristig ausgerichteten Handelsgeschäften für die Bank nicht zum Tragen kommen.

Das Marktpreisrisiko wird unterteilt in das Zinsänderungsrisiko, das Aktienkursrisiko, das Fremdwährungsrisiko und das Risiko aus impliziten Optionen im Kundengeschäft. Unverändert wird auf Basis der erfolgten Risikoinventur innerhalb des Marktpreisrisikos ausschließlich das Zinsänderungsrisiko als ein wesentliches Risiko eingestuft, während die übrigen vorgenannten Unterrisikoarten den unwesentlichen Risiken zugeordnet wurden. Fremdwährungspositionen aus dem Kundengeschäft werden durch entsprechende Gegengeschäfte währungs- und zinsbindungskongruent geschlossen und es werden zum Bilanzstichtag weder im Handelsbuch noch im Anlagebuch Bestände an Aktien oder verzinslichen Wertpapieren gehalten. Abgeschlossene Derivatgeschäfte sind von geringer Bedeutung und betreffen ausschließlich Kundengeschäfte sowie die entsprechenden Gegengeschäfte der Bank zur Absicherung der aus diesen Geschäften mit Kunden eingegangenen Risikopositionen. Ebenso von unwesentlicher Bedeutung sind derzeit die Risiken aus impliziten Optionen im unmittelbaren und mittelbaren Kundengeschäft, die sich insbesondere aus den eingeräumten Sondertilgungsrechten bei den langfristigen, sich sukzessiv abbauenden Immobilienendfinanzierungen ergeben oder aus vorzeitigen Rückführungsmöglichkeiten bei den angekauften Leasing- und Mietkaufforderungen resultieren. Dementsprechend beschränkt sich die Quantifizierung und Limitierung des Marktpreisrisikos auf das Zinsänderungsrisiko. Unter dem Zinsänderungsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich aufgrund von Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus die aktuelle und künftige Vermögens- und Ertragslage der Bank verschlechtert. Zinsänderungen haben Auswirkungen auf zinssensitive Aktiva, Passiva und außerbilanzmäßige Finanzgeschäfte einer Bank. Sie können sich in einer Verschlechterung des Zinsüberschusses oder der Entstehung einer Bewertungsberichtigung bei verzinslichen Wertpapieren und in einer Reduzierung des Zinsbuchbarwertes mit einem hieraus eventuell resultierenden handelsrechtlichen Rückstellungsbedarf niederschlagen.

In der ökonomischen bzw. barwertigen Risikoperspektive werden diesbezüglich marktpreisinduzierte Änderungen des Barwertes analysiert. Wesentliche Grundlage für die barwertige Überwachung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos ist der monatlich aktualisierte, systemseitig generierte Gesamtbank-Cashflow, der alle zinstragenden Bankpositionen enthält. Die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos erfolgt hierbei mit Hilfe des Value-at-Risk-Ansatzes. Auf Basis der historischen Marktzinssimulation wird für die Gesamtheit aller zinstragenden Geschäfte derjenige Barwert ermittelt, der den Value-at-Risk des definierten Konfidenzniveaus abbildet, d.h. der Vermögenswertverlust, der mit einer durch das Konfidenzniveau definierten Wahrscheinlichkeit rechnerisch nicht überschritten wird. Dieser kalkulatorische Vermögenswertverlust in Form der Differenz des so quantifizierten Barwertes zu dem zum jeweiligen Berichtsstichtag sicheren Barwert stellt das Zinsänderungsrisiko dar und wird als Grundlage für die Ermittlung der Limitauslastung in der Risikotragfähigkeitsberechnung herangezogen. Der Value at Risk bezieht sich zum Jahresultimo auf einen Betrachtungszeitraum beginnend ab Dezember 1994 bis zum Berichtsstichtag. In der ökonomischen Perspektive wird ein Konfidenzniveau von 99,9% und eine Haltedauer von 12 Monate berücksichtigt. Auf dieser Basis ermittelt sich zum Bilanzstichtag ein anzurechnendes kalkulatorisches Marktpreisrisiko bzw. Zinsänderungsrisiko in Höhe von TEUR 635 nach TEUR 810 zum Vorjahresstichtag. Das kalkulatorische Zinsänderungsrisiko hat sich gegenüber dem Vorjahresultimo durch den reduzierten zinsbezogenen Passivvorlauf verringert. Mit Blick auf die Zinsbindungsstruktur konzentriert sich das Neugeschäft einerseits auf kurze Zinsbindungsfristen bzw. variable Verzinsungen bei angekauften Forderungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und bei gewerblichen Immobilienzwischenfinanzierungen sowie andererseits auf mittel-bis langfristige Zinsbindungen im Ankauf von Leasing- und Mietkaufforderungen. Dem niedrigen Zinsniveau mit zum Teil negativen Geldmarktzinsen wird hierbei durch Mindestverzinsungsvereinbarungen Rechnung getragen. Langfristige Zinsbindungsvereinbarungen erfolgen im Neukreditgeschäft mit Kunden nur in ausgewählten Einzelfällen. Durch die Ausweitung der Leasing- und Mietkaufforderungen mit mittel- bis langfristigen Zinsbindungen hat sich die Duration der zinsbezogenen Aktivseite gegenüber dem Ultimo des Vorjahres leicht erhöht. Auf der Passivseite wurde die bilanzielle Ausweitung insbesondere durch kurz- und mittelfristige Termineinlagen institutioneller Anleger mit Laufzeiten bis zu etwas mehr als drei Jahre finanziert, wobei der Schwerpunkt auf Laufzeiten bis zu einem Jahr lag. Zudem erfolgten zu einem kleineren Teil auch Geldaufnahmen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren, so dass sich die Duration auch auf der Passivseite leicht – jedoch im Vergleich zur Aktiva unterproportional – erhöht hat.

In der normativen Risikobetrachtung wird das Zinsänderungsrisiko über ein adverses, mittels historischer Simulation abgeleiteten Zinsszenarios abgebildet, das das periodisierte Zinsergebnis der folgenden drei Geschäftsjahre als auch das laufende Ergebnis durch eine zu bildende Drohverlustrückstellung in Folge eines Zinsbuchbarwertverlusts negativ beeinflusst.

Das vorgenannte Value-at-Risk-Verfahren wird durch Simulation des Barwerts der Bank und dessen Veränderungen unter Verwendung diverser Zinsentwicklungs- und Stressszenarien ergänzt. Neben der Drehung der Zinsstrukturkurve von +/- 100 Basispunkten (BP) im Tagessatz und -/+100 BP beim 10-Jahressatz werden in den Szenarioanalysen auch historische Zinsentwicklungen wie die Zinsveränderungen im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center im September 2001 oder im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 betrachtet.

Weiterhin erfolgt bezüglich des Zinsänderungsrisikos die Ermittlung der Risiko-Kennziffer entsprechend dem BaFin-Rundschreiben 09/2018 bzw. dem zum 31.12.2019 in Kraft getretenen BaFin-Rundschreiben 06/2019, welche die Relation einer adhoc-Barwertveränderung bei einem Anstieg des Zinsniveaus von +200 BP bzw. einem Zinsrückgang von 200 BP zu den anrechenbaren Eigenmitteln (sogenannter Zinsrisikokoeffizient) ausweist. Relevant ist hierbei das Szenario mit dem höheren Barwertverlust. Seitens der Aufsicht werden Institute mit einem Zinsrisikokoeffizienten von über 20% als Institute mit erhöhten Zinsänderungsrisiken betrachtet. Entsprechend des bereits dargestellten zinsbindungsbezogenen Passivvorlaufs ergibt sich das in dieser Form abgebildete Zinsänderungsrisiko aus einer Zinsveränderung in Form eines weiteren Rückgangs des Zinsniveaus um 200 bp. Auch hier zeigt sich zum Berichtsstichtag eine moderate Zinsänderungsrisiko-Kennziffer in Höhe von 0,5% der anrechenbaren Eigenmittel nach -0,7% zum Vorjahresultimo (Basis ebenfalls ein Zinsrückgang von -200 BP mit Ausweis der kleinsten Chance). Bei dem vorgenannten Zinsrisikokoeffizienten ist jedoch zu berücksichtigen, dass hinsichtlich des Vorjahreswertes im Zinssenkungsszenario gemäß vormaliger Aufsichtsvorgabe bei einem bereits bestehenden negativen Zinsniveau keine zusätzliche negative Reduzierung der Marktzinsen vorgenommen werden soll bzw. im Fall eines positiven Zinssatzes bei einzelnen laufzeitbezogenen Stützstellen der Zinskurve eine Zinsreduzierung nicht weiter als bis zu einem Zinsniveau von 0% angesetzt werden darf. Zum 31.12.2019 wurde diese aufsichtliche Vorgabe durch das Rundschreiben 06/2019 dahingehend geändert, dass im Zinsschock statt einer Zinsuntergrenze von 0% nunmehr eine laufzeitabhängige Zinsuntergrenze beginnend mit minus 100 BP und pro Jahr um 5 BP linear steigend zu berücksichtigen ist.

Darüber hinaus erfolgten zum 31.12.2019 die Berechnungen der mit Rundschreiben 06/2019 erstmals vorgegebenen aufsichtlichen Frühwarnindikatoren mittels der durch das Rundschreiben festgelegten Zinsänderungsszenarien. Hierbei sind die jeweiligen Barwertveränderungen des Zinsbuchs in Relation zum Kernkapital der Bank zu setzen. Als Schwellwert für diese Frühwarnindikatoren wurde seitens der Aufsicht 15% des Kernkapitals festgelegt. Die Bank weist zum Berichtsstichtag einen entsprechenden maximalen Indikatorwert von 3,4% (mit einer kalkulatorischen Barwerterhöhung) bzw. 2,3% (mit einer kalkulatorischen Barwertminderung) aus.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, dass die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der Bank in Umfang und zeitlicher Struktur nicht aufrechterhalten werden kann. Somit entstehen Liquiditätsrisiken grundsätzlich durch das Auseinanderfallen von Fälligkeiten bei Zuflüssen und Abflüssen in der Form, dass der Bestand an Zahlungsmitteln mit den Zuflüssen einer Periode nicht ausreicht, um die Abflüsse der gleichen Periode zu decken. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die erforderlichen Anschlussfinanzierungen nicht oder nur zu schlechteren Konditionen durchgeführt werden können.

Darüber hinaus können sich Liquiditätsrisiken im Grundsatz auch aus der eingeschränkten Handelbarkeit von bisher liquiden Vermögensgegenständen ergeben. Die Liquiditätsrisiken werden unterteilt in das Abrufrisiko, das Terminrisiko sowie das Refinanzierungsrisiko (passivisches Marktliquiditätsrisiko). Innerhalb des Liquiditätsrisikos wurden im Zuge der Risikoinventur als wesentliche Teilrisiken für die Bank das Abrufrisiko bei den täglich fälligen Kundenverbindlichkeiten bzw. aus offenen Kreditzusagen sowie das Refinanzierungsrisiko als bonitätsbedingte Refinanzierungsverteuerung mit hierdurch erhöhten Liquiditätskosten abgeleitet. Das Terminrisiko in Form ungeplanter Verlängerung aktivischer Kapitalbindungen wird aufgrund der Struktur des Aktivgeschäfts als unwesentlich eingeschätzt. Ebenso ist das Risiko aus der eingeschränkten Handelbarkeit liquider Vermögensgegenstände aufgrund der Eigenanlagenstruktur der Bank für die institutsindividuelle Risikobetrachtung ohne Relevanz.

Ziel der Liquiditätsmessung, -steuerung und -überwachung ist es sicherzustellen, dass die Bank ihre Zahlungsverpflichtungen zu jeder Zeit erfüllen kann. Im Rahmen von unterschiedlichen Liquiditätsbetrachtungen werden die kritischen Faktoren hinsichtlich der Liquiditätssituation der Bank identifiziert und, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen. Zur Abbildung des kalkulatorischen Risikos zu den vorgenannten wesentlichen Teilrisiken werden die Höhe der täglich fälligen Kundenverbindlichkeiten und der offenen Kreditzusagen, die Höhe der kurzfristig verfügbaren Liquidität aus den Eigenanlagen sowie die determinierten Fälligkeiten von Verbindlichkeiten innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 12 Monaten herangezogen. Im Rahmen der ökonomischen Betrachtungsweise erfolgt die Quantifizierung des Liquiditätsrisikos u.a. mittels einer Value-at-Risk-Betrachtung, die die zusätzlichen Finanzierungskosten für ein Jahr hinsichtlich des aus dem vertragsgemäßen Ablauf von befristeten Kundenverbindlichkeiten ermittelten Refinanzierungsbedarfs der folgenden 12 Monate abbildet. Verfügbare Zahlungsmittel werden bei Ermittlung des risikobehafteten Refinanzierungsbedarfs berücksichtigt. Der in dieser Hinsicht verwendete Refinanzierungszuschlag wird aus der Entwicklung des Bonitätsspread-Index Itraxx Fin 5Y unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99,9% und einer Haltedauer von einem Monat abgeleitet. Trotz der ausgebauten Geschäftsaktivitäten hat sich der kalkulatorische Risikowert bezüglich des Liquiditätsrisikos insbesondere durch zeitliche Streckung der Termingelder und somit einem geringeren Volumen an Termingeldfälligkeiten innerhalb der dem Berichtsstichtag folgenden 12 Monate auf TEUR 629 nach TEUR 732 zum Vorjahresultimo verringert.

In der normativen Risikoperspektive wird dem Liquiditätsrisiko im Rahmen eines adversen Szenarios in Form einer negativen Margenveränderung bei den in der Geschäftsplanung über die folgenden 3 Jahre geplanten neuen Geldaufnahmen Rechnung getragen.

Die Refinanzierungsstruktur der Bankhaus Bauer AG basiert im Wesentlichen auf der Hereinnahme von Kundeneinlagen im Privatkundengeschäft sowie von über Makler vermittelten Einlagen institutioneller Kunden. Unter Risikosteuerungsaspekten werden die bilanziellen Passivüberhänge aus dem Kundengeschäft und aus dem Eigenkapital auf geldmarktorientierter Basis bei anderen Banken und insbesondere bei der Zentralbank angelegt. Eigenanlagen in Wertpapieren, die im Bedarfsfall bei der Zentralnotenbank beliehen werden können, erfolgen derzeit unverändert nicht. Unter Steuerungsaspekten ist eine Mindestliquiditätshaltung in Relation zu den bestehenden Sichteinlagen und offenen Kreditzusagen definiert. Weitere Instrumente zur Beurteilung einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft stellten die Liquiditätsablaufbilanz sowie die aufsichtliche Liquidity Coverage Ratio (LCR) dar. Mit der Liquiditätsablaufbilanz werden mittels der Cashflows der einzelnen Geschäfte alle zukünftigen Liquiditätszu- und abflüsse über einen festgelegten Zeitraum abgebildet, wobei bezüglich nicht determinierter Cashflows (z.B. täglich fällige Kundeneinlagen) Liquiditätsablaufannahmen getroffen werden. Aus der Liquiditätsablaufbilanz wird ein sogenannter voraussichtlicher Überlebenshorizont gemäß MaRisk BTR 3.1 Ziffer 8 abgeleitet, der den Zeitpunkt beschreibt, zu dem unter bankindividuell definierten Stressannahmen die Summe der Netto-Liquiditätsabflüsse das ohne weitere Geldaufnahme zur Verfügung stehende Liquiditätsdeckungspotenzial übersteigt. Zum Berichtsstichtag umfasst der abgeleitete voraussichtliche Überlebenshorizont einen Zeitraum von rd. 8 Monaten. Die LCR-Kennziffer, die einen Mindestwert von 100% aufweisen muss, wurde im Berichtsjahr durchgängig eingehalten und betrug zum Berichtsstichtag 218%.

Darüber hinaus erfolgt für die bankinterne Steuerung eine monatliche Gegenüberstellung von realistisch für den Folgemonat erwartbaren Liquiditätszuflüssen aus Eigenanlagen und kurzfristigen Kundenforderungen einerseits zu terminierten und konservativ angenommenen Zahlungsmittelabflüssen von Kundeneinlagen bzw. aus Inanspruchnahmen offener Kreditzusagen andererseits. Um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu vermeiden, werden die Zahlungsmittel/verpflichtungen der nächsten sieben bzw. 30 Tage gegenübergestellt. Hierbei wird die Annahme getroffen, dass 30% der täglich verfügbaren Sicht- und Spareinlagen innerhalb Monatsfrist – auf die Arbeitstage linear verteilt – abgezogen werden. Auf Basis dieser zusätzlichen bankinternen Überwachung waren die kalkulatorischen Zahlungsverpflichtungen stets durch entsprechende Zahlungseingänge bzw. Fälligkeiten auf der Aktivseite gedeckt. Vor dem Hintergrund der dargestellten Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen, den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen zu den Refinanzierungsmöglichkeiten über sogenannte Maklergelder sowie der im Berichtsjahr erfolgten mittelfristigen Geldaufnahmen rechnet die Bank für das Geschäftsjahr 2020 nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit.

Operationelles Risiko

Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden können. In dieser Definition ist auch ein allgemeines Rechtsrisiko enthalten. Dabei gilt, dass Rechtsrisiken im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen Teil des operationellen Risikos sind. Das operationelle Risiko umfasst außerdem bei Auslagerung von Dienstleistungen die Gefahr von Verlusten, die sich im Institut selbst manifestieren können. Dies sind Verluste, die durch eine mangelnde oder nicht erfolgte Leistung des Dienstleistungsanbieters im Institut entstehen. Ebenfalls unter den operationellen Risiken ist das sogenannte Veritätsrisiko im Factoringgeschäft zu subsumieren, d.h. das Risiko, dass die Forderung insgesamt oder der Höhe nach nicht rechtswirksam besteht. Das Risiko der Bank, im Rahmen von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstiger strafbaren Handlungen missbraucht oder durch diese geschädigt zu werden, wird ebenso den operationellen Risiken zugeordnet. Das operationelle Risiko wird unterteilt in die vier aufsichtsrechtlich vorgegebenen Ursachenkategorien IT-Systeme / Infrastruktur, Mitarbeiter, interne Verfahren und externe Einflüsse. Sämtliche vorgenannten Teilrisikokategorien wurden im Rahmen der vorgenommenen Risikoinventur als wesentliche Risiken eingestuft. Im Zuge der Risikoinventur wurde hinsichtlich der identifizierten operationellen Risiken definiert, ob die Gefahr eines erkannten operationellen Ereignisses unter Chance- (Ertrag oder geringeren Kosten) oder Risiko- (möglicher Verlust oder Zusatzkosten) Gesichtspunkten

vermieden (beispielsweise durch Verzicht auf Geschäfte),

gemindert (Maßnahmen zur Begrenzung/Reduzierung der Ereignishäufigkeit und/oder des Ausmaßes eines eintretenden Risikos, beispielsweise durch Guthabenverpfändung durch den Forderungsverkäufer zur Minderung des Veritätsrisikos),

transferiert (Abwälzung, z. B. auf Versicherungen) oder

akzeptiert (keine Alternative, hierdurch erhöhte Überwachungs- bzw. Kontrollpflichten) wird.

Die Quantifizierung des operationellen Risikos erfolgt mit Hilfe von Szenarien, die – unter Berücksichtigung der geschäftspolitischen Schwerpunkte der Bank – Schadenspotentiale beschreiben und – unter Einbeziehung der Fachbereiche sowie der Geschäftsleitung – eine Einschätzung hinsichtlich der möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit umfassen. In den Szenarien werden sowohl Schadensfälle, die so oder so ähnlich bereits in der Bank oder anderen Instituten aufgetreten sind, als auch hypothetische Risikosituationen berücksichtigt. Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadenshöhen erfolgt jeweils über die Einstufung des jeweiligen Szenarios in eines von vier Clustern, die quantitativ definiert sind. Im Rahmen der zum Jahresende 2019 erfolgten Risikoinventur bezüglich der operationellen Risiken wurden die verwendeten Szenarien überprüft und erforderlichenfalls angepasst bzw. erweitert. Die Szenarien werden in einem Simulationsmodell erfasst, wobei im Einzelfall auch Risikominderungen durch konkret zuordenbare Versicherungen berücksichtigt werden können. Sowohl der erwartete Verlust als auch der als Risikowert zu limitierende unerwartete Verlust werden über eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Auf dieser Basis ergibt sich zum Bilanzstichtag unter dem in der ökonomischen Perspektive verwendeten Konfidenzniveau von 99,9% ein gegenüber dem Vorjahreswert leicht gestiegenes kalkulatorisches operationelles Risiko in Höhe von TEUR 1.189 (Vorjahresstichtag TEUR 1.177).

In der normativen Perspektive wird das Operationelle Risiko im Rahmen eines adversen Szenarios in Form eintretender Schadensfälle und damit verbundenen Ergebnisbelastungen im Folgejahr berücksichtigt. Die hierbei angerechnete Ergebnisminderung wird aus dem durchschnittlichen Bruttoschaden aus eingetretenen Operationellen Risiken der letzten 10 Jahre gemäß der von der Bank geführten Schadensfalldatenbank abgeleitet.

Einem wesentlichen operationellen Risiko in Form einer unzulänglichen Performance der IT-Anwendungen im kundenbezogenen und bankbetrieblichen Bereich wird durch Auslagerung des Kernbanksystems einschließlich der Abbildung der externen Rechnungslegung auf einen etablierten Mehrmandanten-IT-Dienstleister Rechnung getragen. Bezüglich der von der Bank vollzogenen wesentlichen Auslagerungen erhält sie seitens der jeweiligen Auslagerungsunternehmen regelmäßig Informationen zum Ordnungsmäßigkeitsstatus der erbrachten Dienstleistungen, sei es in Form von Erkenntnissen der MaRisk-konformen Internen Revision des Dienstleisters oder sei es durch Berichte externer Prüfer bezüglich der Umsetzung der ausgelagerten Dienstleistungen beim Auslagerungsunternehmen. Ergeben sich hieraus wesentliche Feststellungen erhält die Bank ergänzend turnusmäßige Informationen bezüglich der Abarbeitung der Mängel, so dass dies seitens der Bank in der etwaig vorzunehmenden anlassbezogenen bzw. turnusmäßig jährlich durchzuführenden Risikoanalyse berücksichtigt werden kann. Etwaigen Rechtsrisiken im Formularwesen der Bank wird durch überwiegende Verwendung von institutsübergreifend eingesetzten Standardverträgen begegnet. Im Sinne einer aktiven Handhabung von Risiken im operativen Geschäftsablauf werden zudem auftretende Schadensfälle mit Blick auf Häufigkeit/Wesentlichkeit des eingetretenen Schadens bewertet. Im Falle eines wesentlichen Schadenseintritts werden neben der Fehleridentifizierung auch die zugrundeliegenden Prozessabläufe überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Aufwand aus im Jahr 2019 eingetretenen Schadensfällen lag unter den kalkulatorisch ermittelten erwarteten und unerwarteten Risikowerten. Darüber hinaus erfolgt auch eine regelmäßige Analyse bei der Bank eingegangener Beschwerden. Die Dokumentation der wesentlichen Geschäftsprozesse/Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen sowie die regelmäßige interne und externe Prüfung über deren Einhaltung tragen zur weiteren Reduzierung der nicht vollständig ausschließbaren Gefahr von Schäden bei, die durch unwissentliches und wissentliches Fehlverhalten von Mitarbeitern, aber auch durch Betrug seitens Externer entstehen können.

Sonstige Risiken

Unter sonstigen Risiken werden alle Risiken verstanden, die nicht dem Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko oder operationellen Risiko zugeordnet werden können, jedoch durch die Geschäftstätigkeit der Bank entstehen können. Diese umfassen aus Sicht der Bank im Wesentlichen das Managementrisiko, das Absatz- und Vertriebsrisiko sowie das Reputationsrisiko. Die vorgenannten Risiken wurden in der vorgenommenen Risikoinventur weiterhin als unwesentliche Risiken eingestuft und werden demzufolge in der ökonomischen Perspektive nicht über Risikokennzahlen überwacht bzw. limitiert. Diesen Risiken wird mit qualitativen Maßnahmen wie beispielsweise einer

Fokussierung auf bestimmte Geschäftsaktivitäten,

enger Einbindung des Aufsichtsrats der Bank in strategische Entscheidungen und Planungsprozesse oder

zeitnaher Gewinnung und Beurteilung von Informationen zur Entwicklung des Geschäftsverlaufs begegnet.

Ungeachtet dessen wird in der normativen Risikobetrachtung dem Absatz-/Vertriebsrisiko dahingehend Rechnung getragen, dass im adversen Szenario bezüglich des Dienstleistungsgeschäfts ein gegenüber dem Planszenario um 10% geringeres Provisionsergebnis im Folgejahr erzielt wird.

Mit wesentlichen Risiken verbundene Risikokonzentrationen

Die jährlich vorzunehmende Risikoinventur umfasst auch die Überprüfung der einzelnen Risikoarten in Bezug auf auftretende Inter- und Intra-Risikokonzentrationen. Während die Inter-Risikokonzentrationen den Gleichlauf von Risikopositionen über unterschiedliche Risikoarten betreffen, können Intra-Risikokonzentrationen durch Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb der einzelnen Risikoart auftreten. Die in Bezug auf die wesentlichen Risiken identifizierten Risikokonzentrationen schlagen sich auch in den vorgenommenen Stressbetrachtungen und Sensitivitätsanalysen besonders nieder. Die Bank führt regelmäßig anhand historisch belegbarer oder hypothetischer Annahmen Stresstests durch, in denen sie ihr individuelles Gefährdungspotenzial bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse überprüft und beurteilt. Die Stresstests werden sowohl in Form von Sensitivitätsanalysen (Variation nur eines Risikofaktors betreffend einer Risikoart) bei allen als wesentlich abgeleiteten Risikoarten als auch in Form von Szenarioanalysen (Veränderung mehrerer Risikofaktoren und risikoartenübergreifende Betrachtung) durchgeführt.

Zusammenfassende Risikoeinschätzung

In der Gesamtbetrachtung über alle wesentlichen Risiken ergibt sich in der ökonomischen Perspektive zum Berichtsstichtag ein Risikobetrag von TEUR 11.718 (Vorjahr: TEUR 11.808) bei einem vermögenswertorientierten Deckungspotential von TEUR 31.585 (Vorjahr: TEUR 25.222). Der deutliche Anstieg des Risikodeckungspotentials ist insbesondere auf die im Berichtsjahr erfolgten Kapitaleinzahlungen sowie auf die merkliche Reduzierung des Abzugspostens in Form der kalkulatorischen Risikoprämie für das kontrahierte Kreditgeschäft zurückzuführen. Insgesamt ist festzuhalten, dass im Berichtszeitraum die Risikotragfähigkeit der Bank in der ökonomischen Perspektive jederzeit gegeben war. Auch in der normativen Betrachtung war die eigenmittelbezogene Risikotragfähigkeit unter den seitens der Bank getroffenen planerischen und adversen Annahmen gegeben, wobei im angenommenen adversen Szenario der teilweise Verzehr des Kapitalerhaltungspuffers zu konstatieren wäre. Die Gesellschafter der Bankhaus Bauer AG haben entsprechend der Mehrjahresplanung den Ausbau der Geschäftsaktivitäten mit einer Kapitaleinzahlung in Höhe von EUR 3,5 Mio. im Jahr 2019 erneut begleitet. Zum Jahresultimo weist die Bank mit einem harten Kernkapital in Höhe von rd. EUR 36 Mio. eine solide und – unter Zugrundelegung der veröffentlichten Informationen aus dem LSI-Stresstest 2019 (durchschnittliche Kernkapitalquote der einbezogenen Institute 16,5% per 31.12.2018) – im Branchenvergleich gute Kernkapitalquote von 19,1% aus. Die Kernkapitalquote entspricht hierbei zugleich der Gesamtkapitalquote gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013. Bestandsgefährdende Risiken sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten und sind auf Basis der Informationslage zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts auch nicht ersichtlich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die vollständigen Auswirkungen aus dem im Rahmen der Bekämpfung der SARS-Cov-2-Pandemie im März 2020 erfolgten Shutdown auf die wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland, Europa und der Welt seriös noch nicht abgeschätzt werden können.

Prognosebericht

Politische Unwägbarkeiten haben sich als Standard etabliert. Die beiden größten Volkswirtschaften, USA und China scheuen jeweils auf ihre Art keine Konflikte, um eigene Interessen bestmöglich zu vertreten. Für Europa und insbesondere für Deutschland besteht die Gefahr, dass die Geschwindigkeit zunehmen wird, mit welcher man den Anschluss am Wachstum des Weltmarktes verliert. Für die Europäische Union wird es nach dem im Februar 2020 erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Union darum gehen, den Haushalt für die kommenden Jahre zu verabschieden. Bereits heute wird darüber debattiert, wie die fehlenden Einnahmen durch den Ausfall des Nettozahlers England aufgefangen werden sollen. Auch hinsichtlich dieser Fragestellung besteht der übliche Dissens. Das zum Jahresbeginn prognostizierte Konjunkturszenario sieht für die Staaten der Eurozone kaum Wachstumsimpulse vor. Der Konsens zeigt lediglich jeweils ein 1,2%iges Wachstum für das laufende Jahr 2020 sowie das kommende Jahr 2021. Für die deutsche Wirtschaft prognostiziert das statistische Bundesamt bisher ein Wachstum von jeweils nur 1,1% für die Jahre 2020 und 2021. Vor dem Hintergrund anhaltend eingetrübter Konjunkturdaten und einer Haushaltslage, welche zukünftig durch die zusätzlich beschlossenen Sozialpakete leiden wird, werden die Herausforderungen für Deutschland wachsen. Derweil sieht eine aktuelle Prognose des statistischen Bundesamtes für die Entwicklung des Deutschen Bruttoinlandsprodukts wegen der zunehmend erkennbaren wirtschaftlichen Auswirkungen, ausgelöst durch den Shutdown im Zuge der Corona-Pandemie, einen Rückgang von 6,3% für das laufende Jahr. Für das Jahr 2021 hingegen wird bereits ein Wiederanstieg in Höhe von 5,2% erwartet.

Wegen der zum Teil irreversibel erscheinenden Staatsverschuldungen hält die EZB unvermindert an einer inflationären Geldpolitik fest, indem sie den Leitzins weiterhin auf Rekordtiefniveau hält und weiterhin auf nennenswertem Niveau Anleihekäufe tätigt. Diese Entwicklung führt unvermindert zu Negativzinsen, welche die Anleger an Schuldner zu zahlen haben. Der Erfolg der Bankhaus Bauer AG liegt in diesem Niedrigzinsumfeld weiterhin in der Identifizierung attraktiver Assets, die bei guter Qualität eine noch auskömmliche Rendite bieten.

Ungeachtet der Tatsache, dass sich die Bankhaus Bauer AG dem Platzgreifen vorskizzierter extremer Entwicklungen – insbesondere einer aufgrund der seit Anfang des Jahres grassierenden Corona SARS-Cov-2-Pandemie etwaig stark nachlassenden Konjunktur – nicht vollständig entziehen kann und könnte, sieht sie sich grundsätzlich mit der geplanten geschäftlichen Ausrichtung gut positioniert. Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Jahr die Weichenstellungen für den weiteren Wachstumskurs der Bank verabschiedet. Die hierfür notwendigen Eigenmittel werden vom Eigentümer durch eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage sowie durch die erneute Thesaurierung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2019 zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Planung sieht für den Bilanzstichtag 2020 eine Ausweitung des Kundenkreditgeschäfts um rd. 13% gegenüber dem Jahresultimo 2019 vor. Das prognostizierte bilanzielle Wachstum soll maßgeblich im Bereich gewerblicher Immobilienfinanzierungen generiert werden. Die Refinanzierung wird weiterhin nahezu ausschließlich über Kundeneinlagen mit einer leichten Strukturveränderung zugunsten strategischer Investoren erfolgen. Das Marktzinsniveau wird unverändert niedrig erwartet. Die Veränderung der Refinanzierungsstruktur wird das relative Zinsergebnis im Vergleich zum abgelaufenen Jahr minimal tangieren. Der vorgesehene weitere geschäftliche Wachstumskurs ist weiterhin auch für das Dienstleistungsgeschäft der Bank vorgesehen. Die erfolgreiche Expansion der letzten Jahre soll unvermindert fortgeführt werden. Die im abgelaufenen Jahr aufgebauten sowie prognostizierten zusätzlichen Depotvolumina im Wertpapierkundengeschäft werden sich bei konstantem Marktniveau nachhaltig positiv in der Ertragslage auswirken. Investitionen in die weitere Belebung der Geschäftstätigkeit werden sowohl die Personal- als auch Sachaufwendungen in den kommenden Jahren begleiten. Für den weiteren Geschäftsverlauf werden unter Berücksichtigung einer moderaten Risikovorsorge für das Kreditgeschäft Jahresüberschüsse angestrebt, welche die in den Vorjahren gezeigten Ergebnisverbesserungen fortschreiben. In den folgenden Geschäftsjahren soll darüber hinaus mit dem Ausbau der Organisation und des Geschäftsumfangs die Profitabilität steigen und die hieraus erwirtschafteten Ergebnisse eine nachhaltige Eigenmittelstärkung aus eigener Geschäftstätigkeit sicherstellen.

Für das Geschäftsjahr 2020 haben wir eine deutliche Steigerung des Betriebsergebnisses vor Steuern vorgesehen. Die Cost-Income-Ratio wird mittelfristig merklich sinken und den Zielwert von unter 70% erreichen. Die Gesamtkapitalquote nach CRR wird aufgrund des angestrebten Geschäftswachstums und weiter zunehmenden Eigenmitteln einen Zielwert auf aktuellem Niveau verbleiben. Die Liquidität wird trotz moderater Abschwächung die Mindestanforderungen deutlich erfüllen. Das Geschäftsjahr 2020 ist moderat gestartet. Analog der Vorjahre geht die Bankhaus Bauer AG davon aus, die vorgesehene Ergebnisplanung vollumfänglich zu erreichen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass vorstehend geäußerte Aussagen und Prognosen gemäß verabschiedeter Planung von der Entwicklung aufgrund der tatsächlichen derzeitigen Situation abweichen können. Aktuell, d.h. nach dem Bilanzstichtag 2019 sowie der Planungsverabschiedung für 2020 ff., hat die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu weltweiten Auswirkungen geführt. Dazu zählen neben zuvörderst gesundheitlichen Belastungen insbesondere auch die der Weltwirtschaft mit zwischenzeitlichen Kurseinstürzen an den Kapitalmärkten und wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland, der Vertriebsregion unserer Bank. Der Umfang der Auswirkungen ist derzeit noch in keiner Weise abschätzbar. Aktuell werden sämtliche Risikofaktoren bzw. Risikotreiber beobachtet und analysiert, welche Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank nehmen könnten. Falls erkennbar und notwendig werden organisatorische Anpassungen vorgenommen. Möglichen operationellen Risiken, insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile des alltäglichen Geschäfts aufgrund Quarantäne mehrerer und / oder leitender Mitarbeiterinnen wird mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog sowie insbesondere größtmöglicher Flexibilität durch den Einsatz von mobilen Arbeitsplätzen begegnet. Die Liquiditätsvorhaltung wurde frühzeitig angepasst, so dass eine entsprechende Versorgung der Kunden der Bankhaus Bauer AG sowie die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs derzeit vollumfänglich gewährleistet sind.

Bedingt durch die sich deutlich abzeichnenden negativen Auswirkungen ist damit nicht auszuschließen, dass das beabsichtigte Betriebsergebnis 2020 gegenüber der Planung nicht gehalten und das Ergebnis 2019 auch unterschritten werden kann. Derzeit sind, ungeachtet dessen, keine Anzeichen erkennbar, welche gegen eine Sicherstellung der Zielwerte für Eigenkapitalquote nach CRR und LCR sprechen.

BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die BB Beteiligungs GmbH, Essen hält zum Bilanzstichtag 98% der Anteile an der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft. Nach § 17 Abs. 2 AktG bestand damit ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der BB Beteiligungs GmbH. Des Weiteren besteht ein Abhängigkeitsverhältnis mit der elf Leasing GmbH sowie der flc solutions GmbH. Die Bankhaus Bauer AG ist mit einem Anteil von 76,3% am Eigenkapital der elf Leasing GmbH beteiligt. Bei der flc solutions GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochter der Bankhaus Bauer AG.

Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, welcher von der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft wird.

Der Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands ab: „Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, hat unsere Gesellschaft in jedem Fall eine angemessene Gegenleistung erhalten. Im Interesse oder auf Veranlassung von verbundenen Unternehmen wurden keine Maßnahmen getroffen bzw. unterlassen, die unsere Gesellschaft benachteiligt haben“.

 

Stuttgart, den 24. April 2020

Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft

Norbert Kistermann, Vorsitzender des Vorstands

Stefan Brugger, Mitglied des Vorstands

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 gegenüber der Hauptversammlung 2019

der Bankhaus Bauer AG

Das Jahr 2019 war insbesondere zu Jahresbeginn von einer ausgeprägten Wachstumsskepsis geprägt. Die Handelskonflikte zwischen den USA und China sowie Europa, die hiermit verbundenen politischen Auseinandersetzungen sowie die endlosen „Brexit“-Debatten führten zu zurückhaltenden Geschäftserwartungen. Einige Marktbeobachter und Analysten befürchteten zeitweise ernsthafte Krisen-Szenarien bis hin zu einer Rezession mit heftigen Auswirkungen auf die wesentlichen volkswirtschaftlichen Kennzahlen.

Die Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts („BIP“) in Deutschland verlief auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2019 mit einem Anstieg von circa 0,6 % insgesamt in etwa im Rahmen der revidierten Prognosen. Beachtlich ist die sehr unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Branchen beziehungsweise Sektoren in Deutschland: Die exportabhängigen Industriesektoren verzeichneten teilweise deutlich rückläufige wirtschaftliche Entwicklungen. Gleichzeitig konnten sich die binnenwirtschaftlich orientierten Branchen, viele Dienstleistungsbereiche sowie insbesondere das Baugewerbe weiter sehr positiv entwickeln. Die privaten Konsumausgaben profitieren von der noch sehr robusten Arbeitsmarkt-Entwicklung sowie einer anhaltend günstigen Entwicklung der verfügbaren Einkommen.

Die US-Notenbank Fed ist mit ihrem Versuch gescheitert, in den Jahren 2015 bis 2019 ihre Geldpolitik in Richtung höherer Zinsen zu „normalisieren“. Sie musste ihre Zinserhöhungen zurücknehmen und vollzog im Verlauf des Jahres 2019 eine überraschende Kehrtwende ihrer bisherigen Geldpolitik: Im Juli senkte sie erstmals seit 2008 ihren Leitzins und legte anschließend noch zwei weitere Senkungen nach. Auch die EZB hat im September des Jahres 2019 ihre ohnehin expansive Geldpolitik weiter gelockert und erneut ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Der sogenannte Einlagensatz wurde um 10 Basispunkte auf nunmehr minus 0,50 Prozent gesenkt, wobei nicht wenige Beobachter sogar mit einem Satz von minus 0,60 Prozent gerechnet hatten. Die EZB verkündete in diesem Zusammenhang, dass sie beabsichtigt, die Leitzinsen solange auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau zu belassen, bis sich der Inflationsausblick dem Preisziel von knapp unter 2,0 Prozent nachhaltig genähert hat. Zusätzlich hat die EZB ihr zwischenzeitlich gestopptes Ankaufsprogramm für Wertpapiere ab dem 1. November 2019 im Umfang von monatlich circa 20 Milliarden Euro wieder neu gestartet. Insofern lässt die EZB keinen Zweifel darüber aufkommen, dass sie ihre expansive Geldpolitik fortsetzen wird.

Auf der politischen Ebene (auch in den südeuropäischen Ländern) ist zu beobachten, dass sich zunehmend Widerstand gegenüber dieser Geldpolitik – insbesondere gegenüber Negativzinsen – rührt. Die EZB hat im Zusammenhang mit dem oben genannten Maßnahmenpaket zwar ein „Staffel-Zinssystem“ eingeführt, um die Auswirkungen des oben beschriebenen Maßnahmenpaketes auf die Rentabilität der Banken wenigstens ansatzweise zu mildern. Die Interessenvertretungen der Banken verweisen aber darauf, dass in anderen Währungszonen mit Negativzinsen wie in Japan und in der Schweiz circa 90 Prozent der Überschussliquidität von negativen Zinsen freigestellt seien, in der Eurozone hingegen weniger als 50 Prozent.

Die schwedische Riksbank, die 2009 als erste Notenbank der Welt das Instrument Negativzins eingeführt hatte, hat im Dezember 2019 einen vorläufigen Schlussstrich unter die Negativzins-Ära gezogen und den schwedischen Leitzins von minus 0,25% auf jetzt 0,0% angehoben.

Diese Entwicklungen stärken die Hoffnung, dass es auch in der Euro-Zone zu einem allmählichen Umdenken beziehungsweise zu einer sukzessiven Beendigung der Ära von Negativzinsen kommen könnte. Für die gesamte Banken-Branche in Europa wäre dies eine Rückkehr zur Vernunft. Kurzfristig rechnen wir allerdings nicht mit einer solchen Entwicklung.

Für die Bankhaus Bauer AG war das Geschäftsjahr 2019 unverändert von der konsequenten, positiven Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der Bank bestimmt. Die nach der Übernahme der Bank im März 2015 formulierte Strategie hat sich rückblickend als geeignet erwiesen, um die dringend erforderliche wirtschaftliche Trendwende schnell und auf einer guten, soliden Basis umzusetzen. Die Entwicklung der erzielten Ergebnisse seit 2015 belegt die stetig positive und zielgerichtete Weiterentwicklung der Bank.

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben auch im Geschäftsjahr 2019 wahrgenommen. Dabei haben wir während des gesamten Geschäftsjahres einen engen Kontakt insbesondere zum Vorsitzenden des Vorstandes gehalten, den Vorstand hierbei einerseits beraten und andererseits seine Geschäftsführung überwacht. Insbesondere haben wir uns intensiv mit den aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bank befasst.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand war während des gesamten Geschäftsjahres von hohem gegenseitigen Respekt und Vertrauen geprägt. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und ausführlich über die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank informiert. Hierbei beschränkten sich die Informationen bei weitem nicht nur auf die protokolierten offiziellen Treffen und Sitzungen, sondern in nahezu täglichen Telefonaten und E- Mails insbesondere zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und dem Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgte der Informationsaustausch äußerst eng und unverzüglich. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der gesamte Aufsichtsrat stets unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, zeitnah und umfassend schriftlich, elektronisch und mündlich über alle wesentlichen Entwicklungen der Bank. Schwerpunkte der Berichterstattung waren unter anderem:

die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung

den Stand der Umsetzung der strategischen Ausrichtung der Bank

die monatlichen Berichte über die wesentlichen Geschäftsergebnisse

die Entwicklungen der wesentlichen Tochtergesellschaft der Bank

die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden bzw. dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V.

Der Aufsichtsrat hat sich zusätzlich vom Vorsitzenden des Vorstandes regelmäßig über wesentliche Geschäftsvorfälle, anstehende strategische Entscheidungen sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage unterrichten lassen.

Weiterhin wurden dem Aufsichtsrat -wie in den Vorjahren- die Protokolle der Vorstandssitzungen jeweils kurzfristig zur Verfügung gestellt, sodass sich der Aufsichtsrat insgesamt stets ein eigenes aktuelles Bild über die Unternehmensführung durch den Vorstand machen konnte. Anlass zu Beanstandungen oder Kritik an der Unternehmensführung hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

In den gemeinsamen Sitzungen des Aufsichtsrates mit dem Vorstand wurde der Aufsichtsrat in jeder Sitzung umfassend und ausführlich über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Entwicklung des Eigenkapitals inklusive der aufsichtsrechtlich relevanten Kennzahlen sowie über besondere Ereignisse informiert. In allen Sitzungen wurden uns im Rahmen unserer Überwachungsfunktion die jeweils aktuelle Risikosituation und das Risikomanagement ausführlich erläutert und präsentiert. Rückfragen des Aufsichtsrates wurden unverzüglich, ausführlich und im Detail beantwortet. Im Berichtszeitraum haben insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über den jeweils aktuellsten Stand des Geschäftsverlaufes der Bank sowie ihrer Beteiligungsgesellschaften informiert. Auch die jeweils aktuellen Risikoberichte waren in allen Sitzungen standardmäßig ausführliche Tagesordnungspunkte auf der Agenda. Insofern werden im Folgenden lediglich auszugsweise besondere Themen der Sitzungen erwähnt:

Im Februar 2019 wurde insbesondere die aktualisierte Planung der Bank für die Geschäftsjahre 2019-2023 besprochen. Der Vorstand erläuterte die der Planung zugrundeliegenden Prämissen ausführlich. Wie bereits in den Vorjahren befindet sich die Bank unverändert unter dem Druck einer stetig erhöhten Eigenkapitalanforderung der Aufsichtsbehörden. Diese zunehmend als nicht mehr angemessen empfundene Situation führt aufgrund der positiven operativen Geschäftsentwicklung dazu, dass die Ressource Eigenkapital auch in der Mehrjahresplanung maximal ausgelastet werden muss. Der Vorstand beantwortete alle Rückfragen des Aufsichtsrates zufriedenstellend, sodass die Planung genehmigt werden konnte. Weiterhin wurden der Jahresbericht der Internen Revision sowie deren Prüfungsplan für das Jahr 2019 vorgestellt und erläutert.

Die zweite Sitzung des Aufsichtsrates im Mai 2019 fand zugleich als Prüfungsschluss-Sitzung in Anwesenheit der Abschlussprüfer der AWADO Deutsche Audit GmbH statt. Da im Rahmen dieser Sitzung neben dem Einzelabschluss zum 31.12.2018 auch der Konzernabschluss detailliert präsentiert wurde, nahm auch die Geschäftsführung der BBB Beteiligungs GmbH an der Sitzung teil. Rückfragen des Aufsichtsrates wurden unverzüglich und präzise zufriedenstellend beantwortet. Im Anschluss an die ausführliche Besprechung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Bankhaus Bauer AG per 31.12.2018 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss wurde somit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresergebnisses wurde im Verlauf der Sitzung genehmigt.

In der dritten Aufsichtsratssitzung vom September 2019 wurden u.a. Themen wie das Projekt „Galaxy“ ausführlich besprochen. Weiterhin wurde im Rahmen dieser Sitzung die Geschäftsfeldrechnung der Bank präsentiert. Auch die Situation der Tochtergesellschaft elf Leasing GmbH wurde unter Einbeziehung des kaufmännischen Geschäftsführers der Leasinggesellschaft erörtert. Offen und transparent wurden unter Einbeziehung der elf Geschäftsführung diverse Optionen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft erörtert und diskutiert. Auch die Refinanzierungs-Situation der Leasinggesellschaft nahm einen breiten Raum ein.

Auch in der vierten Aufsichtsratssitzung vom November 2019 nahm die Entwicklung der Leasinggesellschaft sowie deren Refinanzierungssituation einen breiten Raum ein. Die inzwischen weitgehend finalisierte Geschäftsfeldrechnung der Bank wurde ausführlich präsentiert. Rückfragen des Aufsichtsrates wurden unter anderem auch persönlich durch den zuständigen Bereichsleiter der Bank direkt beantwortet.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben vollzählig an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen, sodass sich die Teilnahmequote auf jeweils 100 % beläuft.

Nach sorgsamer Abwägung haben wir von der Bildung von separaten Ausschüssen des Aufsichtsrates bisher keinen Gebrauch gemacht. Regelmäßig stellen wir diese Handhabung intern zur Disposition. Bisher kommen wir mit Blick auf die unverändert überschaubaren Dimensionen der Bank zu dem einvernehmlichen Ergebnis, dass die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben für diese Ausschüsse mit Blick auf die Größenordnung der Bank in unserem Fall optimal vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen werden kann. Ein Verzicht auf die Bildung von Ausschüssen ist unseres Erachtens mit Blick auf die Größe der Bank unverändert vertretbar.

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 wurden insgesamt 78 (im Vorjahr: 92) Entscheidungsvorlagen, die im Rahmen der Geschäftsordnungen des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates eine Genehmigung durch den Aufsichtsrat erforderten, im Umlaufverfahren bearbeitet, votiert und entschieden. Die uns jeweils vom Vorstand vorgelegten Anträge haben wir in jedem Einzelfall gründlich geprüft und uns bei Bedarf vor Beschlussfassungen gemeinsam mit dem Vorstand intensiv beraten und in Einzelfällen ergänzende Informationen angefordert.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich im Geschäftsjahr 2019 in Seminaren sowie durch das Studium von Fachliteratur im Hinblick auf die besonderen Aufgaben und Verantwortungen des Aufsichtsrates laufend weitergebildet. Insbesondere wurden folgende Fortbildungsmaßnahmen besucht:

Veranstaltung „12. Hamburger Bankenaufsicht- Tage 2019“ am 04.11./05.11.2019 (Veranstalter: Finanz Colloquium Heidelberg) In einer internen Fortbildungsveranstaltung wurden die Inhalte sowie die im Rahmen der Veranstaltung behandelten Unterlagen an die Aufsichtsratsmitglieder Mark Steinbach und Andreas Fischer weitervermittelt. Die Seminarunterlagen wurden den genannten Personen zur Verfügung gestellt. Eine Dokumentation dieses Wissenstransfers wurde erstellt.

Seminar „BFM Summit IT-Sicherheit“ am 13.11.2019 (Veranstalter: BFM Bundesverband Factoring für den Mittelstand)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben mit Ausnahme ihrer Tätigkeit in den Gremien der Bank keine weiteren Beratungsleistungen der Bank gegenüber erbracht. Interessenkonflikte traten bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Berichtsjahr nicht auf.

Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von der durch die ordentliche Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden. Die Prüfung hat zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geführt.

Wir haben den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und keine Einwendungen erhoben. Wie im Rahmen dieses Berichtes ausgeführt, haben wir uns den Jahresabschluss durch die Wirtschaftsprüfer erläutern lassen.

Nach eigener Prüfung haben wir den Jahresabschluss in der Aufsichtsratssitzung vom 27. Mai 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung schließen wir uns an.

Ausblick:

Auch im Jahr 2020 wird die Branche der Kreditinstitute unverändert herausfordernden Rahmenbedingungen ausgesetzt sein. Die extremen Entwicklungen der Eigenkapitalregulierung werden sich in Form des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses SREP sowie der Einführung der „Eigenmittelzielkennziffer“ uneingeschränkt auch auf kleine nichtkomplexe Institute wie die Bankhaus Bauer AG auswirken. Wir sind unverändert davon überzeugt, dass diese Entwicklung unangemessen ist. Insbesondere in Deutschland haben auch kleine Institute eine nicht zu unterschätzende volkswirtschaftliche Funktion als Finanzintermediär. Der massive, kontinuierliche Anstieg regulatorischer Vorgaben sowie insbesondere die inzwischen erreichte unangemessene Kapitalanforderung machen das Bankgeschäft zunehmend trotz Umsetzung vieler Optimierungsmaßnahmen für die Investoren unrentabel.

Die kontinuierliche und positive Entwicklung der Bankhaus Bauer AG ist trotz der oben genannten exzessiven Entwicklung der Regulatorik unseres Erachtens ein Beleg dafür, dass wir uns mit unserem Geschäftsmodell und der beschlossenen Strategie auf einem erfolgversprechenden Weg befinden. Gemeinsam mit dem Vorstand sowie der gesamten Belegschaft der Bank werden wir diesen Weg unbeirrt auch in den kommenden Geschäftsjahren fortsetzen.

Nach dem Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 22. März 2020 wird die Ausbreitung des Corona-Virus die beginnende konjunkturelle Erholung im Jahr 2020 abrupt stoppen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird im Jahr 2020 voraussichtlich deutlich zurückgehen. Das auf Basis der aktuellen Informationslage und dem sich abzeichnenden Verlauf in China wahrscheinlichste Szenario geht von einer wirtschaftlichen Erholung ab dem Sommer aus. Die weitere Entwicklung sowie die konkreten Auswirkungen auf die Entwicklung der Bankhaus Bauer AG bleibt abzuwarten.

 

Stuttgart / Essen, den 27. Mai 2020

Für den Aufsichtsrat

Joachim Angerstein, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2019

(„Länderspezifische Berichterstattung“)

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätiges Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB:

Zinsüberschuss

Provisionsüberschuss,

sonstige betriebliche Erträge.

Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 TEUR 8.911. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 36,8. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.045.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 200 und betreffen laufende Steuern.

Die Bankhaus Bauer Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

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