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Die Maschen der Fake-Shop-Betreiber

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PublicDomainPictures (CC0), Pixabay

Die Betrüger programmieren Internetseiten, die seriösen Online-Shops zum Verwechseln ähnlich sehen, statten sie mit einem gefälschtem Impressum und Hotline-Telefonnummern aus. Die Preise sind oft etwas günstiger als bei anderen Anbietern. Nicht immer locken Fake Shops mit massiven Preissenkungen. Einige Merkmale:

  • Kopie: In einigen Fällen werden die Online-Auftritte anderer Unternehmen eins-zu-eins kopiert – inklusive der tagesaktuellen Angebote. Nur das Adressfeld im Internetzugangsprogramm (Browser) weicht minimal von der echten Adresse ab. Opfer dieser Masche war der Händler Notebooksbilliger.de: Betrüger nannten ihre Fake Shops beispielweise „Notebooksbilliger-Angebote.net“ und „Notebooksbilligers.de“.
  • Prüfsiegel: Nicht nur das Design der angeblichen Shops wirkt oft professionell. Auch ungelenk wirkende Formulierungen oder Rechtschreibfehler werden immer seltener. Zudem werden die Seiten oft mit gefälschten oder erfundenen Prüfsiegeln unabhängiger Institute ausgestattet. Diese sollen dem Shop Seriosität bescheinigen.
  • Bezahlung: Häufig gaukeln Fake Shops ein sicheres Bezahlverfahren wie Kreditkarte, Paypal oder Zahlung auf Rechnung vor. Doch am Ende des Bestellvorgangs bleibt nur die unsichere Option „Vorkasse“ übrig. Viele Fake-Shop-Betreiber bieten tatsächlich die Dienste von Finanzdienstleistern wie Paypal an. Sie müssen dafür keine Vorgaben erfüllen. Vom Paypal-Käuferschutz profitieren geprellte Verbraucher nicht immer: Der Schutz ist zeitlich befristet und viele Fake Shops reagieren einfach nicht auf die Reklamationen.

Fake Shops erkennen

Bei unbekannten Online-Shops sollten Sie misstrauisch sein. In vielen Fällen genügt schon ein kritischer Blick auf die Website, um einen Fake Shop zu erkennen:

  • Passt der Name im Adressfeld des Browsers zum Angebot des Unternehmens? Oder handelt es sich um den minimal geänderten Namen eines bekannten Anbieters?
  • Den Namen des Unternehmens mit zusätzlichen Begriffen wie „Fake Shop“, „Betrug“ oder „Erfahrungsbericht“ in eine Online-Suchmaschine eingeben. Handelt es sich um einen Fake Shop, stehen die Chancen gut, dass in den Suchergebnissen entsprechende Hinweise zu finden sind – etwa von Verbraucherschutzorganisationen.
  • Sind Prüfsiegel auf der Shop-Seite zu sehen? Ist das Siegel echt, gelangen Kunden beim Klick auf das Logo zur Seite des Prüfinstituts und können dort die Echtheit des Zertifikats überprüfen.
  • Zeigt die Seite Symbole für Facebook, Twitter oder Instagram? Klicken und prüfen, ob der Shop dort tatsächliche eigene Auftritte betreibt. Falls nicht, könnte das ein Hinweis auf einen Fake Shop sein.
  • Bei der angegebenen Service-Telefonnummer anrufen. Meldet sich dort tatsächlich das Unternehmen? Wie reagieren die Mitarbeiter auf Ihren Anruf?
  • Oft ist das Impressum von Fake Shops nicht vorhanden oder unvollständig. Die angegebenen Adressen lassen sich mit Online-Kartendiensten wie Google Maps oder Apple Maps überprüfen – ebenso wie die Eintragung im Handelsregister und die Echtheit einer angegebenenUmsatzsteuer-ID.
  • Vorsicht ist bei vermeintlich zeitlich begrenzten Angeboten geboten. Damit versuchen viele Fake-Shop-Betreiber, ihre potenziellen Opfer unter Druck zu setzen.
  • Nutzerbewertungen auf den Internetseiten von Online-Shops sollte man nicht blind vertrauen, sie können gefälscht sein.
  • Auch Internetadressen, die mit „https“ statt „http“ beginnen, sind kein Sicherheitsmerkmal. Die Abkürzung https bedeutet lediglich, dass es sich um eine verschlüsselte Verbindung handelt.

Was Opfer von Fake Shops tun können

Wer einem Fake Shop auf den Leim gegangen ist, sollte zunächst als Beweis Bildschirmfotos der betrügerischen Seiten machen und dann unverzüglich seine Bank oder seinen Finanzdienstleister informieren.

Online-Überweisungen lassen sich innerhalb eines kurzen Zeitraums rückgängig machen. Je länger es dauert, bis sich der geprellte Kunde bei seiner Bank meldet, desto schwieriger wird es. Denn das empfangende Kreditinstitut muss dann der Rückabwicklung ebenfalls zustimmen. Beim Lastschriftverfahren gilt eine Frist von acht Wochen. Zahlung per Kreditkarte lassen sich einfach stornieren: In der Regel genügt ein Anruf beim Anbieter.

Auch bei geringen Beträgen sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Weitere Tipps gibt die Polizei im Ratgeber Internetkriminalität.

Quelle:NDR/Markt

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