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Staatsanwaltschaft Freiburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Freiburg

802 VA 420 Js 21716/19

In einem Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Anja Stefanie Sindermann-Klein konnten zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten bislang Vermögenswerte von derzeit 75,00 EUR gesichert werden.
Anja Stefanie Sindermann-Klein hat seit mehreren Jahren in ihrer Wohnung in 79100 Freiburg, Rotdornweg 2 regelmäßig Zimmer – zumeist für eine kurze Dauer an ausländische Studenten – untervermietet. Zumindest in den Jahren 2014 bis 2017 hat sie mehrere Untermietverträge abgeschlossen, in denen sie unter Vortäuschung ihrer Fähigkeit und Willigkeit zur Rückzahlung des Betrages die Zahlung einer Kaution in Höhe von jeweils 500 EUR vereinbart hat, welche die Untermieter entweder in bar übergaben oder auf das Konto des Sohnes der Verurteilten, Carlito Sindermann, überwiesen haben. Nach Beendigung der jeweiligen Mietverhältnisse hat sie trotz ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Zimmer die geleisteten Kautionen vorgefasster Absicht entsprechend nicht zurückbezahlt, so dass den Untermietern jeweils ein Schaden in Höhe von 500 EUR entstanden ist. Es wurde daher durch Strafbefehl des Amtsgerichts Freiburg vom 19.07.2019 die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.500 EUR angeordnet. Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg, zum Aktenzeichen 802 VA 420 Js 21716/19 schriftlich in Verbindung setzen.

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