Alles gestattete Investmenangebote, die man als Unternehmen so machen kann, denn die unterliegen keiner Prospektpflicht von Seiten der BaFin, aber natürlich sind diese Angebote dann immer auch auf einen kleinen möglichen Investorenkreis begrenzt.
Vermutlich deshalb bieten solche Anbieter dann immer einen regelrechten Bauchladen als Investments an, wie hier in diesem Fall zum Beispiel.
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht
Genussrechtsbeteiligung:
Ausschüttung:
6 % p.a.
- 25.000,- €
- 7 Jahre
- anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
stille Gesellschafts-beteiligung:
Ausschüttung:
5,5 % p.a.
- 15.000,- €
- 5 Jahre
- anteilig aus 10% des Jahresüberschusses
Grundbuchbesichertes Darlehen:
Zinsen:
5,5 % / 6,5% p.a.
- 10.000,- € / 50.000,- €
- 5 / 7 Jahre
- Zinszahlung 1/4 jährlich / monatlich
Namensschuldverschreibung:
Zinsen:
5 % p.a.
- 20.000,- €
- 5 Jahre
- –
Nachrangdarlehen:
Zinsen:
4 % p.a.
- 10.000,- €
- 5 Jahre
- –