Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Insolvenz Sicherungsmaßnahme: Gimkon , Grundbesitz-Immobilien-Konzepte GmbH

Insolvenz Sicherungsmaßnahme: Gimkon , Grundbesitz-Immobilien-Konzepte GmbH

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geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 12/20  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108774 eingetragenen Gimkon , Grundbesitz-Immobilien-Konzepte GmbH, Claudiusstraße 7, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Gieseler

Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien

ist am 29.07.2020, um 16:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 4 / Haus 13, 22763 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 12/20
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2020

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