Start Justiz Musterverfahren der 65. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

Musterverfahren der 65. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

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geralt / Pixabay

Musterverfahren

Aktenzeichen:

13 Kap 24/19

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

65. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

Musterklägerin / Musterkläger:

Dr. Kathrin Weißmann, Schwarzwaldstraße 107, 68163 Manhheim

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ / Ort

1

Wölbrn Treuhand i.L.

Geschäftsführer

Königstraße 28

22767 Hamburg

2

IFH Geschäftsführung für Holland GmbH

Geschäftsführer

Königstraße 28

22767 Hamburg

3

Baden-Württembergische Bank, als unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württtemberg

Kleiner Schlossplatz 11

70173 Stuttgart

4

Sandtor Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG i.L.

Komplementärin

Beim Strohhause 31

20997 Hamburg

Weitere Angaben:

Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
1. die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.
Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird.

Unterzeichner:

Hanseatisches Oberlandesgericht

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