Davon kann man derzeit ausgehen. Es gibt schließlich keine wirkliche Erklärung, weshalb die Bundesregierung diese Zahl angesetzt hat. Was ist denn mit einem Geschäftsinhaber, der einen Laden mit der Größe von 810 m² besitzt? Der wird sich doch ungerecht behandelt sehen!
In Österreich, wo eine 400 m²-Regelung eingeführt wurde, halten Juristen diese in der Tat für angreifbar. Forderungen nach Schadensersatz werden hingegen kontroverser diskutiert (https://orf.at/#/stories/3161994/).