Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Easytrade55 Ltd. ist nicht nach § 32 des Kreditwesengesetzes zugelassen

Easytrade55 Ltd. ist nicht nach § 32 des Kreditwesengesetzes zugelassen

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geralt / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass die Easytrade55 Ltd. mit angeblichem Firmensitz in Frankfurt am Main keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Easytrade55 Ltd. stellt sich auf ihrer Website www.easytrade55.com in italienischer Sprache als System für den Handel mit Fremdwährungen (sog. FOREX-Trading), Rohstoffen, Differenzkontrakten (CFD), Aktien und Kryptowerten dar. Das Unternehmen ist unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

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