Start Allgemein PIM Gold-Insolvenz: Seltsames Schreiben der Eisner Rechtsanwälte

PIM Gold-Insolvenz: Seltsames Schreiben der Eisner Rechtsanwälte

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Nun, so ein Schreiben eines Insolvenzverwalters kurz vor einer Gläubigerversammlung halten wir schon für sehr seltsam und haben so etwas in den zehn Jahren unseres Bestehens auch noch nicht erlebt. Aus unserer Sicht gibt es derzeit gar keinen Grund, der derzeit vom zuständigen Amtsgericht Offenbach bestellten Insolvenzverwalter in Frage zu stellen. Jeder andere Insolvenzverwalter würde sicherlich auch so handeln wie der aktuell agierende, abgesehen von dem jetzigen Schreiben.

In diesem empfiehlt der Insolvenzverwalter eine Rechtsanwaltsgesellschaft, damit auch die Anleger, die möglicherweise noch nicht von einem Rechtsanwalt vertreten oder nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, auf der Versammlung vertreten werden können. Dies soll sogar ohne Kosten für den betroffenen Anleger geschehen, womit der Insolvenzverwalter in direkte Konkurrenz zu den hier aktiven Rechtsanwälten geht, die natürlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verpflichtet sind, dem Anleger Kosten zu berechnen. Ob diese das so hinnehmen werden?

Problematisch ist auch, dass der Insolvenzverwalter auf diese Weise anscheinend versucht, der empfohlenen Rechtsanwaltskanzlei Mandanten zu vermitteln. Immerhin ist er der Einzige im gesamten PIM-Insolvenzverfahren, der weiß, welcher Anleger bereits von einem Rechtsanwalt vertreten wird. Wenn er auf seiner Liste die vertretenen mit denen der Gesamtanleger abgleicht, dürfte er genau finden, die möglicherweise noch nicht vertreten werden. Noch merkwürdiger ist, dass Dr. Renald Metoja selber Vorstand der empfohlenen Rechtsanwaltsgesellschaft ist.

Eigentlich müsste das zuständige Insolvenzgericht diese möglichen Mandate für die genannte Rechtsanwaltsgesellschaft „nicht werten“. Wir haben daher das Schreiben an die zuständige Rechtsanwaltskammer mit Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet. Das zuständige Insolvenzgericht haben wir ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

Wir sind gespannt, ob sich das in den nächsten Tagen noch aufklärt.

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