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Risikohinweis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG und das „proaktive“ Vorgehen

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stevepb / Pixabay

In der Werbebroschüre der CO.NET Verbrauchergenossenschaft gibt es einen Risikohinweis zur Zeichnung eines Genossenschaftsanteils. Allerdings erscheint uns dieser aus Sicht des Anlegers recht nutzlos:

„Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihr eingesetztes Geld verloren gehen kann. Das kann durch nicht vorhersehbare Ereignisse möglich sein. Betrachten wir die Lage realistisch, wird schnell klar, dass das Erfolgsmodell der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keine irrationalen Ängste zulässt. Warum?

  • Wir sind eine eingetragene Genossenschaft, die sicherste Gesellschaftsform in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt). Sie sind als Mitglied ein Teil der Genossenschaft und entscheiden mit.
  • Wir arbeiten seit 2001 konservativ und sicherheits-orientiert. Wir investieren Ihr Geld ohne Verbindlichkeiten in Sachwerte, die gegen Elementar- und andere Schäden versichert sind.
  • Unser Dienstleistungsbereich, mit DiRa®, CO.NET MasterCard® oder Lizenzsystemen, ist ein solider Teil, aus dem genossenschaftliche Ausschüttungen generiert werden können.
  • Ein umfassendes Versicherungspaket zur Absicherung von Risiken schützt die Genossenschaft.
  • Eine Nachschusspflicht ist laut Satzung ausgeschlossen.“

Mittlerweile hat sich die Situation der Genossenschaft ja anscheinend dramatisch verändert durch die Verfügung der BaFin. Wir von der Redaktion hoffen, dass alle Anleger und auch der Vertrieb ordnungs- und wahrheitsgemäß über sämtliche Vorgänge informiert wurden. Liest man allerdings die Seite des Vermittlers Werner Apitzsch, dann kommen bei uns diesbezüglich Zweifel auf. Es wäre aber natürlich denkbar, dass Herr Apitzsch hier etwas nicht richtig verstanden haben könnte? Er suggeriert auf seiner Seite, dass die BaFin das Geschäftsmodell geprüft habe und keine Bedenken hatte.

Aus unserer Sicht sollte die Genossenschaft einen Neustart mit einem von der BaFin gestatteten Prospekt initiieren. Laut der eigenen Stellungnahme zur Untersagung habe man ja „gegenüber der BaFin vorausschauend und proaktiv erklärt, dass die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG einen Verkaufsprospekt zeitnah zur Genehmigung einreichen wird.“ Dieses „proaktive“ Vorgehen kam dann aber wohl doch zu spät…

Natürlich werden wir auch weiterhin über den Fortgang der aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin berichten.

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