Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Datenbank der von der BaFin zugelassenen Unternehmen

Datenbank der von der BaFin zugelassenen Unternehmen

394

Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums stammen. Diese sind lediglich bei der BaFin anzumelden, falls sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen. Man spricht hier vom Notifikationsverfahren oder auch vom „Europäischen Pass“.

Weitere Informationen zur Datenbank finden Sie hier. Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, können Sie mit einem Klick auf diesen Link recherchieren. Alternativ können Sie direkt zum Anfangsbuchstaben der gesuchten Firma springen:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R | S T U V W X Y Z |

Sonstige|

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein