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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder gegen TOM TAILOR Holding SE und Deutsche Cannabis AG

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succo / Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der TOM TAILOR Holding SE festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TOM TAILOR Holding hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen TOM TAILOR Holding SE

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der TOM TAILOR Holding SE festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TOM TAILOR Holding SE hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Oktober 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft kann Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung einlegen.

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