„Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.“
So heißt es einleitend zu dem speziellen Tätigkeitsfeld der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (vgl. https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/).
Auch die Finanzwelt Schweiz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel Kolb (vgl. http://www.finanzweltschweiz.ch/impressum.xhtml), fand sich Ende Feburar des Jahres 2019 auf der Warnliste wieder, weil Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht worden waren. Der Eintrag wurde innerhalb von drei Wochen wieder entfernt.