Start Justiz Amtsgericht Mannheim – Vermögensarrest im Schneeballsystem der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH

Amtsgericht Mannheim – Vermögensarrest im Schneeballsystem der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH

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succo / Pixabay

Staatsanwaltschaft Mannheim

Az. der StA Mannheim: 641 AR 861/17

Durch das Amtsgericht Mannheim ist am 05.10.2017 ein Vermögensarrest gem. § 111e StPO ergangen, der von der Staatsanwaltschaft vollzogen wurde.

Dem genannten Vermögensarrest liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der wesentliche Geschäftszweck der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH bestand darin, Darlehen von Darlehensgebern zu generieren, um sie dann ihrer Mehrheitsgesellschafterin, der Fair Pfand Deutschland GmbH, für die Durchführung von Pfandgeschäften zur Verfügung zu stellen. Die Darlehen wurden von freien Finanzmaklern vermittelt, die hierfür Provisionen von der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH erhielten. Bei den gegebenen Darlehen handelte es sich um sog. partiarische, also gewinnabhängige, Darlehen, für die die Darlehensgeber zudem eine gesonderte Rangrücktrittserklärung unterzeichneten. Den Darlehensgebern wurde – neben der Rückzahlung der jeweiligen Darlehenssumme zu einem festen Zeitpunkt – eine überdurchschnittliche Verzinsung auf Basis einer Gewinnbeteiligung in Aussicht gestellt. Die Gewinne wiederum sollten dadurch erwirtschaftet werden, dass die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH ihrerseits (zu hohen Zinssätzen) Darlehen an die Fair Pfand Deutschland GmbH ausreichen und diese dann hohe Erträge über das Betreiben kapitalintensiver Pfandleihgeschäfte erwirtschaften sollte. Aus den entsprechenden Rückführungen an die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH sollten dann wiederum dort die Gewinne erwirtschaftet werden, die letztlich auch den Darlehensgebern als Verzinsung zu Gute kommen sollten, wobei Zinsgewinne bis zu 18 % p.a. in Aussicht gestellt wurden. Voraussetzungen der Gewinnauszahlung waren hierbei (kumulativ), die Erwirtschaftung von Gewinnen im Pfandleihgeschäft sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses.

Der Hauptbeschuldigte Ralph Wühler-Grauer verfolgte mit weiteren Beschuldigten bereits seit dem Jahre 2010 das Ziel, ein Schneeballsystem mit den hingegebenen Darlehen aufzubauen, um sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend warben die Beschuldigten seit 2010 zwar eine möglichst große Anzahl potentieller Darlehensgeber für die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, beabsichtigten allerdings zu keinem Zeitpunkt, die vereinnahmten Gelder (vollständig) der Fair Pfand Deutschland GmbH zur Durchführung von Pfandleihgeschäften zur Verfügung zu stellen. Vielmehr sollten eingehenden Gelder von Beginn an maßgeblich dafür verwendet werden, um den Lebensunterhalt der Beschuldigten zu finanzieren, die an die jeweiligen Makler und Vermittler für deren Tätigkeiten zu zahlenden Provisionen zu bedienen sowie um durch Aus- und Rückzahlungen an andere Anleger das Schneeballsystem aufrechtzuerhalten.

Insgesamt wurden seit Ende 2010 mindestens rund 790 Darlehensverträge mit der Mehrwertkonzeptmanagement GmbH abgeschlossen.

Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend wurden zur Generierung weiterer Darlehensgeber die von den Darlehensgebern an die Mehrwert Konzeptmanagement gezahlten Darlehen so als vermeintliche Gewinne der Fair Pfand Deutschland GmbH wieder an die Darlehensgeber ausgeschüttet, ohne dass seitens der Fair Pfand Deutschland GmbH tatsächlich Gewinne erwirtschaftet wurden.

Aufgrund des Umstandes, dass die Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt eine vertragsgemäße Verwendung der einbezahlten Anlagegelder beabsichtigten, erkannten und billigten sie von Beginn des Betriebs ihres Schneeballsystems an, dass die den Anlegern zustehenden Rückzahlungsansprüche wirtschaftlich wertlos waren und ihnen mit Überweisung der anzulegenden Gelder ein Vermögensschaden in Höhe ihrer Geldanlagen entstand.

Sie werden aufgefordert das anliegende Rückantwortschreiben auszufüllen und zurückzusenden!

Ihre Rückantwort wird benötigt um beurteilen zu können, ob die Staatsanwaltschaft ggfs. einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen stellen muss, § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO.

Eine Gewähr für den tatsächlichen Bestand der sichergestellten Gegenstände, für die wirtschaftliche Werthaltigkeit bzw. für die Verwertungsergebnisse kann nicht übernommen werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft nicht zur Rechtsberatung befugt ist und daher keine Auskünfte geben kann und daher von entsprechenden Rückfragen abzusehen ist!

 

Rückantwortschreiben:

 

Absender: ______________, den ______________

 

____________________________ (Name, Vorname)

____________________________ (Straße)

____________________________ (PLZ, Wohnort)

 

An die

Staatsanwaltschaft Mannheim
L 10, 11-12
68161 Mannheim

Aktenzeichen 641 AR 861/17
(Telefax: 0621/292-7980)

 

Ermittlungsverfahren gegen Stephan Constantino Großmann, geb. am 20.01.1971

 

Rückantwort zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nach § 111l Abs. 3 StPO

 

Ich mache meinen Anspruch in Höhe von _____________________ Euro geltend.

Ich habe von der o. g. Person in Höhe von _____________________ Euro Geld erhalten.

Ich habe

dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in voller Höhe erlassen,

dem Einziehungsbetroffenen den Anspruch in Höhe von ____________________________ Euro erlassen.

Ich verzichte auf die Geltendmachung meines Anspruchs in Höhe von _____________________ Euro.

 

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(Datum)
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(Unterschrift)

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