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Elanix Biotechnologies AG: BaFin droht Zwangsgelder an

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succo / Pixabay

Die BaFin hat am 2. September 2019 gegen die Elanix Biotechnologies AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro angedroht.

Die Elanix Biotechnologies AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018 sowie aus § 115 Absatz 1 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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