Start Justiz Hermann-Josef Tenhagen („Finanztest“ und „Finanztip“) darf nicht von „werbefrei“ sprechen

Hermann-Josef Tenhagen („Finanztest“ und „Finanztip“) darf nicht von „werbefrei“ sprechen

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geralt / Pixabay

Hermann-Josef Tenhagen ist vielen Verbrauchern noch als Chefredakteur der Zeitschrift „Finanztest“ bekannt, wo er  über Jahre das Gesicht der Zeitschrift darstellte. Vor einiger Zeit jedoch schied er aus dem Dienst der Stiftung Warentest aus, um ein eigenes Verbraucherinformationsportal mit dem Stempel der Gemeinnützigkeit aufzubauen.

Ein gemeinnütiger Verein finanziert sich hauptsächlich durch Spenden und sollte sicherlich auch auf zweifelhafte Werbung bzw. komplett auf Werbung verzichten. Das hatte wohl auch Hermann-Josef Tenhagen im Sinn, als er mit dem Begriff „werbefrei“ für sein Verbraucherinformationsportal Propaganda betrieb. Möglichweise wollte er damit nur ausdrücken, dass sein Portal nicht in Abhängigkeit von irgendwelchen Unternehmen stehe und somit unbeeinflussbar sei.

Diese Aussage brachte ihm jetzt allerdings juristische Probleme ein, denn das Verbraucherportal „Finanztip“ ist dazu verurteilt worden, „ungekennzeichnete kommerzielle Inhalte und irreführende Angaben“ zu unterlassen.

Dem Oberlandesgericht Dresden zufolge weist „Finanztip“ nicht ausreichend darauf hin, dass das Portal für den Klick auf sogenannte Affiliate-Links eine Provision erhält. Dem Urteil ging eine Klage des Energieanbieters Bürgergas voraus.

Die Richter sahen darin einen klaren Verstoß gegen § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. So hätte der kommerzielle Zweck der Affiliate-Links als geschäftliche Handlung, nach Meinung des OLG Dresden, gekennzeichnet werden müssen. Davon seien eben auch Produkttests und redaktionelle Berichterstattungen nicht ausgenommen. Eine Revision dieses Urteils ließ das OLG Dresden nicht zu.

Für Hermann-Josef Tenhagen und sein Verbraucherinformationsportal dürfte diese Entscheidung sicherlich nicht förderlich sein sein, denn – abgesehen von der negativen Reputation darf er nun mit dem Begriff „werbefrei“ nicht mehr Werbung betreiben. Ob somit auch der Status der Gemeinnützigkeit des Verbraucherinformationsportals „Finanztip“ aufrechterhalten werden kann, muss nun eventuell ebenfalls hinterfragt werden.

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