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Staatsanwaltschaft Saarbrücken geht gegen Online-Broker vor

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geralt / Pixabay

Zusammen mit Ermittlern aus Österreich ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken seit über einem halben Jahr (Std. 07/2019) gegen mehrere Betreiber verschiedener Trading-Plattformen, einzelne sitzen in Haft.

Seit einiger Zeit werden sog. binäre Optionen, CFDs (contract for difference – Differenzkontrakte) und Forex-Trades offenbar immer häufiger interessant für Trader oder Anleger.

So finden sich Anbieter wie „Option888“, „TradeInvest90“, „XMarkets.com“, „ZoomTrader“, „TradoVest“, „24option“, „IG Markets“, „aaoption“, „cfdstocks“, „IQoption“, „anyoption“ etc. Nicht selten haben die hinter den Plattformen stehenden Gesellschaften ihren Sitz bspw. auf Zypern, teils einen behaupteten, aber hier nicht verifizierbaren Sitz in England, teils sonst irgendwo auf der Erde (bspw. Vanuatu).

Dabei handelt es sich bei binären Optionen (CFDs und Forex-Trades funktionieren teils recht ähnlich, aber mit einigen Abweichungen) letztlich um eine Wette auf die Entwicklung eines Wertes, also darauf, ob der Kurs/Preis zu einem festgelegten Zeitpunkt höher oder niedriger sein wird, als zum Abschlusszeitpunkt. Häufig wird dabei das eingesetzte Kapital noch gehebelt („Leverage“).

Gelegentlich fallen in diesem Zusammenhang Anbieter auf, die bspw. die ohnehin bereits riskante Wette und die Bedingungen für Konten mit nach hiesiger Auffassung fragwürdigen Mitteln „anpassen“, in einigen Fällen drängt sich gar der Verdacht des Betruges auf.

So tauchen auffällig oft äußerst positive Berichte zur angeblichen Seriosität gewisser Anbieter auf, teils von scheinbaren Betrugs-Testseiten, teils wird auch von angeblichen Privatpersonen berichtet, die angebliche Erfahrungen mitteilen.

Angesichts der überraschend übereinstimmenden, zumindest sehr ähnlichen Formulierungen womöglich eine Werbekampagne der Anbieter.

Gleiches scheint für die „Erfahrungsberichte“ zu gelten, für welche scheinbar sog. Stockfotos verwendet werden, also Agenturfotos, welche nicht den angeblichen Nutzer darstellen.

Auch zeigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen bspw. zu Bonus und Auszahlung, Mindesteinzahlung und Kündigung, welche als zumindest überraschend einzuschätzen sein dürften.

Hinzu kommen Berichte von Anlegern, welche über Screenshots verglichen haben wollen, wie sich bestimmte Kurse entwickeln, wenn sie dort gewettet haben, oder aber nicht. Und die Kurse sollen sich unterschiedlich entwickelt haben … nach diesen Berichten ist nicht auszuschließen, dass die Kurse manipuliert werden.

Auch die Ermittlungen der Behörden haben offenbar fingierte Depots ergeben.

Ebenso gibt es Hinweise darauf, dass auch die Zeitfenster für die Wetten manipuliert worden sein sollen, um Gewinne der Kunden zu verhindern.

Aber auch die Auszahlungsmodalitäten sind – gelinde gesagt – schwer nachvollziehbar und Anleger berichten von Hinhaltetaktiken, Aufforderungen zu weiteren Einzahlungen, penetranten Verkaufstelefonaten etc.

Geworben wird u. a. auch mit „Registrierungen“, die eine Regulierung und Kontrolle suggerieren.

Fazit

Anleger sehen sich in derartigen Fällen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch sie sollten sich nicht grds. abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren.

Nicht selten kommt es – wie vorliegend – auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trading-plattformen-staatsanwaltschaft-saarbruecken-gelingt-schlag-gegen-online-broker_156951.html

1 Kommentar

  1. Ich stimme dem Bericht voll und ganz zu. Leider habe ich mich 2016-2018 auch von Anbietern von Binären Optionen und Forex-Trades mit Sitz in England (was nicht immer stimmte) einfangen lassen. Oft führten die „Top-Trader“ für mich Trades (bin.opt.) aus, die zum Erfolg führten. Ein Abbuchen vom Gewinn war nicht möglich. Nach einem oder zwei Jahren verschwanden die Tradingplattformen aus dem Internet.
    Ich habe Anzeige bei der Polizei gemacht (IP-Adressen), die es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Da liegt es nun seit bald über 9 Monaten.

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