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GENO Wohnbaugenossenschaft eG – Aufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters

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Vom Traum des Eigenheims in die Pleite

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG ist ein 2002 unter dem Namen Genotec Wohnbaugenossenschaft eG gegründetes Unternehmen, dass in den Genossen hohe Erwartungen weckte. Über Vertriebe wurden die Geschäftsmodelle an Privatanleger gebracht: Personen, die Interesse an Wohneigentum zur Eigennutzer hatten, konnten sparen und so später an eine Immobilie kommen. Leider endete das gerade für junge Familien so hoffnungsvolle Modell mit einer Katastrophe und das Unternehmen ging pleite.

Gutes Geld schlechtem Geld hinterher werfen?

Von ehemaligen Genossen der Genotec haben wir erfahren, dass der Insolvenzverwalter in den letzten Wochen nun verstärkt Anleger anschreibt und versucht, offenstehende bzw. seiner Meinung nach fällige Raten einzutreiben. Natürlich ist die Empörung bei den betroffenen Genossen groß, wie wir aus Telefongesprächen mit Genossen erfahren haben.

Müssen die ehemaligen Genossen noch zahlen?

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter natürlich verpflichtet, so viel an Masse zu generieren wie möglich.

Rechtliche Situation

Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz und wird abgewickelt. Die bisherigen Geschäftsführer, die kaufmännisch versagt haben, wurden abgelöst.

Beschluss_Insolvenzverwalter_Scheffler

Nach einigem Hin-und-Her ist mittlerweile der Sanierungsexperte und Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler neuer Insolvenzverwalter.

frank-rüdiger scheffler _ sanierungs- und restrukturierungsberatung

Problem – Zahlungspflichtige Genossen

Der Insolvenzverwalter steigt juristisch in den Geschäftsbetrieb ein und er muss – auch wenn es weh tut -, fällige Gelder und Verträge einziehen. Wer also eine Ratenverpflichtung hat, muss zahlen. Der Insolvenzverwalter hat sogar rechtlich die Pflicht, so zu handeln, weil bei einzelnen Genossen mittlerweile auch das Thema Verjährung droht. Ansonsten droht dem Insolvenzverwalter die eigene Haftung aus dem § 60 der Insolvenzordnung.

Spannungsverhältnis des Anlegerschutzes

Es gibt also Mitglieder der Genossenschaft, die vor der Pleite eine Ratenvertrag unterschrieben haben, denen jetzt droht, das eingezahlte Geld wegen der Insolvenz zu verlieren. Und gleichzeitig gibt es einen Insolvenzverwalter, der die Erfüllung des Ratenvertrages für die Zukunft verlangt. Diese Aufforderungsschreiben schocken natürlich. Jeder Anleger, der solch ein Schreiben bekommen hat, sollte dieses daher nicht einfach in den Papierkorb werfen, sondern sich im eigenen Interesse darum kümmern.

Was tun?

Das bedeutet, dass Sie hier einen Rechtsanwalt einschalten sollten, der mit der Angelegenheit GENO vertraut, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, oder aber zumindest den direkten Kommunikationsweg mit dem Insolvenzverwalter suchen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es gerade mit dem hier tätigen Insolvenzverwalter immer sozialverträgliche Lösungen für jeden Anleger gegeben hat. Auf jeden Fall dürfen Sie nicht Nichts tun und den „Kopf einfach in den Sand stecken“!

Erfahren haben wir auch, dass der Insolvenzverwalter die Genossen hier auffordert, dass man sich nicht auf die Einrede der Verjährung beruft. Er müsste dann nämlich in der Sache sofort Klage beim Gericht einreichen. Aus Sicht der Interessensgemeinschaft sollte man besser auf diese Einrede verzichten, wenn man selber seine Unterlagen daraufhin geprüft hat, ob möglicherweise die Verjährung der Forderung schon eingetreten ist.

Sollte Sie diesen Eindruck haben, dann teilen Sie dies bitte dem Insolvenzverwalter per Einschreiben/ Rückschein mit. Kommunikation ist immer besser als klagen und sich vor Gericht auseinanderzusetzen.

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