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Sky Way Capital Inc: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Investments

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment), untersagt.

Die Untersagung erfolgt, weil die Sky Way Capital Inc. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

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