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Rentenmodellvorschlag der Verbraucherzentrale

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Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte dies einfach und rentabel tun können. Mit dem Ende April 2019 vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgestellten Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, der Extrarente, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Geld im Alter haben und automatisch über ihren Arbeitgeber einzahlen.

Aus den positiven Erfahrungen anderer Länder mit einer automatischen Einbeziehung aller angestellter Arbeitnehmer sollte auch Deutschland lernen. Zu diesem Urteil kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des vzbv.

Opt-Out: unkomplizierter Zugang, mehr Rendite

Im Modell der Extrarente schlägt der vzbv vor, Verbraucher über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einzubeziehen. Einer solchen erstmaligen Einbeziehung können sie sechs Monate lang widersprechen und erhalten dann alle Beiträge zurück (Opt-Out). Auch danach können Verbraucher jederzeit widersprechen, das einzahlte Geld bleibt aber bis zum Ruhestand in der Extrarente. Auch Verbraucher, die nicht automatisch einbezogen werden, wie beispielsweise Selbstständige, können proaktiv in die Extrarente einzahlen (Opt-In).

„Wenn Verbraucher automatisch über den Arbeitgeber in eine private Altersvorsorge einbezogen werden, trägt dies erheblich zur Kostenersparnis und damit zu einer höheren Rente im Alter bei. Schweden, Großbritannien und der US-amerikanische Bundesstaat Kalifornien machen es vor. Deutschland sollte nachziehen“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Von Positiven Beispielen aus dem Ausland lernen

Ein aktuelles Gutachten, das Prof. Dr. Markus Roth von der Philipps-Universität Marburg im Auftrag des vzbv erstellt hat, zeigt, dass sich Opt-Out-Modelle im Ausland etabliert haben. Untersucht wurden Altersvorsorge-Lösungen in Großbritannien, Schweden und Kalifornien. Dort erfolgt der Zugang zu staatlich organisierten Standardprodukten automatisiert über den Arbeitgeber. Dieser zieht die Beiträge vom Bruttolohn ab und leitet sie an den Betreiber des Standardprodukts weiter. Laut Gutachten senkt dieser Umstand die Kosten.

Die Kosten für die Standardprodukte in den Beispielländern liegen derzeit mittelfristig zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des verwalteten Vermögens. In Deutschland zeichnet sich ein anderes Bild: Bei einer Stichprobe des vzbv für bestehende Riester-Verträge aus dem Jahr 2018 lagen die durchschnittlichen Kosten deutlich höher, nämlich bei etwa 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens.

Die Beispiele aus dem Ausland zeigen auch, dass die Akzeptanz für Opt-Out-Modelle hoch ist und weiter wächst: In Großbritannien entscheiden sich nur zehn Prozent der Berechtigten aktiv gegen die automatische Einbeziehung. Eine vorbereitende Studie für das Standardprodukt in Kalifornien geht von einer gleich niedrigen Opt-Out-Quote aus.

Rahmenbedingungen berücksichtigen

In Schweden und Großbritannien gibt es eine bedarfsunabhängige Grundrente. In Deutschland hingegen gibt es nur eine bedarfsabhängige Grundsicherung. Dies müsse aus Sicht des vzbv bei der Einführung der Extrarente berücksichtigt werden. Die automatische Einbeziehung sollte erst ab einem bestimmten Einkommen greifen. Geringverdiener sollten aber selbst entscheiden können, ob sie in die Extrarente einzahlen wollen oder nicht.

Extrarente bringt extra Rente

Am 29. April hatte der vzbv die Extrarente, sein Modell für ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt, vorgestellt. Die Extrarente wird über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert. So sinken die Kosten für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz. Allein durch die geringeren Kosten fällt die spätere Rente für Verbraucher deutlich höher aus, als bei heute üblichen Angeboten. Die Extrarente legt vor allem in Aktien an und erzielt damit langfristig eine höhere Rendite, als viele private Vorsorgeverträge. „Damit eine einfache und kostengünstige private Altersvorsorge in Deutschland Realität wird, muss die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegen“, fordert Dorothea Mohn.

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