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German Property Group GmbH und die Kritik an dem Unternehmen

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Natürlich ist das keine schöne Diskussion für das betroffene Unternehmen, vor allem, weil auch die Berichterstatter nicht gerade mit qualifiziertem Fachwissen glänzen. Hätten sie sich besser informiert, hätte es die Story in weiten Teilen vielleicht gar nicht gegeben. Natürlich hat aber auch das Unternehmen sicherlich Fehler gemacht, unter anderem eventuell auch mit der Beauftragung der Kanzlei Höcker.

Auf jeden Fall war es ein Fehler, in der Stellungnahme des Unternehmens unsererseits darauf hinzuweisen, dass wir nicht aus dem Schreiben zitieren dürften. Was sollen solche „Mund-verbieten-Briefe“? Verstärken diese nicht noch mehr den Eindruck, dass es da etwas zu verbergen gibt?

Leider ist die Berichterstattung generell von sehr viel Oberflächlichkeit geprägt, vor allem was das Wissen um das Thema „Denkmalschutzimmobilie“ anbetrifft. Es ist nicht so einfach, dass man einfach eine Immobilie kaufen und dann darauf los sanieren kann, wie man möchte. In meinen 20 Jahren beruflicher Erfahrung habe ich nahezu kein Projekt im Denkmalschutzbereich ohne zeitliche Verzögerung umsetzen können, denn irgendetwas kam während der Sanierung immer dazwischen, was man – bevor man mit den Arbeiten fortfahren konnte – mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen musste.

Auch muss man alle Wohnungen verkauft haben, bevor man anfängt zu sanieren, sonst geht die steuerliche Abschreibung verloren, denn Erwerber einer solchen Denkmalschutzimmobilie kaufen einen Grundstücksanteil, einen Anteil an der Altbausubstanz, und erteilen dann einen Sanierungsauftrag, der nach der Makler- und Bauträger-Verordnung abgewickelt wird. Das bedeutet, dass der Erwerber der Immobilie zu keinem Zeitpunkt etwas bezahlen muss, was nicht schon baulich umgesetzt wurde. Der Bauträger ist in finanzieller Vorleistung, nicht der Kunde.

Auch bei uns haben sich in den letzten Jahren Kunden über das o.g. Unternehmen beschwert. Wir haben uns mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und eine Lösung für die verärgerten Kunden gefunden. Aktuell ist mir kein Kunde bekannt, der sein Geld nicht bekommen hätte, als er den Kaufvertrag auflösen wollte oder für den es nicht eine andere zufriedenstellende Lösung gab.

Was die Anlegersituation in Asien bzw. England anbetrifft können wir keine Aussagen machen, da wir weder einen Anleger dort kennen, noch die rechtliche Situation der Anleger dort beurteilen können.

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