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AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG und die Reaktion der Liquidatoren auf den Bericht in „Finanztest“

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geralt / Pixabay

„Sie haben vor wenigen Tagen eine ausführliche Information zum Stand der Liquidation un­serer eG erhalten.

Auf Wunsch vieler Mitglieder wollen wir Sie, soweit möglich, auch über aktuelle Entwicklungen informieren, die einen Einfluss auf den Fortgang der Liquidation haben könnten.
Einigen Mitgliedern werden die nachfolgenden Informationen zum Teil schon bekannt sein. Andererseits müssen wir damit auch alle Mitglieder erreichen, sodass wir uns im Sinne der Gleichbehandlung der Mitglieder nicht auf die bloße Zusendung von Emails beschränken können, sondern den üblichen Postweg einhalten müssen.

Hierfür werden nicht unerhebliche Kosten anfallen. Wir werden versuchen, das richtige Mittel zwischen Information und Kosten zu finden.

Aktuell macht ein Artikel Wirbel, den FINANZTEST, ein Ableger der Stiftung Warentest, im April-Heft veröffentlicht hat. Hierin wird vor „dubiosen Geschäftemachern“ gewarnt, die „das gute Image von Genossenschaften ausnutzen“. Unter anderem wird auch die AVG eG als „schwarzes Schaf“ eingestuft und ihr Förderzweck bestritten.

Gegen diesen Artikel haben wir Beschwerde beim Chefredakteur von FINANZTEST einge­legt, die Sie beiliegend in voller Länge erhalten. Der Artikel von FINANZTEST ist einseitig, voller Fehler und die Schlussfolgerung, die AVG sei eine „dubiose Genossenschaft“, ist nicht nachvollziehbar. Das einzige Negativum, das FINANZTEST anführt, sind die hohen Dividenden, die wir in den Jahren von 2009 – 2016 jedes Jahr an die Mitglieder ausbe­zahlt haben (!).

Dass außerdem einige Mitglieder „um ihr Geld fürchten“, ist ausschließlich auf die Miss­trauenskampagne des Informanten von FINANZTEST zurückzuführen und sachlich unbe­gründet. Dieser Informant war von 2009 bis Mai 2018 Vertriebsleiter der KARRIERE AG, die mit der Anwerbung von Mitgliedern für unsere AVG betraut war und der jetzt nach dem Beschluss zur Auflösung der AVG gekündigt wurde und keinen Verdienst mehr bei der KARRIERE AG hat.

Liquidatoren: Dieter Lehmann llona Klein/ Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.- Kfm. James H. Klein

Diese Auflösung war 2018 aber bekanntlich nicht wegen eingetretener oder auch nur drohender Verluste beschlossen worden, sondern aus strukturellen Gründen.

Zwar ist selbst­verständlich auch die Verbesserung der finanziellen Situation von Mitgliedern im Alter ein zulässiger Förderzweck einer eG, wie es von dem für uns zuständigen staatlich genehmig­ten Prüfungsverband Jahr für Jahr ohne Ausnahme bestätigt wurde. Allerdings ist eine eG nicht die optimale Gesellschaftsform, wenn es darum geht, die entwickelten Börsensysteme so zu vermarkten, dass auch „breite Bevölkerungsschichten“ davon profitieren könnten.

Da auch die BaFin dies kritisch sah, lag eine Auflösung nahe und wurde auch vom Prüfungs­verband in seinem Gutachten befürwortet. Die Börsenhandelssysteme sollen nunmehr international als Investmentfonds aufgelegt oder an einen großen Vermögensverwalter ver­kauft bzw. lizensiert werden.

Wie Sie wissen, sind die AVG eG und die KARRIERE AG eng verbunden. Es sind zwar eigen­ständige Firmen, aber sie haben die gleiche Zielsetzung. Die Arbeitsteilung sah von Anfang an so aus, dass die AVG das Kapital für die Entwicklung und den Handel mit Börsenhandels­systemen bereitstellte und das Eigentum an diesen Systemen erwarb, die KARRIERE AG in­des das operative Geschäft betrieb, also den Börsenhandel organisierte und auch die Mit­glieder der AVG eG anwarb. Sämtliche Kosten hierfür seit 2009, als die AVG mit der Mitgliederwerbung begann, trug die KARRIERE AG auf eigenes Risiko.

Im Jahr 2012 wurden auf Drängen der BaFin einvernehmlich die Verträge geändert: Die BaFin untersagte, die Mitglieder direkt am Börsenertrag zu beteiligen.

Daher gibt es seit­dem „Nachrangdarlehen“ und „Lizenzverträge“. Die AVG erhält damit feste Zinsen für das Kapital, das sie an die KARRIERE AG weiterleitet und sie erhält von der KARRIERE AG zusätz­lich Lizenzgebühren für die Nutzung der von der AVG eG erworbenen Börsenhandelssyste­me.

Diese Regelungen gelten auch in der Zeit der Auflösung: Die Systeme der AVG eG werden also laufend weiter gehandelt und die AVG erhält daraus weiterhin Zinsen und Lizenzge­bühren.

Wie ungünstig die bestehende Konstellation nicht nur für die lnvestorengesellschaft AVG eG war (und bis heute noch ist), sondern auch für die KARRIERE AG, verdeutlicht ein auf den ersten Blick unglaublicher Sachverhalt, der im Rahmen des Berichts des Aufsichtsrats den Mitgliedern in der Generalversammlung am 27.7.2018 ausführlich erläutert wurde: Da die Zinsen, die die KARRIERE AG für das überlassene Kapital an die AVG eG bezahlte, nach herr­schender Gesetzeslage bei der Gewerbesteuer als Erträge (!) zu versteuern sind, ergab sich folgende absurde Situation:

1. Die Zinsen werden doppelt als Erträge erfasst, sowohl beim Kapitalgeber (AVG eG) als auch beim Kapitalnehmer (KARRIERE AG)

2. Die Gewerbesteuerbelastung der KARRIERE AG in den Jahren 2012-2016 betrug 99,7% des zu versteuernden Gewinns (Dies ist kein Schreibfehler: 99,7% Steuerbe­lastung!)

Schon allein dadurch ist es nicht möglich, dass die KARRIERE AG in den letzten Jahren Gewinne erzielen konnte. Die KARRIERE AG hat in ihrer Bilanz heute in etwa das gleiche Kapital wie 2009 beim Beginn der Mitgliederwerbung für die AVG. (Sie hat also auch keine Verluste mit dem Börsenhandel gemacht). Sie hat in dieser Zeit der AVG über 6 Millionen EURO an Zinsen und Lizenzgebühren bezahlt.

Gewinne kann die KARRIERE AG nur durch die Auflö­sung der AVG eG und die möglichst ertragreiche Verwertung der Börsenhandelssysteme erzielen. Damit hat sie das gleiche Interesse an der Auflösung wie die AVG eG. Gibt es bessere Gründe als diesen, um die Systeme zukünftig in einer besseren Konstellation zu vermarkten?

Richtig wäre es also von FINANZTEST gewesen, die AVG an ihrer selbstgestellten Aufgabe zu messen – also an ihrem Förderzweck -, eine neue Form der Altersvorsorge zu entwickeln, die die Dynamik der Börse bewahrt, aber das Risiko einer Investition deutlich verringert. (Wir legen Ihnen hierzu die Seite „Förderzweck der AVG“ aus unserem letzten Exposé bei).

Diese Aufgabe hat sie nämlich erfolgreich bewältigt, wie von mehreren renommierten Gut­achtern zwischenzeitlich belegt wurde und unseren Mitgliedern ja bereits mitgeteilt wurde:

  • so bestätigte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, dass selbst die risikoärmste von der KARRIERE AG entwickelte und von der AVG eG erworbene Systemvariante den DAX über den gesamten Zeitraum von April 2008 bis Mai 2017 um mehr als 3% p.a. übertraf und bezifferte den Wert unserer Sys­teme für einen mittelgroßen Fonds mit einem Handelskapital von 1 Milliarde EURO auf 111 Millionen EURO (Das Geschäftsguthaben unserer Mitglieder liegt bei nur 20,48 Mio. EURO)
  • die wissenschaftlichen Gutachter um Prof. Dr. Dr. h.c. Linowski bestätigten vor ei­nigen Monaten, dass über den gesamten Zeitraum vom 1.4.2008 bis 31.8.2018 hinweg selbst diese risikoloseste Systemvariante überdurchschnittlich gute Ergeb­nisse hatte, in keinem dieser Jahre einen Verlust aufwies und insbesondere in Zei­ten des Abschwungs sämtliche 3.124 BaFin-genehmigten Fonds in Deutschland übertraf! (diese Informationen wurden den anwesenden Mitgliedern auch schon in der Generalversammlung am 20.12.2018 gegeben).

Die von der KARRIERE AG entwickelten und von uns erworbenen Börsenhandelssysteme sind darüber hinaus als Derivatefonds geeignet, die nach Risikoklassen aufgebaut werden können , sodass risikobewusste wie risikoscheue Anleger das für sie geeignete Risikoprofil auswählen können.

Dies stellt in der Tat eine objektive Verbesserung der Möglichkeiten für die Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten dar. Gegenwärtig sind immer noch 86% der Bundesbür­ger nicht an der Börse investiert, da sie das Risiko eines starken Kursrückschlags scheuen, der erfahrungsgemäß auch einige Jahre (oder im Extremfall sogar Jahrzehnte) andauern kann. Die AVG-Systeme können diese Kursrückschläge auf Grund ihrer besonderen Syste­matik vermeiden!

Wäre es für eine Finanzzeitschrift wie FINANZTEST nicht angemessener, sich mit dieser neuen Art der Altersversorgung auseinanderzusetzen als mit den Problemen eines gekün­digten Vertriebsleiters?

FINANZTEST waren die Ergebnisse der Gutachten bekanntgegeben worden, es wurde dar­über aber nicht berichtet. Das nennen wir einseitige Berichterstattung.

Wir haben allen Pressemedien, die über den Artikel von FINANZTEST über die AVG eG be­richtet haben, unsere Beschwerde an den Chefredakteur von FINANZTEST übersandt und vertiefende Gespräche angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

llona Klein Liquidator

Dieter Lehmann · Liquidator

 

ALTERSVORSOR GE­ GENOSSENSCHAFT eG i.L.

AVG eG i.l. • Menzelstra ße 14 · 14467 Potsdam Telefon : 0331 / 70177 77 · Telefax: 701 77 88

Redaktion Finanztest Stiftung Warentest

z.Hd. Herrn Chefredakteur Heinz Landwehr Lützowplatz 11-13

10785 Berlin

Potsdam, 27.03 .2019

 

FINANZTEST April 2019 „Gutes Image missbraucht“

Sehr geehrter Herr ,

als Aufsichtsratsvorsitzender der AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG möchte ich mich hiermit bei Ihnen über den Artikel „Gutes Image missbraucht“ im Rahmen eines Artikels über „solide“ und ,dubiose“ Genossenschaften beschweren.

Unsere Genossenschaft hat in den letzten Jahren als Investorengesellschaft für die KARRIERE AG in Potsdam die Entwicklung von Börsenhandelssystemen finanziert, die eine neue Form der Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten darstellen könnten und war in dieser Hinsicht in den Jahren seit 2009, dem Beginn der Mitgliederwerbung, auch offensichtlich erfolgreich. So haben renom­mierte Gutachter festgestellt , dass diese Art der Altersvorsorge und der Besitz der Rechte daran nicht nur für die AVG vorteilhaft ist, sondern insbesondere für große Fonds lukrativ sein könnte. PricewaterhouseCoopers GmbH bezifferte den Wert für einen Fonds mit 1 Milliarde Handelskapital (also einem mittelgroßen Fonds) auf 111 Millionen EURO (bei einem gesamten Geschäftsguthaben der AVG von 20 Millionen EURO). Ein Wissenschaftlerteam um Pro f. Dr. Dr. h.c. Linowski hat diese von uns neu entwickelten Systeme in qualitativer Hinsicht begutachtet und kam zu dem Ergebnis bei seiner Langzeitanalyse vom 1.4.2008 bis 31.8.2018, dass unsere Systeme „insbesondere in Zei­ten des Abschwungs besser performen als alle 3.124 von der BaFin in Deutschland zugelassenen Investmentfonds“.

Auch während der Entwicklungszeit von 2009 bis 2016 profitierten die AVG-Mitglieder bereits von Dividenden, die im Durchschnitt dieser Jahre 8,75% p.a. betrugen.

Damit haben wir uns aber nach Ansicht Ihres Redakteurs als „dubiose Genossenschaft“ geoutet. Nach dessen Meinung ist eine gute Genossenschaft nämlich eine eG, die keine hohen Renditen für ihre Mitglieder erzielt, die keine vermögenswirksamen Leistungen Ihrer Mitglieder entgegennimmt, obwohl sie durch den Staat mit einer besonders hohen Zulage gefördert werden und Wohnungs­bauprämien sollten Mitglieder außerdem verschmähen. Wer also „Gutes“ für die Mitglieder er­reicht, nämlich hohe Renditen und Prämien vom Staat, der ist eine „dubiose Genossenschaft“ und ein schwarzes Schaf. Wie seriös ist denn eine Finanzzeitschrift, die so etwas Dummes behauptet?

 

-Telefon: 033 11701 77 77

Telefax: 033 117 01 77 88 E- Mail: info@avg – eg.de Internet: www .avg-eg.de

Menzelstraße 14

14467 Potsdam Amtsger icht Potsdam GnR425 P

Liquidatoren : Dieter Lehmann Ilona Klein

Aufsichtsratsvorsitzender: Dipl.- Kfm . James H. Klein

Bank: MBS Potsdam

IBAN: DE88 160 50000 35040 19017 BIC: WELA DE Dl PMB

AVG ALTERSVORSORGE­GENOSSENCHAFT EG i.L.

Unter diesen Voraussetzungen ist dann klar, dass Ihr Redakteur an der AVG Altersvorsorgegenos­senschaft kein gutes Haar lässt. Das Versprechen der AVG klinge gut, aber „jetzt müssen Mitglieder um ihr Geld fürchten“. Warum eigentlich? Was ist passiert?

Ist irgendein Versprechen nicht einge­halten worden? Hat die AVG ihre Mitglieder nicht gut behandelt, hat sie versprochene Leistungen nicht erbringen können? Arbeitet sie kostenbewusst oder mit überhöhten Gehältern, Vergütungen und Boni für ihre Organmitglieder? Die AVG hat ihren Mitgliedern seit Beginn der Mitgliederwerbung im Jahre 2009 bis 2016 immer hohe Dividenden bezahlt. Aha.

Das ist natürlich sehr verdäch­tig, wie in der „ Checkliste für dubiose Genossenschaften“ nachgelesen werden kann. Weder bei der AVG noch bei den anderen im Artikel angeführten angeblich „schwarzen Schafen“ findet man auch nur ein einziges Wort darüber, welche Leistungen diese Genossenschaften für ihre Mitglieder er­bracht oder nicht erbracht haben. Stattdessen werden„ Warnlisten“ und eine „Checkliste für dubio­se Angebote“ aufgrund von Kriterien erstellt, die tatsächlich dubios sind und nur die Meinung des Redakteurs widergeben, wie eine „solide“ Gesellschaft auszusehen habe. Unter „solide“ wird dabei alteingesessen“ und „nicht kreativ“ sondern „verwaltend“ verstanden. Kreative Ansätze sind von vornherein dubios! Wären dies die Maßstäbe für unsere soziale Marktwirtschaft insgesamt, gäbe es keinen Fortschritt mehr!

Noch am 27.7.2018 fürchtete offenbar kein Mitglied um sein Geld wegen dieser Auflösung. Im Ge­genteil: Durch die Auflösung und Umstrukturierung der eG haben sich die Mitglieder zu Recht einen außerordentlichen Gewinn versprechen können, gutachterlich fest untermauert.

Aber Fakten interessierten FINANZTEST leider nicht, obwohl eine Frau Lauenburg am 19.02.2019 sich danach erkundigt und in 3 Schreiben – eines von der eG am 19.02. sowie zwei ergänzende Emails von mir am 20.02. und 03.03. – ziemlich ausführlich informiert wurde.

Aber selbst, wenn man der Meinung sein dürfte, neue Wege zu gehen, das sei von vornherein „du­bios“ und daher schädlich, dann sollte man immer noch wenigstens bei der Wahrheit bleiben. Und wo man diese nicht kennt, sollte sich ein Magazin mit dem Anspruch auf Seriosität wie FINANZTEST darum bemühen, sich der Wahrheit zu nähern. Dazu muss man allerdings „recherchieren“, und das macht möglicherweise Arbeit, viel Arbeit. Und man muss objektiv sein wollen, auch wenn dies Überwindung kostet, weil die eigenen Vorurteile möglicherweise eben nicht bestätigt werden!

FINANZTEST stützt sich dagegen einseitig auf die Sicht eines Mannes, der seit Beginn der Mitgliederwerbung für die AVG im Jahre 2009 bis zum 31.Mai 2018 zuständig für die Anwerbung von Mit­gliedern für die AVG war, insbesondere von Vertriebsmitarbeitern und deren Schulung.

Er hat die Verkaufsmaterialien entwickelt, die in FINANZTEST auf S. 45 abgebildet sind und an denen nichts auszusetzen ist.

Er hat allen potenziellen Mitarbeitern und Mitgliedern auch erklärt, warum es sinn­voll ist, dass die KARRIERE AG zur Finanzierung des vorgesehenen neuen Börsenhandels sich nicht einige mächtige Investoren sucht, sondern extra eine Genossenschaft dafür gründet, die von einem staatlich genehmigten Prüfverband überwacht wird, der nicht nur die Bilanz sondern sogar die Ge­schäftsführung prüft (was es bei keiner anderen Gesellschaftsform gibt, genauso wenig wie die Möglichkeit der Kündigung der eigenen Investition gegenüber der eigenen Gesellschaft!).

3 Kommentare

  1. Es gehört schon einige Chuzpe dazu, die irregeführten Anleger weiterhin mit diesen grotesken Unwahrheiten durchzufüttern! Erklärbar ist das nur mit dem Interessenkonflikt des Herrn KLEIN: über seine Frau ist er faktisch Liquidator der AVG, die finanzielle Ansprüche gegen die KARRIERE AG – in Mehrheitsbesitz von Herrn KLEIN – durchsetzen müsste! Als Aufsichtsratsvorsitzender der AVG müsste Herr KLEIN zuerst für die Interessen der Mitglieder kämpfen, aber auch hier sitzt ihm „das Hemd näher als der Rock.“ Solange er „Gläubiger und Schuldner“ in einer Person ist, geschieht rein gar nichts!
    Zum Mitschreiben des Hergangs: da schleust der Initiator KLEIN seit 2009 gut 20 Mio. € Anlegergelder von der „insolvenzsicheren, staatlich geprüften“ Genossenschaft AVG über windige Konstruktionen in seine KARRIERE AG (und weiter in seine anderen Gesellschaften), um das Geld der Kontrolle, Transparenz und Prüfung durch die Mitglieder zu entziehen – nicht ohne dabei das hohe Lied der „Selbstverwaltung und Demokratie der Genossenschaft“ zu singen! Dem Anleger wurde mitnichten erklärt, dass er – statt in sichere Altersvorsorge – in ein hochriskantes Software-Startup einer fremden AG investiert. In Wahrheit ist die AVG bloß eine vorgeschaltete Kapitalsammelstelle der KARRIERE AG, um die eigentlich prospektpflichtige Kapitaleinsammlung der AG zu tarnen und sich die Alleinkontrolle über das veruntreute Anlegerkapital zu ergattern. Eine Genossenschaft ist niemals eine „Investorengesellschaft“, dieser Missbrauch der Rechtsform verstößt gegen alle genossenschaftlichen Prinzipien. Mitgliedern einer auf gemeinschaftliche Kapitalanlage angelegten Genossenschaft steht ein Widerrufsrecht zu (BGH, Urteil vom 01.03.2011 – II ZR 298/08).
    In der AG ist das Vermögen der Anleger nun gefangen, denn die Rückforderung des über Nachrangdarlehen an die KARRIERE geflossenen Kapitals verhindert eben der Nachrang – die KARRIERE AG ginge darüber in die Insolvenz, weil sich das Geld hat dort „verflüchtigt“ hat. Und die Realisierung des „Immateriellen Vermögens“ (Software) der AVG, das sie per Sale-and-Leaseback-Transaktion von der KARRIERE AG erworben hat, scheitert an der Marktgängigkeit – besser wohl an der nackten Existenz – dieser „Börsensoftware“. Kurzum: die AVG hält nur wertlose Assets in ihren Büchern, sie ist komplett pleite. Aber diese Wahrheit verschleiern die Liquidatoren solange, bis die Verjährungsfristen greifen (§ 147 GenG lesen).
    Da hilft auch nicht, dass sämtliche Mitgliederbeitritte und die getätigten Rechtsgeschäfte höchstwahrscheinlich widerruflich, gesetzwidrig oder unwirksam sind. Die Geschäfte mit der KARRIERE AG waren nie vom (unzulässigen) Förderzweck gedeckt, die Mitgliederanwerbung verstieß (spätestens seit 2015) gegen das Provisionsverbot und die Prospektpflichten, der Verkauf der Software war ein reines Scheingeschäft ohne Substanz, der Abschluss von Nachrangdarlehen verstieß gegen die Sorgfaltspflichten des Vorstands, die Bilanzierung von Scheingeschäften gilt als Bilanzfälschung bzw -manipulation, die Verschleierung einer Insolvenz als Bankrottstraftat und auch falsche Angaben als Liquadator sind strafbar. Man fragt sich, wie lange die Staatsaufsicht, Registergerichte etc. dem Treiben noch zusehen wollen … ???
    P.S.: Klicken Sie mal auf den Link hier, dann wissen, wo das Geld hingeflossen ist … https://bit.ly/2KW7kNR

  2. Ich könnte kotzen!!!
    Mein Jahrzehntelang gespartes Geld ist nun anscheinend weg. Ich wolte etwas fürs Alter weglegen…, klasse ! Wir waren beinahe 20 Jahre nicht in Urlaub, weil wir
    gespart haben! Danke…, dass es Menschen gibt, die legal MEIN sauer verdientes Geld
    einfach mal so veräußern!
    Pfui Teufel

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