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Anleger müssen immer häufiger Ausschüttungen nach Jahren wieder zurückzahlen

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manfredrichter / Pixabay

Über diverse Fälle haben wir in den letzten Jahren berichten müssen. Haben Sie in geschlossene Fonds und Beteiligungen investiert, besteht bei einer Insolvenz die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter erhaltene Rückzahlungen auch noch Jahre später zurückverlangt. Dieses Haftungsrisiko ist vielen Anlegern im „grauen Kapitalmarkt“ oft nicht bewusst, bis sie dann selber Post von ihrer Beteiligungsverwaltung, einem möglichen Liquidator oder einem Insolvenzverwalter bekommen.

Derzeit in der aktuellen Diskussion sind Beteiligungen an Flugzeugen, hier insbesondere am Airbus A380, denn Airbus stellt dessen Produktion ein. Nun müssen sich in Deutschland mehr als 50.000 Anleger Gedanken machen, wie es mit ihrer unternehmerischen Beteiligung weitergeht. Über geschlossene Fonds hatten sie zuvor die Anschaffung dieser Flugzeuge mitfinanziert. Nun besteht natürlich die akute Gefahr, dass die Fonds in eine Schieflage geraten könnten.

Das kann dann bis zur Insolvenz der Gesellschaft gehen. Ein extremes Beispiel hierfür sind die vielen Schiffsbeteiligungen, die in den letzten Jahren in Insolvenz gegangen sind. Gerät ein solcher Fonds in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern, aber wie bereits ausgeführt möglicherweise ein eingesetzter Insolvenzverwalter.

Unseren Recherchen nach befinden sich übrigens in vielen Produkt-Prospekten auch konkrete Hinweise darauf, dass solche Ausschüttungs-Rückforderungen gegenüber dem Anleger möglich sind. Uns ist natürlich auch klar, dass die wenigsten investierten Anleger solche Prospekte, die oft 100 Seiten oder mehr umfassen, im Detail lesen. Aber das ändert natürlich nichts an der Sachlage.

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